Ist sowas üble Nachrede?

Hi,

A ist schon länger in einem Forum unterwegs in dem immer mehr Werbung platziert wird. Da melden sich Leute am. 3. an und posten am 4. Dinge wie

„Ich habe im www nach einer Möglichkeit gesucht ganz billig einzukaufen. Ich bin dabei auf die Seite www.abcdefg.de gestossen. Die sollen ganz toll und vertrauenswürdig sein. Hat jemand Erfahrung mit denen?“

A würde gerne als Antwort mal Dinge schreiben wie

„Ja, kenne ich. Lass da bloss die Finger von! Habe da mal was gekauft und die haben falsch geleifert. Das hat ewig gedauert bis die sich gerührt haben. Extrem unfreundliche MItarbeiter und ich musste erst mit Anwalt drohen. Nie wieder!!!“.

Natürlich hat A da nie was gekauft, kennt die Seite gar nicht. Aber diese Werbung nervt ihn halt.

Könnte nun der Betreiber der Seite, der wohl identisch mit dem der diese in seiner „Frage“ gepostet hat, gegen A vorgehen? Wenn ja auf welcher Grundlage?

Gruss
K

Das ganze wäre rechtswidrig und erfüllte den Staftatbestand der üblen Nachrede/Verleumdung, strafbar gem. § 186 ff. StGB, denn es würde eine unwahre Tatsache behauptet, die den Shopbetreiber verächtlich machen kann. A hat ja nichts gekauft, es wurde nichts falsch geliefert usw. Außerdem machte sich A nicht nur Strafbar, mit der Folge das Staatsanwaltschaft und Polizei seine Verbindungskennung (IP-Adresse) ermitteln und ihn leicht feststellen könnten, sondern er machte sich auch Schadenersatz- und Unterlassungspflichtig. Alles in allem dürfte den A das ganze teuer zu stehen kommen (Strafe: je nach Vermögensverhältnissen zwischen 150-1500 EUR; Schadenersatz: um die 500 EUR, eigene und gegnerische Anwaltskosten um die 1000-2000 EUR).

Wir führen uns das ganze nochmal vor Augen: jemand verstößt durch ein unerbetenes Werbeposting durchaus gegen Gesetze, allerdings „nur“ gegen das Wettbewerbsrecht, denn diese Werbung ist irreführend. Gleichwohl ist dies nur ein „geringfügiger“ Verstoß. A hingegen spielt sich zum „Rächer der Allgemeinheit“ auf, nimmt also eine Rolle ein, die ihn gar nichts angeht. Gegen besagte irreführende Werbung können nämlich nur Konkurrenten des Werbenden, der Webseitenbetreiber, Wettbewerbsvereine etc. vorgehen, nicht aber der A. Er hat kein Recht dazu, hiergegen etwas zu unternehmen. Gleichwohl greift er zur „Selbstjustiz“ und stellt jemand anderen zu unrecht an den Pranger und macht sich auch noch strafbar dabei. Edle Motive hat A jedenfalls keine, sondern A ist in diesem Fall ein krimineller, dem das Handwerk zu legen wäre. Der Staat sähe in seinem Tun nämlich einen solch hohen Unwert, dass A hierfür mittels Strafrecht bestraft werden
soll. Der irreführend Werbende allerdings nicht.

Das ist genauso als liefe A als Fußgänger irgendwo herum und hörte, wie Autofahrer B zu Unrecht die Hupe benutzt, bspw. um seine (Bs) Freundin zu grüßen, die gerade dort entlang läuft und wenn A den B nun anhält, aus dem Auto heraus zerrt und verprügelt, bloß weil ihn das Gehupe der Autofahrer stört und er meint hiergegen vorgehen zu müssen. B hat in diesem Fall 20 EUR Bußgeld wegen des verbotenen Hupens zu zahlen; A gehört allerdings ins Gefängnis!

Hi,

Außerdem machte
sich A nicht nur Strafbar, mit der Folge das
Staatsanwaltschaft und Polizei seine Verbindungskennung
(IP-Adresse) ermitteln und ihn leicht feststellen könnten,

würde IRGENDEINE Staatsanwaltschaft so ein „Faß aufmachen“?
Außerdem was hat die Polizei damit zu tun das in irgendeinem Forum irgendjemand einen Furz lässt!?

Es bestünde doch keinerlei öffentliches Interesse wenn irgendein „Furz“ in irgendeinem „Furzforum“ einen „Furzonlineshop“ „anFurzt“? sorry für diese etwas legere Ausdrucksweise…:wink:

Aber ich hoffe man versteht was ich meine…
falls nicht, hier nochmal im Klartext:

es interessiert strafrechtlich niemanden ob ich jetzt hier sage „Firma XY“ ist mist weil ich vor 4 Monaten eine nicht korrekte Lieferung erhalten habe" ob dem so ist kann mir niemand beweisen. Und dann IP-Adressen zu ermittelnist vielleoicht bei Kapital- oder Wirtschaftsverbrechen möglich und sinnvoll, aber in diesem Falle sicher nicht.

Es kommt auch auf die Verhältnismäßigkeit an!

Gruß
Fronk

Sobald jemand den Vorfall zur Anzeige bringt, wird ermittelt, sodass die StA dieses „Fass“ tatsächlich „aufmacht“. Im Übrigen hält sich der Aufwand in Grenzen, denn es lässt sich ja gerade sehr leicht aufklären. Vor diesem Hintergrund besteht sogar ein gesteigertes Interesse an der Durchführung der Ermittlungen, denn diese wären höchst wahrscheinlich erfolgreich.

Die Polizei ist als Ermittlungsbehörde zuständig.

Das öffentliche Interesse könnte durchaus bestehen, denn die Tat wäre öffentlich begangen. Straftaten, die in der Öffentlichkeit begangen wurden, werden in der Regel verfolgt, allein schon um den Eindruck zu verhindern, so etwas könnte in Deutschland ungestraft geschehen.

Mit Verhältnismäßigkeit hat all das nichts zu tun, denn es ist nunmal eine Straftat und bloß weil der Täter sie für belanglos hält muss dies nicht auch von der Allgemeinheit so empfunden werden.

Auch sollte der Täter beachten, dass er beweisen muss, dass seine Behauptungen wahr sind und nicht umgekehrt. In diesen Fällen gilt nämlich eine Beweislastumkehr. Der Täter hat sich dafür entschieden, ehrenrührige Tatsachen öffentlich zu machen (ohne jede Not). Dann hat er auch das Risiko zu tragen, dass er die Wahrheit dieser Tatsachen nicht beweisen kann.

Sei dir also nicht zu sicher, dass alles kein Problem sei. Ich habe (aus deiner Sicht) schon viel belanglosere Beleidigungs- oder Verleumdungsdelikte auf diese Weise aufgeklärt gesehen und die Täter fallen aus allen Wolken, wenn sie auf einmal Post von der Polizei bekommen, bloß weil sie dachten, das Internet sei ein rechtsfreier Raum oder weil sie glaubten, das ganze wäre nicht ermittelbar oder niemand würde diesen Aufwand betreiben. Jedenfalls wird das ganze für den Täter ganz schön teuer, sodass es nur einen einzigen Rat gibt: Verhalte dich korrekt, nehme von Verleumdungen Abstand und übe keine Selbstjustiz in Fällen, die dich gar nicht betreffen.

Dein Ärger über Werbepostings ist nachvollziehbar. Ich ärgere mich auch über so etwas. Aber man muss lernen mit diesem Ärger umzugehen. Genauso wie man keine sinnlos hupenden Autofahrer aus ihren Kisten zieht und verprügelt. Man muss sich auch im Internet unter Kontrolle haben. Ist meine Meinung.