Ist Stellpaltz als Sondernutzungsrechts?

Anwalt von eine nachbarin hat ein Brief geschrieben, „Im
Rahmen der gemeinschaftlichen Nutzung des Gemeinschaftseigentums, die
Hoffläche darf genutzt werden, wenn die einzelnen Wohnungseigentümer
sie betreten und befahren etwa zum Beladen oder Entladen auch mit
Fahrzeugen, oder um auf ihr Sondernutzungsrecht zu gelangen, so wie
meine Mandantin mit ihrem Fahrzeug.“ Ist das bedeutet, seine
Mandantin muss auch ihre Fahrzeug unverzüglich und unvermeidlich auf
diese Hoffläche nicht dauerhaft parken darf?

Das bedeutet, daß kein Eigentümer sein Fahrzeug dauerhaft auf der Fläche parken darf.

Ist das bedeutet, seine
Mandantin muss auch ihre Fahrzeug unverzüglich und
unvermeidlich auf
diese Hoffläche nicht dauerhaft parken darf?

WAS bitte ist deine Frage???

Jo

faq:1129 (owt)