es geht um die möglichkeit des vertragsrücktritts.
dies ist bei abschlüssen bei werbeveranstaltungen möglich.
ich lese gerade ein fax, da hat eine freundin einen trainingsvertrag abgeschlossen, der ihr gesundheitlich nicht passt (kontraindikation).
euphorisiert hatte sie nicht bemerkt, dass das blatt kein angebot sondern der fertige vertrag ist. ich erkenne darauf keine ausführungen über eine rücktrittsfrist. ein ärztliches attest würde auch nur fristgemäßes kündigen ermöglichen. extra dafür ists vielleicht auch unnötig, denn ich meine, dass das angebot eines probetrainings werbung ist. gegenmeinunungen, erfahrungen?
Guten Tag.
Sofern Sie Ihre Anfrage in vernünftigem Deutsch, also insbesondere unter Beachtung von Groß- und Kleinschreibung, sowie mit einer wenigstens den einfachsten Höflichkeitsregeln entsprechenden Anrede, einer höflichen Fragestellung und einer höflichen Schlussformel formulieren, bin ich vielleicht bereit, Ihnen zu antworten.
Vorher aber ganz sicher nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Eifelwanderer
Moin Moin,
es ist eigentlich egal, ob ein Angebot oder direkt ein Vertrag vorliegt. Wenn deine Freundin Ihre Erklärung / Zustimmung in Form einer Unterschrift dazu abgegeben hat, so ist ein ordentlicher Vertrag zustande gekommen (Angebot und Annahme). Wenn keine vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wie es konkret mit vorzeitiger Vertragsaufhebung wegen Unzumutbarkeit aufgrund Erkrankung aussieht, weiß ich nicht 100%ig. Ich gehe aber mal davon aus, dass bei Feststellung einer gewissen Krankheit, die die Ausübung der Vertragsleistung hindert, eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden.
Viele Grüße, TT
entschuldigt mein sparsames schreiben, und vielen dank für die raschen antworten. also kein 1wöchiges storno-recht, wie ich dachte. als therapeut und trainer rate ich in dem fall von der benutzung des gerätes ab, hab aber gelesen, dass andere auch mit ärztlichem attest nicht aus dem vertrag kamen. deshalb ergibt sich die frage. unterschrift ist drauf, aber das probetraining zeigte erst danach seine unangenehme seite.
Hallo,
hat sie das Teil denn unterschrieben? Wenn nicht, ist ja auch kein Vertrag zustande gekommen. Ein Probetraining ist in meinen Augen zwar keine Werbeveranstaltung (das wäre z.B. ein Tag der offenen Tür, bei dem man mal die Geräte ausprobieren kann), bildet aber auch noch keine Grundlage für einen Vertragsabschluss.
Wenn sie natürlich einen Vertrag für das Probetraining unterschrieben hat, in dem steht, dass sich daraus bei nicht erfolgtem Widerspruch eine Mitgliedschaft ergibt, weiß ich nicht, inwieweit der rechtskräftig ist. Anfechtbar wäre er auf alle Fälle, denke ich.
Gruß,
twilight666
Hallo,
ohne den „Vertragstext“ zu kennen, kann ich hier keinen Rat geben.
Wenn man etwas unterschreibt,muss man immer schauen, ob es ein Vertrag ist. Selbst wenn man ein Angebot abgibt und es von der Gegenseite angenommen wird, ist ein Vertrag zustande gekommen.
Die 14-tägige Rücktrittsfrist dürfte wohl auch vorbei sein.
Ob das Gesundheitsproblem weiterhilft, kann ich nicht sagen. So etwas müsste man ja auch vorher wissen.
Mfg
PB
die vetragstexte möchte ich hier nicht diskutieren, das ist schon zu finden unter http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/743455/f…
auch 14-tägiges rücktrittsrecht ist hier ein nicht zutreffender gedanke.
bei werbeveranstaltungen hat man die möglichkeit eine woche lang zu stornieren.
deshalb meine frage oben: ist probetraining eine werbeveranstaltung?
wenn man von einer person angesprochen wird und mit dieser mitgeht, um das zu probieren, ist das so.
kennt solche zuordnung jemand speziell bezüglich „kundenfang“ von fitnessstudios und ähnlichem?
Hallo,
hier besteht die Möglichkeit den Vertrag wegen Irrtums anzufechten --> § 119 BGB. Natürlich ist es möglich auch aus den Vertrag auszusteigen, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Das ist ein außerordentlicher Kündigungsgrund, auch wenn er im Vertrag nicht drin steht. Darüber informieren die Studios natürlich nicht sehr gerne!!!
Gruß Piet
Danke für die interessante Antwort.
Ich möchte trotzdem das Thema wie oben gefragt weiterführen.
Ist ein Probetraining eine Werbeveranstaltung?
Nicht jedes Probetraining/beratung ist kostenlos, übrigens.
Die Durchführung eines Probetraining verhält sich faktisch wie auch eine Werbeveranstaltung als „Beratung ohne Verpflichtung zu vertraglicher Vereinbarung“.
Verträge, welche auf Werbeveranstaltungen geschlossen werden, können binnen einer Woche storniert werden.
Vielleicht gibt es eine Entscheidung, welche das so sieht?