Guten Abend!
Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben.
Ich habe einen Festnetz-Vertrag (plus Internet) bei Vodafone. Nun bin ich zu meinem Freund gezogen, der in seinem Haus bereits einen Festanschluss hat (auch mit Internet).
Ich habe meinen Vertrag gekündigt, aus oben genannten Gründen und mit der Kündigung auch alle Endgeräte zurückgeschickt.
Ich habe schon damit gerechnet, dass Vodafone sich nicht auf eine außerordentlich vorzeitige Kündigung einlässt. Schade eigentlich.
Nun muss ich leider noch für 4 weitere Monate die Grundgebühren von 39,90€ zahlen.
Zudem soll ich aber auch noch eine Gebühr von knapp 40,-€ bezahlen, weil ich zu meinem Freund gezogen bin.
Ist sowas rechtens?
Wäre schön, wenn ich hier antworten bekommen könnte.
Aus meiner Sicht und vor allem aus der Erfahrung ist das völlig normal.
Eine spezielle Gebühr für den Umzug zum Freund?! Sei mir nicht böse, aber das glaube ich nicht. Wie lautet die Bezeichnung der Gebühr auf der Rechnung?
Hallo Christa!
Telefonisch wurde meiner Freundin gesagt, dass die Gebühr wegen Umzugs rechtlich geregelt sei.
Ich bzw. meine Freundin versteht das nicht. Sie hat sowas noch nie gehört.
Ich auch nicht.
Wenn der Anschluss wegen Umzugs umgemeldet werden muss, okay - das kann ich mir vorstellen.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Kündigungsgrund (Umzug in das Haus meines Freundes, wo schon ein Festnetzanschluss besteht) als Grund hergenommen wird, um nochmal eine Gebühr zu erheben.
Meine Freundin hat direkt bei Vodafone angerufen. Dort wurde ihr am Telefon gesagt, dass sie diese Gebühr bezahlen muss, weil sie umgezogen ist. Das sei rechtlich so geregelt und da käme sie nicht drum herum.
Das kommt darauf an, für welche Variante Du Dich entscheidest:
Du wählst ein Paket mit Neulaufzeit ? Der Umzug ist kostenlos.
Du behältst Dein Paket und Deine Restlaufzeit ? Wir berechnen eine Umzugspauschale von 39,99 Euro.
Du behältst Dein Paket, beginnst aber eine neue Laufzeit von 24 Monaten? Der Umzug ist kostenlos.
Deswegen ist die Frage, wie sie gekündigt hat. Normalerweise kann man fristgerecht zum Ende der Laufzeit bedingungslos und kostenlos kündigen. Aber 4 weitere Monate zahlen UND Umzugsgebühr passen nicht zusammen!
Dann macht Euch da nicht heiß! Erst wenn Ihr eine Rechnung in den Händen haltet, habt Ihr etwas worauf Ihr evtl. reagieren müsst.
Anekdote: meine Lieblingszeitschrift c’t hat eine Rubrik namens Vorsicht Kunde. Darin werden regelmäßig Fälle aufgezeigt, bei denen der Service von Firmen nicht funktioniert. Die schlecht geschulten, nur in sehr engen Bahnen denkenden Mitarbeiter am Telefon sind regelmäßig Auslöser von Missverständnissen und Problemen. Leider hat diese Rubrik mein Vertrauen in Hotlines großer Firmen nachhaltig beschädigt.
Das dürfte irrelevant sein, denn wenn der Freund schon DSL hat, will sie das nicht „mitnehmen“, sondern bloß kündigen. Wann die Gebühr lt. Vodafone fällig ist, habe ich weiter oben zitiert.
Das ist kein zulässiger Grund für eine Kündigung unter Berufung auf §46 Abs. 8 Satz 3 des TKG.
Sollte bei der Schilderung dieses Falls NICHT lediglich vergessen worden sein, dass die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnort nicht verfügbar ist, gilt:
Der Vertrag kann nur zum Ende der Laufzeit gekündigt werden, wenn Vodafone nicht in den Vertragsbedingungen oder auf dem Wege der Kulanz eine verbraucherfreundlichere Möglichkeit einräumt.
Absolut richtig, es wäre dann reiner Zufall, dass die Termine der Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und einer „Umzug des Vertrags geht nicht“ Sonderkündigung auf das selbe Monatsende fallen.