Ist Sie dann wieder pflichtversichert?

Hallo Forum,

ich hätte hier etwas Delikates, zu dem ich auch in Eurem Archiv nichts fand:

Ich bin privat krankenversichert, meine Frau war freiwillig gesetzlich versichert, so daß für sie in der Elternzeit derzeit Versicherungbeiträge zu entrichten sind.

Nun endet diese Elternzeit Ende Mai 2010, Sie wird ab Juni 2010 bei demselben AG wieder arbeiten, dann aber in Teilzeit. Das putzige ist: Ab Ende Juni wird für Sie erneut Mutterschutz beginnen (Ja! Noch ein Stöpsel/in!!!) Sie wird also ca. 4 Wochen arbeiten.

Meine Frage: Ist meine Frau mit diesen 4 Wochen dann pflichtversichert in der GKV, so daß während der nächsten Elternzeit keine GKV-Beiträge anfallen - Oder gibt es Fristen, nach denen man von freiwillig auf pflichtversicherung umgebucht wird?

Solange Ihre Frau für die paar Wochen (Monat) die Versicherungspflichtgrenze von monatlich 4.162,50 nicht überschreitet, ist Sie pflichtversichert. Eine freiwillige Pflichtversicherung wie ja schon der Name hergibt, gibt es nicht. Auch bei einer Freiwilligen Krankenversicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse, durch überschreiten der Versicherungspflichtgrenze ist dann wenn der neue Stöpsel/in kommt u.U. eine kostenfrei Krankenversicherung dann wieder möglich. Ob dieses 1 Monat bei der GKV wieder eine kostenfreie Versicherung bewirkt, fragen Sie bitte zur endgültigen Sicherheit bei Ihrer zuständigen GKV nach - am Besten mehrmals, da die Sozialgesetzbücher inzwischen bis zum Mond reichen, und auch die Mitarbeiter bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)nicht unbedingt „sattelfest“ sind. Ich hoffe Ihnen zumindest etwas geholfen zu haben.
Viel Glück mit dem neuen Stöpsel/in, und kauft euch endlich einen Fernseher!!-Hi

Super - Danke für die schnelle Information. Genau um die Existenz einer solchen Frist geht es mir. Ich frage dort nach, und stelle die Auskunft hier ein. Falls es noch anderen so geht … Das mit dem Fernseher werde ich vorschlagen :wink: - Woher wußten Sie das ?? *LOL*

Hallo,
nein, versicherungspflicht tritt immer direkt ein, d.h. sie wird direkt mit der Tätigkeitsdaufnahme versicherungspflichtig.
Gruß
Czauderna

Ja, sobald sie über 400 € Brutto liegt ist sie wieder Pflichtversichert. Eine Frist gibt es nicht.

Super - Vielen Dank dafür. Dann fällt eine Last wenigstens weg … Schließlich war die GKV für meine Frau schlußendlich so teuer wie eine PKV, ausgelöst durch die Behandlung der Kombination Er=PKV, Sie=freiwillig gesetzlich. Da ging ein guter Teil des Elterngeldes gleich wieder 'drauf …