Hallo, ich habe den zuständigen Schiedsmann eingeschaltet, der zur Schlichtungsverhandlung i.S. Grundstücksgrenzbepflanzung in seine Wohnung eingeladen hat. Der Nachbar weigerte sich und schlug eine Verhandlung am Gartenzaun vor, ca. 8 m von der Straße entfernt. Ich habe zugestimmt weil ich dem Nachbarn die Angelegenheit von meiner Grundstücksseite aus erklärenh wollte. Er weigerte sich jedoch herüberzukommen und das Schlichtungsgespräch artete in ziemlich lauten Anschuldigungen seinerseits aus. Ich hatte keine Gelegenheit, meine Sicht der Dinge darzulegen und wollte auch nicht noch mehr an Lautstärke beim Nachbarn provozieren. Der Schiedsmann unternahm nichts um zu schlichten. Er wird eine Erfolgslosigkeitsbescheinigung ausstellen, damit ich ggf. klagen kann. Ich wollte jedoch lieber eine gütliche Einigung. Meine Frage: War die Verhandlung am Gartenzaun den Bestimmungen entsprechend korrekt?
Vielen Dank im Voraus für das Interesse an meinem Problem
Hallo Hildegard,
a) völlig egal wo das Gespräch statt findet
b) allein schon die Weigerung des Wadenbeißers NICHT
in die Wohnung des Schiedsmannes zu kommen hat den
aussichtslosen Standpunkt beider Parteien im Vorfeld verdeutlicht
und eine gerichtliche Auseinandersetzung mit diesem konsenzunfähigen
Mitbürgers verdeutlicht
c) es ist nicht die Aufgabe eines Schiedmannes „den Streit“ zweier
Kampfhähne zu beenden oder durch Macht zu schlichten, er soll
mehr als „einwirkender“ Mediator im Vorfeld eine gerichtliche
Auseinandersetzung vermeiden helfen, das kommt wie bei „allen“ Spezialusten
auf seine empathischen Fähigkeiten an. Hat der keine, dann wird die Stelle
halt mit " Pulsschlag" am Leben erhalten- mehr auch nicht!
D) Gericht ist einziger Ort an dem der Schildbürger fürs Brüllen „sofort belohnt“ wird.
Da hast Du gute Aussichten, der hat sich nicht im Griff und wird
beim passenden Richter gehörig abfewatscht
Hallo,
der Schiedsmann hat hier korrekt gehandelt, da wahrscheinlich das Streitobjekt in dieser Umgebung liegt. Sie können jederzeit beim Schiedsmann nachfragen, ob bestimmte Bedingungen übergangen wurden, nur, mit was für einem Ziel? Um sich bei einem Schiedsmann über den Schiedsmann zu beschweren! Ein Schiedsmann ist immer parteilos und handelt nach seinen Vorschriften.
Da in Ihrem Fall die Erfolglosigkeit bestätigt wurde, bleibt nur noch der Weg zum Anwalt, der dann nur Ihre Interessen vertreten wird.
Alles Gute
U.M.
Hallo,
ich finde die Idee, eine Schlichtung vor Ort zu machen, wo man ggf. auch gleich Lösungen diskutieren kann, gar nicht so schlecht.
Was mich etwas wundert, ist, dass Euer Nachbar einer Schlichtung zustimmt ohne eigentlich auch nur den Ansatz eines Schlichtungswillens zu haben.
Leider ist unser Nachbar ein ähnliches Kaliber, er hat so lange auf sein Recht beharrt bis ihm der Richter Klartext gesagt hat, dass er sich mit seiner Einstellung besser einen Einsiedlerhof kaufen sollte…
Hilft nix, ich fürchte Du wirst klagen müssen (ich gehe mal davon aus, dass Du Dir Deiner Rechtslage entsprechend sicher bist…)
Hallo und danke für den Hinweis. Meine Frage hatte den Hintergrund, dass evtl. in einem 2.Schlichtungsgespräch (das 1. hat m.M nach halb in der Öffentlichkeit stattgefunden, was nach meinen Kenntnissen nicht statthaft ist) beide Seiten ihre Argumente austauschen können. Ich habe dem Ortstermin nur zugestimmt, um dem Nachbarn die Beeinträchtigungen durch Überhang an Ort und Stelle zu zeigen. Hätte ich geahnt, dass die „Aussprache“ so einseitig ausfällt, hätte ich auf einem Gespräch in der Wohnung des Schiedsmannes bestanden.
MfG
Hallo, ich glaube, du hast recht mit deiner Vermutung, dass von Anfang an keine Bereitschaft beim Nachbarn zur Einigung (die ja auch immer mit Ausgaben verbunden ist) vorhanden war. Hintergrund ist der, dass ich seit langem immer wieder mal offen, mal andeutungsweise auf die Belästigung durch Überhang der direkt an die Grenze gepflanzten Bäume, die aber schon lange stehen, hingewiesen habe. Keine Reaktion. Dann habe ich direkt um ein Gespräch gebeten. Auch keine Reaktion. Der nächste Schritt war eben der zum Schiedsmann mit dem o.g. Ergebnis. Warum die Reaktion des Nachbarn so unerwartet heftig war - ich wüßte es gerne selbst .
MfG
Hallo,
lies Dir mal das durch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/910.html
Klick auch ruhig mal auf die Links unter dem Gesetztestext. Das Rechtsprechung ist hier nicht sehr einheitlich, generell kann man aber schon die Tendenz erkennen, dass das blose „Rüberhängen“ noch keine Störung ist, der Überhang muss schon behindern um einen Anspruch auf Entfernung zu haben.
Viele Grüße
Lumpi
Hallo und danke für den Link. Wahrscheinlich müsste ein vom Gericht bestellter Sachverständiger ein Gutachten erstellen. Das private Gutachten, das ich eingeholt habe, sieht erheblichen Überhang und Emissionen als gegeben an. Das vom Nachbarn ebenfalls privat eingeholte Gutachten sieht beides nicht als gegeben an.
MfG
Das ist ein Rechtsproblem und da kann ich leider nicht helfen.
Joki
Du hast wirklich einen seltenen Nachbarn
Am besten mal Beratung von einem Rechtsanwalt einholen, oder Nachgarn ignorieren.
Du hast wirklich einen seltenen Nachbarn
Am besten mal Beratung von einem Rechtsanwalt einholen, oder
Nachgarn ignorieren.
Hallo zusammen, da ein Schlichtungs-Gespräch über das von mir angesprochene Problem nach meinem Verständnis nicht zustande gekommen ist, habe ich meine Forderung nach Rückschnitt des Überhangs bzw. wegen der Neuanpflanzung direkt an der Grundstücksgrenze dem Nachbarn schriftlich per Einschreiben mitgeteilt und Frist zur nächsten Rückschnittperiode gesetzt. Wenn also bis ca. Februar/März 2011 nichts passiert, werde ich einen Rechtsanwalt einschalten. Ich danke euch allen für das Interesse und die Tipps!
Du hast wirklich einen seltenen Nachbarn
Am besten mal Beratung von einem Rechtsanwalt einholen, oder Nachgarn ignorieren