Liebe/-r Experte/-in,
Also:
person x stand schon vor Gericht, 2 mal um genau zu sein.
Folgende Urteilssprüche kamen zu stande:
- 20 Tagessätze wegen Btmg
- 80 Tagessätze wegen versuchten Betrug
Diese Urteile kamen unabhänig von ein ander zu stande.
Die frage ist jetzt werden sie für Polizeiliches führungszeugnis
zusammen gerechnet und gelten dann als vorbestaft oder werden sie (so wie ich das für richtig
empfinde) auch unabhänig gehandelt??
Wer kann mir auskunft geben??
yannick