Ist SELBSTJUSTIZ ein wichtiges Demokratie-Recht?

Gäbe es dieses Recht nicht, könnte sich die gewaltbefugte Macht, der die Aufgabe zufällt, für ein friedliches Zusammenleben zu sorgen, zum Volksherrscher aufschwingen.

Alles, was in unserer Welt passiert, ist machtvolles Miteinander, Nebeneinander, Aneinandervorbei und Gegeneinander. Nur bei Vernunftwesen, die mehr Hirn haben als andere, läuft das Ganze in unregelmäßigen Intervallen so aus dem Ruder, daß eine gewaltsame „Massenjustierung“ notwendig wird. Erst dann sind die, die’s überleben, mit nichts Haben und bißchen Sein zufrieden.

Das funktioniert seit Urzeiten, weil menschliche Gesellschaften die einzigen Systeme sind, in denen die gegenseitige Kontrolle versagt. Kontrolle wird für Notfälle auf wenige Kräfte konzentriert, die allerdings ihr Hirn auch nur so nutzen, wie alle anderen. Damit entstehen machtvolle Subsysteme, die die Schwächen des Gesamtsystems eher verstärken als reduzieren.

So was zeigt sich beispielsweise bei der Regulierung von größeren Haftpflichtschäden sehr deutlich. Mächtigen Versicherern stehen gehandicapte Anspruchsberechtigte gegenüber, die das Tun der Justiz nicht kontrollieren können und erst nach aufwändigen, zeitraubenden Prozessen erkennen, daß ihnen sehr viel Unrecht geschehen ist, sich ihre Erwartungen nicht annähernd erfüllt haben.

Für den Fall, daß die Justiz nicht in der Lage ist, ihre Kontrollfunktion auszuüben und damit ein friedliches Zusammenleben zu gewährleisten, müssen demokratische Systeme SELBSTJUSTIZ LEGITIMIEREN UND STRAFFREIHEIT GARANTIEREN.

Deutschland schuf mit der Installation des Art. 20/4 GG die Rechtsgrundlage, auch wenn viele Juristen das anders sehen und hier nur ein Nutzungsrecht für Fälle hineininterpretieren, das auch den Geschwistern Scholl nicht den Kopf gerettet hätte. Nur eine „Kamikaze-Möglichkeit“ zu legitimieren, war mit Sicherheit nicht Absicht des Gesetzgebers.

Sehe ich das richtig? Was stellt sich meiner Auffassung entgegen? Dazu befragte Juristen, auch renommierte Rechtsexperten, konnten mir bisher keine Volksvereinbarung entgegen halten. Aber auch keine übergeordnete nennen. Vermutlich ahnten sie, daß ich prüfen werde, ob sie von Gott unterschrieben ist, oder vom Teufel …

Mein Wissen beruht auf jahrelangen Erkenntnisprozessen, motiviert von extrem belastenden Umständen. Mir ist klar, daß es vielen Juristen zu „eigenwillig“ ist. Doch hat uns zu viel Fremdwilligkeit im Machtgefüge so viele Schwierigkeiten gemacht, daß wir bereits unsere Jugend lebenslang mit Schulden und Problemen belasten.

Danke für Antworten. Ich freue mich über Zustimmung wie über Ablehnung.

So was zeigt sich beispielsweise bei der Regulierung von
größeren Haftpflichtschäden sehr deutlich. Mächtigen
Versicherern stehen gehandicapte Anspruchsberechtigte
gegenüber, die das Tun der Justiz nicht kontrollieren können
und erst nach aufwändigen, zeitraubenden Prozessen erkennen,
daß ihnen sehr viel Unrecht geschehen ist, sich ihre
Erwartungen nicht annähernd erfüllt haben.

Mit anderen Worten: Dein ganzes Gerede, das auf eine Umwälzung des Rechts- und Gesellschaftssystems hinausläuft, geht zurück auf Einzelfälle, die wir hier weder nachvollziehen noch beurteilen können.

Solche Leute hatten wir schon öfter und ob mit oder ohne nachstehende Behauptung, ihnen war eines gemein: sie ließen sich nicht davon abbringen, daß nur sie recht haben und alle anderen falsch liegen - zumindest sofern sie nicht ihrer Meinung waren.

Danke für Antworten. Ich freue mich über Zustimmung wie über
Ablehnung.