Ist sie noch die Miete schuldig?

Hallo Forum!

Ausgangslage:
Mietwohnung läuft auf mich, sie zieht ohne Mietvertrag dazu, überweist monatlich die halbe Miete

Situation:
wir trennen uns, sie zieht vorübergehend zu ihren Eltern, ihre Sachen bleiben einen Monat lang in der Wohnung

Frage:
Ist sie für diesen Monat die Miete schuldig oder sollte ich ihr das Geld zurück geben?

Vielen Dank für die Antworten!

Sie ? Wer ist denn Sie ??..
Wenn sie auch nur ein bisschen Gentlemen sind , überweisen Sie Ihr natürlich das Geld zurück . Sie schuldete ja grundsätzlich keine Miete an sie , das war ein Entgegenkommen Ihrerseits.

Kein Vertrag = Privatvergnügen!
Abgesehen davon, dass mal eben dazu ziehen ohne Erlaubnis des Vermieters nicht gestattet ist!

Hallo,

war sie im Mietvertrag? Wenn ja hat sie genauso 3 Monate Kündigungsfrist wie jeder andere auch - ergo muss sie nicht nur den einen Monat zahlen sondern noch 2 oben drauf.

Wenn Nein: Das könnte Ärger mit dem Vermieter geben, denn sie dürfen per aktueller Rechtsprechung jemanden ohne Zustimmung des Vermieters, auch wenn es der Lebenspartner ist, nicht in der Wohnung länger als 3 Monate wohnen lassen.
Dann haben sie auch normalerweise keine Anspruchsgrundlage auf - ich nenne es mal so: privaten Mietzuschuss. Denn Miete ist das erstmal ohne Vertrag nicht, die ihre Freundin gezahlt hat. Rechtlich gesehen hätten Sie nur eine Anspruchsgrundlage durch konkludentes - in diesem Fall durch die Mietzahlungen ihrer Freundin - Verhalten. Da ihre Freundin immer die Hälfte dazugezahlt hat, hat sie sich konkludent wie in einem Vertragsverhältnis verhalten - ergo könnten sie sogar die restlichen 2 Monate (wegen Kündigungsfrist) verlangen.
Mein Tip: Sofern sie beide noch miteinander reden können - schildern sie ihr die Situation und dass sie doch auch gar kein Recht hat das Geld zurück zu verlangen. Wenn sie nicht einlenkt kann sie es ja versuchen einzuklagen. Zahlen würde ich auf keinen Fall!

Hoffe das hilft.

LG

Vippi

PS: Und so eine Antwort wie von Poisen können Sie mal getrost ignorieren. Sowas kann ja nur von jemandem mit verzerrtem Weltbild kommen.
Es geht hier nicht um Geschlechterk®ampf sondern um eine rechtliche, sachliche Anfrage.
Eine Dame nimmt bpsw. auch ihre Sachen mit wenn man sich trennt. Eltern haben meist genug Platz.
Denn: Nur Damen haben Anspruch auf Gentleman-Behandlung. Zu dem Rest schweigt man einfach - also auch zu dem Geld was geflossen ist.

Hallo, vorab: das müsst Ihr natürlich unter Euch ausmachen. Möchte trotzdem folgenden Rat geben: da die Ex-Herzdame noch ihre Sachen gelagert hat, sollte sie nicht erwarten, ihre geleistete Zahlung voll zurückzuerhalten. Du hast ja ab Auszug die Wohnung nicht zu 100% nutzen können. Ständig die Sachen der Ex-Freundin vor Augen zu haben ist eine gewisse seelische Belastung, von dem Platzbedarf garnicht zu reden. Dies ist eine Minderung des Wohnwertes Deiner Wohnung und sollte wenigstens finanziell berücksichtigt werden. Also: ich würde der Dame anstandshalber die Hälfte ihres Anteiles zurückgeben, damit kann sie bestimmt leben und Du stehst moralisch (ohne Gesülze) „als edler Ritter“ da, Du müsstest nämlich rein juristisch natürlich garnichts zurückzahlen.-
Gruß -Achim

Hallo guten tag,ohne Mietvertrag keine ansprüche,las sie ziehen!!Würde auch den Mieteerbund anrufen kostet nix!viele grüße luise45

Sofern ein Untermiitvertrag, auch nur mündlich, geschlossen wurde, schuldet Sie die Miete nicht nur für den anteiligen Monat sondern bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigugnsfrist von drei Monaten ab dem auf die erklärte Kündigung folgenden Monat.