Ist Podcasts bzw Mixstreams laden erlaubt?

Es geht ums Urheberrecht bzgl. populärer Musik. Normalerweise zahlt man ja für Musik auf Cd, Platte oder als Download bei iTunes, musicload & Co.
Was aber wenn Mixdeejays auf oder für Radiosender ihre Mixe produzieren und diese auf deren Seite auch kostenfrei per Link beziehbar sind? Ist das laden dann auch legal? Weil: wenn man aktuelle Hits for free in nem gelungenen Mix hat - wer kauft sich die dann noch extra?!? Wer weiß mehr? Bitte um Abhilfe. MfG.

Hallo,

Also zuerst einmal möchte ich zwischen dem Download eines Songs (du hast das Lied auf der Festplatte gespeichert) und dem Anhören eines Musicstreams (du hörst den Stream an, aber speicherst ihn nicht) unterscheiden.
Das Anhören eines Streams ist auf jeden Fall unbedenklich, soweit ich weiß gibts da auch Gerichtsurteile dazu, kann man sicher finden wenn man danach sucht.
Zum Download ganzer Mixes, die frei angeboten werden, kann ich leider nichts verbindliches sagen, da fehlt mir das Detailwissen, aber ich würde sagen dass das unbedenklich sein sollte, da wenn dann das Veröffentlichen von Urheberrechtlicher Musik verfolgt wird, weniger das illegale Nutzen, aber das ist nur so eine Beobachtung aus der Praxis, den rechtlichen Hintergrund kenne ich nicht, aber die Standardfloskel lautet hier private Nutzung ohne gewerbliche Interesssen, du hörst das Lied ja nur für dich an.
Wie gesagt, genaues weiß ich da nicht, evtl findet sich noch jemand mit fundiertem Wissen.

Das ganze richtet sich ja nach den GEMA-Gebühren. Wenn Radiosender offiziell Musik senden, zahlen sie dafür Gebühren. also ist das senden erlaubt.
Das Anbieten von Downloads von DJ-Mixes ist in zweierlei Hinsicht zu bemerken:

  1. Wer ein Lied haben möchte, will nicht unbedingt nen Mix mit anderen Liedern haben. Das sind ja zwei verschiedene paar Schuhe.

  2. Natürlich sind von der GEMA geschützte Lieder nicht veröffentlichungsfähig, weil dafür zusätzliche Gebühren entstehen würden.

Hallo Mixmaniac,

ich war längere Zeit im Ausland, jetzt bin ich wieder zurück. Konntest du evtl. inzwischen eine Antwort auf deine Frage erhalten.

Falls ja, wäre auch ich interessiert daran!
(sofern es sich um eine aussagekräftige Antwort handelt)

Alles Gute, Martin