Wenn mich mein Arbeitgeber z.B. zu einem entfernten in einer anderen Stadt liegenden Eisatzort beordert, um dort kurzfristig für ein paar Tage einzuspringen, wie ist dann die An - sowie Abreise zu entlohnen, die mehrere Stunden in Anspruch nimmt? Fahrten sind mit eigenem PKW.
Hallo Guten Abend,
die entscheidende Frage ist - was steht im Arbeitsvertrag ? Ist dort ein bestimmter Einsatzort genannt ? Oder darf Sie der Arbeitgeber per Direktionsrecht
überall hinschicken ? Privater Arbeitgeber oder öffentlicher Dienst ? Gibt es ggf. einen Manteltarifvertrag ?
Das wären so die grundlegenden Fragen, die ich beantwortet haben müsste, um Ihnen wiederum eine hoffentlich zufriedenstellende Lösung anzubieten.
Freundliche Grüße
A.Walther
Ah ok verstehe…
Zugrunde liegt der Manteltarifvertrag des Wach und sicherheitsgewerdes HH…
darin ist nichts enthalten…und in meinem Teilzeitarbeitsvertrag ebenso…
Es gibt keinen Eisatzort…nur zwischen mir und der Niederlassung…also Ortsbestimmung…
Ich arbeite in der Luftsicherheit…Fracht und Niederlassung ist nicht Eisatzort…
Vuelen Dank für die schnelle Antwort…
Nun ja das ist schwer zu Beantworten. Eigentlich ja aber, es gibt eben auch anderst leutende Urteiler Deutscher Gerichte. Ok die betreffen dann meist Reisezeit mit Bahn oder Flugzeug, sowie Öffentlicheverkehrsmittel. Ich als Außendienstler habe das dann halt gleich mal in meinen Vertrag stehen das Reiszeit = Arbeitszeit ist.
Beim eigenen PKW ist eventuell neben der entlohnung noch die Pauschale 0,32 € pro km zu erwähnen. Sollte diese nicht gezahlt werden kann diese dann bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Sorry - so ganz verstanden habe ich das nun nicht. Im Arbeitsvertrag steht kein fester Einsatzort - dieser ergibt sich aus der Arbeitgeberseite, die den Arbeitsvertrag gegengezeichnet hat ? Es steht auch nicht drin, dass andere zumutbare Tätigkeiten an einem anderen Einsatzort erledigt werden müssen ? Das gehört normalerweise in jeden Arbeitsvertrag, steht das nicht drin, dann kann es auch nicht verlangt werden und man könnte Ansprüche wie in ihrem Fall geltend machen. Wie sieht der Arbeitgeber das Ganze ? Verweigert er die Anerkennung der Arbeitszeit ? Kann man mit dem reden oder ist er auf Konfrontation aus ?
LG
A.Walther
Es kommt darauf an, was auf der Dienstreisegenehmigung genehmigt ist.
Dienstwagen, Bahn mit allen Rabatten, Pkw mit Begründung, Pkw mit kl. Wegstreckenentschädigung, da nicht mit der Bahn gefahren. Vor Reiseantritt muß dies alles geklärt sein. Sind Sie vorher mit niedrigerer Entschädigung nicht einverstanden, so müssen Sie dies vor der Reise begründen.
Guten morgen,
erstmal vielen Dank für die Antworten…Ich erkläre den Sachverhalt doch jetzt mal etwas genauer…Der Vertrag wurde zwischen mir und der Firma…Ort der Niederlassung…in diesem Fall HH geschlossen. Es gibt keinen festen Einsatzort…Auszug aus dem Vertrag…„Ausdrücklich gilt als vereinbart, das ein Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz, Dienststelle oder Einsatzort nicht besteht, auch dann nicht, wenn Sie in der Vergangenheit immer ein und dieselbe Dienststelle hatten. Eine Versetzung kann die Firma jedoch NICHT BUNDESWEIT , sondern nur innerhalb der von der Niederlassung HH abzuwickelnden Kundenaufträge und den damit verbundenen Arbeitsmöglichkeiten vornehmen. Die Firma kann die Arbeitsleistung im Rahmen ihrer Tätigkeit hiernach jederzeit bezüglich Ihres Inhalts, den Einsatzort und der Arbeitszeit näher bestimmen und nach billigem Ermessen aus dienstlich Gründen entsprechende Massnahmen anordnen.“
Über Reisekosten ist in dem Vertrag nichts erwähnt…Auch nicht in den Tarifverträgen des Wach und Sicherheitsgewerbes.Diese werden aber auch korekt bezahlt…Jetzt ist meine Frage…Es muss zur Weiterbildung gefahren werden,der Anreisetag zieht sich 6 Std. Autofahrt, privater PKW, sowie auch Abreisetag.Wie ist die Fahrt zu Vergüten? Und der Einsatzort ist nicht HH…sondern z.B. Berlin…Ich weiss das eine Reise im Zug oder Flugzeug normalerweise nicht entlohnt wird…PKW ist anders.
Zudem gelte ich als Schwerbehindert.
Eine Dienstreisegenehmigung gibt es nicht…Es wird angefragt…kannst Du da hin…? Dann wird von der FA. Hotel gebucht und man macht eine Reisekostenabrechnung.
Bis jetzt hiess es immer, das diese Stunden im PKW nicht bezahlt werden…aber gelesen habe ich das nie, wo das steht und womit die Firma das begründet.
Vielen Dank an Euch
Guten Tag Frau Ivonne Grund,
diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob Reisezeit als Arbeitszeit anerkannt und auch vergütet wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Was ist zu diesem Thema in Ihrem Arbeitsvertrag (bzw in Ihrem Tarifvertrag) vereinbart?
- Fällt die Reisezeit in Ihre übliche Arbeitszeit oder in Ihre Freizeit?
- Wie genau gestaltet der Arbeitnehemr die Reisezeit?
Folgende Hintergrundinformationen habe ich über eine Suchmaschine gefunden:
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/abw…
http://www.juraforum.de/recht-gesetz/dav-reisezeit-g…
http://www.schadenhilfe.de/index.php?option=com_cont…
In Ihrem Fall tendiere ich zu der Annahme, daß es sich bei der An- und Abreise um Arbeitszeit handelt, weil für des Führen des Kraftfahrzeugs Ihre volle Konzentration vonnöten ist. Anders wäre es z. B. bei einer Bahnriese, wenn Sie dort die Zeit nicht mit Arbeiten, sondern privaten Dingen wie Zeitung lesen oder schlafen verbingen würden.
Schönen Gruß,
Thorsten Fröhling
Hallo Ivonne,
diese Frage kann ich leider nicht eindeutig beantworten.
In der Regel gibt es entweder eine Betriebsvereinbarung , einen Passus im Tarif oder im Arbeitsverrag. In der Regel ist Reisezeit keine Arbeitszeit, es kannaber Regelungen gerade bei langen Anfahrten geben, dass ein Reisetag als geleistete Arbeitszeit angerechnet wird, vor allem wenn am gleichen Tag auch noch die Arbeit aufgenommen wird.
Gruss
Helmut
ok…ich merke…schwieriger Fall…
Wenn ich Dienstags zur Weiterbildung muss, die morgens um 8 Uhr anfängt, muss ich Montags bereits anreisen…
oder…Wenn mein Einsatzort nicht HH ist, sondern für 14 Tage eine andere weit entfernte stadt ist…und ich bereits Sonntag anreisen muss, um pünktlich die Arbeit aufzunehmen…Was ist mir der Zeit, die ich im PKW verbringe? Nein, es gibt nichts, wo man dieses nachschauen könnte…Kein Arbeitsvertrag, Kein Manteltarifvertrag…Lohnvertrag…etc. Nirgends ist etwas darüber vermerkt…aber das schreib ich ja schon…
also wenn nichts geregelt ist:
ich würde dann erstmal davon ausgehen dass diese Zeit bezahlt wird und sie geltend mache, d.h. meinem Arbeitgeber schriftlich mitteile dass ich diese Reisezeit bezahlt bzw. mit Freizeitausgleich (wie Überstd.) haben möchte. Dann wird der Arbeitgeber sich schriftlich äussern müssen und je nach Reaktion steigt meine Bereitschaft zu reisen oder sie sinkt…
Helmut
Danke Helmut …
Ich habe dieses bereits getan…sogar in der Lohnbuchhaltung angerufen…das wäre meine Zeit…ich denke…wenn die sich querstellen…dann werde ich wohl nicht mehr reisen…)
Danke nochmal…
Also Reisezeit ist nicht gleich Arbeitszeit. Bei uns werden die Reisekosten nach dem Bay. Reisekostenges. bezahlt. Es gibt Tagegeld, je nach Reiselänge.
Aber bitte immer alle Unklarheiten vor der Reise klären - kommen Sie mit den Kosten hin… - dann gibt es hinterher keine Streitigkeiten!!!
Hallo Ivonne,
Fahrzeiten zwischen den Wohnort und Arbeits-/Einsatzort sind Wechseltätigkeiten, die der Arbeitgeber mit einer Fahrkostenpauschale oder über Reisekosten abrechnen kann.
Es kommt auch auf den Inhalt ihre Arbeitsvertrages an, der Wechseltätigkeiten an verschieden Standorten vorsieht.
Die Pauschale kann in NETTO berechnet werden und ist bei der ESt anzugeben.
Mfg
O.B.
Hallo Yvonne, habe hierzu folgende Links gefunden, die vielleicht weiterhelfen können.
http://www.sueddeutsche.de/karriere/urteil-zu-arbeit…
http://www.arbeitsratgeber.com/geschaeftsreise_0095…
Solange die Reisezeit in die reguläre Arbeitszeit fällt, ist sie Arbeitszeit. Strittig ist inwieweit Reisezeit ausserhalb dieser Zeit zu vergüten ist. Regelungen finden sich häufig im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.
Da es ständig Gesetzes-Aktualisierungen gibt, kann ich aber nicht garantieren, ob hier ein Gesetz die hier angegebenen aufhebt. Hoffe, ich konnte ein wenig helfen. Tina