Hallo Forum,
ich hätte hier etwas Delikates, zu dem ich auch in Eurem Archiv nichts fand:
Ich bin privat krankenversichert, meine Frau war freiwillig gesetzlich versichert, so daß für sie in der Elternzeit derzeit Versicherungbeiträge zu entrichten sind.
Nun endet diese Elternzeit Ende Mai 2010, Sie wird ab Juni 2010 bei demselben AG wieder arbeiten, dann aber in Teilzeit. Das putzige ist: Ab Ende Juni wird für Sie erneut Mutterschutz beginnen (Ja! Noch ein Stöpsel/in!!!) Sie wird also ca. 4 Wochen arbeiten.
Meine Frage: Ist meine Frau mit diesen 4 Wochen dann pflichtversichert in der GKV, so daß während der nächsten Elternzeit keine GKV-Beiträge anfallen - Oder gibt es Fristen, nach denen man von freiwillig auf pflichtversicherung umgebucht wird?