Frohe Festtage wünsche ich zunächst einmal!
Unsere 90jährige Nachbarin sagte meiner Frau, dass sie gerne sterben würde, weil sie meint „so weit zu sein“ und vom Leben nur noch Schmerzen. Auf keinen Fall will sie aber im Krankenhaus sterben. Nun ist sie aber genau das: Am Sonntag von ihrer Enkelin ins Krankenhaus eingeliefert worden (überredet?), weil sie seit Tagen nichts mehr gegessen und kaum noch getrunken hatte.
Wir wollen uns da auch nicht einmischen, die Enkelin können wir ja auch verstehen. Aber stellten uns doch diverse Fragen in diesem Umfeld:
Wenn jemand sterben möchte und nicht mehr isst, ist es dann unterlassene Hilfeleistung (wie gesagt: GEGEN DEN WILLEN des Betroffenen), wenn man keinen Artz ruft?
Muss ein Arzt in so einem Fall die Peson eigentlich (auch gegen ihren Willen) in ein Krankenhaus einliefern?
WEnn dem so wäre, hätte man als „Sterbender“ ja rechtlich nur die Möglichkeiten, alleine oder im Krankenhaus zu sterben. Wäre man nicht alleine, dann machte sich die andere Person der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Und wenn diese andere Person einen Arzt ruft, müsste dieser den „Sterbenden“ in ein Krankenhaus einliefern.
Ist das tatsächlich so?
Alles Gute wünscht
Michael
Frohe Festtage wünsche ich zunächst einmal!
Solange die Willensbetätigung noch funktioniert ist sterben lassen erlaubt.
An sonsten hat der Helfer $330StBG am Hals.
Im übrigen ist es möglich Leute im Krankenhaus / Hospiz schmerzfrei zu stellen selbst wenn das Lebensverkürzend wirkt. Austrocknen muss niemend
Johannes
Solange die Willensbetätigung noch funktioniert ist sterben
lassen erlaubt.
ist „einen selbstmord zulassen“ erlaubt? ist es erlaubt tatenlos zuzsehen, wenn sich jemand das leben nimmt oder dies versucht? (darauf läuft es sich ja hinaus). bist du sicher? ich nicht.
gruß
datafox
Hallo,
Frohe Festtage wünsche ich zunächst einmal!
Danke gleichfalls! 
Grundsätzlich gilt: „Der Wille des Patienten ist beachtlich“.
Wer also im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist kann jede auch noch so sinnvolle Behandlung ablehnen, was dann vom Arzt und den Verwandten respektiert werden muß.
Allerdings nehmen wir, unsere Gesellschaft, an daß jedem Menschen ein Wille zu leben innewohnt.
Wer also sterben möchte obwohl es dafür keinen nachvollziehbaren Grund gibt (z. B. schwere, schmerzhafte Erkrankung ohne Aussicht auf Heilung etc.) läuft Gefahr daß man seine Entscheidungsfähigkeit in Frage stellt und überlegt ob der Wunsch zu sterben vielleicht auch Folge des Verlustes der vollen Steuerungsfähigkeit sein könnte.
Gerade alte Menschen leiden bekanntermaßen oft unter Demenz oder Alzheimer, und viele könnten sich zwar selber nicht mehr ausreichend versorgen, haben aber bei entsprechender Pflege und Unterstützung vielleicht durchaus die Chance auf einen angenehmen Lebensabend.
Es ist oft schwierig zu entscheiden ob ein bei völliger geistiger Klarheit des Patienten bewußt gefällter Entschluß zu sterben vorliegt oder ob jemandem die Möglichkeit zu einer Entschlußfassung eigentlich gar nicht wirklich gegeben ist.
Sollte jemand für unfähig gehalten werden seine Lage zu überblicken müßte derjenige durch einen gerichtlich bestellten Betreuer vertreten werden, der die Vollmacht hat Entscheidungen im Namen des Patienten zu treffen. Allerdings gibt es auch da nicht unerhebliche Probleme weil insbesondere Angehörigen, die dafür vielleicht bestellt werden, natürlich unterstellt werden muß emotional möglicherweise auch nicht wirklich neutral zu sein bzw. nur im Sinne des Patienten entscheiden zu können. Möglicherweise fliessen dann neben den Interessen des zu Vertretenden auch eigene Bedürfnisse des Angehörigen ein.
Schwierige Sache also…
Gruß,
MecFleih
Frohe Festtage wünsche ich zunächst einmal!
Dir auch, Michael,
Unsere 90jährige Nachbarin sagte meiner Frau, dass sie gerne
sterben würde, weil sie meint „so weit zu sein“ und vom Leben
nur noch Schmerzen. Auf keinen Fall will sie aber im
Krankenhaus sterben. Nun ist sie aber genau das: Am Sonntag
von ihrer Enkelin ins Krankenhaus eingeliefert worden
(überredet?), weil sie seit Tagen nichts mehr gegessen und
kaum noch getrunken hatte.
Der erste Artikel unseres Grundgesetzes besagt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Dies ist und wäre der Grundsatz meines Handels. Wenn diese 90jährige Frau meine Angehörige gewesen wäre, hätte ich alles für ihr Wohl geschaffen, was möglich ist: Ruhe, vielleicht eine Musik spielen, die sie liebt, sie bequem an ihrem Lieblingsort Sofa/Sessel oder Bett gebettet, sie einmummeln und mal Luft und Sonne ins Zimmer lassen, ihr Essen und Trinken anbieten aber nicht darauf bestehen, etwas zu verzehren, die Lippen hin und wieder befeuchten, in der Nähe bleiben, vielleicht ein Glöckchen hinstellen, damit sie sich bemerkbar machen kann, wenn ich mal nicht im Zimmer bin, ihr immer wieder die Hand halten, was schönes vorlesen, über ihr Leben sprechen, wenn sie das wünscht… Sie begleiten bis zum Schluss.
Und wenn sie dann kommen, die Herren Staatsanwälte, die Vollstrecker der Gerichtsbarkeit, dann würde ich ihnen gelassen entgegensehen.
Schöne Weihnachten auch Dir,
Anja
Hallo, Michael,
alles, was die andern gesagt haben, ist grundsätzlich richtig. Es ist eine ganz schwierige Materie und ich kann allen (egal wie alt) nur raten, sich Gedanken zu machen, ab wann man in welchem Zustand auf keinen Fall weiterbehandelt werden möchte, d.h. ich plädiere für eine ganz präzise Patientenverfügung verbunden mit einer Betreuungsverfügung bzw. Vorosrgevollmacht, damit ein Mensch da ist, der sich für die Durchsetzung meines Willens einsetzt, wenn ich es nicht mehr kann.
Bei einer eindeutigen Patientenverfügung wird auch der Staatsanwalt keinen Grund sehen, tätig zu werden.
Angesichts des Themas wünsche ich Dir besinnliche Festtage…
Ingeborg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn diese 90jährige Frau meine Angehörige
gewesen wäre, hätte ich alles für ihr Wohl geschaffen, was
möglich ist: Ruhe, vielleicht eine Musik spielen, die sie
liebt, sie bequem an ihrem Lieblingsort Sofa/Sessel oder Bett
gebettet, … Sie begleiten bis zum Schluss.
Hallo Anja,
Du sprichst hier etwas an dass meineserachtens dass zentrale Problem ist!
Viele Angehörige sind einfach nicht in der Lage sich neben einen Sterbenden zu setzen und ihn zu begleiten. Sie können es nicht akzeptieren dass der Tod uns nun einmal alle eines Tages ereilt…die Situation ist für sie unerträglich!
Und ich meine dass jetzt gar nicht böse - ich denke sie sind wirklich nicht fähig das durchzustehen.
Darum auch die Reaktion
Auf keinen Fall will sie aber im
Krankenhaus sterben. Nun ist sie aber genau das: Am Sonntag
von ihrer Enkelin ins Krankenhaus eingeliefert worden
(überredet?), weil sie seit Tagen nichts mehr gegessen und
kaum noch getrunken hatte.
Die Verantwortung und der psychische Stress wird an „Fachleute“ abgegeben, man hat „alles getan“ und wenn die Angehörige nach wenigen Stunden oder Tagen im KH verstirbt geht alles in geordneten Bahnen. Wenn man nicht will muß man die Verstorbene auch nicht mehr sehen und alles bleibt ein wenig „weggerückt“, abstrakt.
Viele Grüße - Sue
ist „einen selbstmord zulassen“ erlaubt? ist es erlaubt
tatenlos zuzsehen, wenn sich jemand das leben nimmt oder dies
versucht? (darauf läuft es sich ja hinaus). bist du sicher?
ich nicht.
Hallo Datafox, hallo wwwler,
es gibt ein schönes Script von Helmut Kreicker im Internet zu seiner Übung Strafrecht für Anfänger, in dem er anhand gut verständlicher Beispiele die einzelnen Tötungsdelikte durchgeht (lawww.de/Library/211/skript_grundlagen.html). Dort kann man auf den Seiten 5 und 6 den hier diskutierten Fall schön verfolgen.
Im Wesentlichen gilt: Wenn Zuschauer wissen, dass sich der Selbstmörder freiverantwortlich umbringen will, dann dürfen sie das auch. Strafbar macht man sich nur dann, wenn man von der Situation keine Ahnung hat. Dazu Kreicker: „Wer also im Wald spazieren geht und sieht, dass sich jemand am nächsten Baum aufhängen will, muss einschreiten, sonst macht er sich einer unterlassenen Hilfeleistung schuldig.“ Bei selbstverantwortlicher Selbsttötung sind Helfer aber straflos und dürfen dabei sogar aktiv helfen (z.B. Gift zugänglich machen, sogar zureichen). Ausnahmen gelten hier nur für Personen mit sogenannter Garantenstellung (z.B. Krankenpfleger). Näheres würde ich im zitierten Script nachlesen.
Grüße,
Matthias
Bei
selbstverantwortlicher Selbsttötung sind Helfer aber straflos
und dürfen dabei sogar aktiv helfen
macht man sich schuldig, wenn man dabei NICHT hilft?! klingt nach einem perversen gesetz, das leben nicht schützt sondern schädigt. auch ein „selbstverantwortlicher“ selbstmörder will meistens nur ein zeichen setzen und sich nicht wirklich umbringen!
gruß
datafox
off-topic
Hallo,
auch ein „selbstverantwortlicher“ selbstmörder will meistens nur ein zeichen setzen und sich
nicht wirklich umbringen!
wie kommst Du darauf ? Auch ein gescheiterter Suizidversuch ist kein Beleg dafür, daß der entsprechende Mensch „ein Zeichen setzen wollte“. Bedeutend wahrscheinlicher (Unkenntnis und unzureichende Vorbereitung mal außen vor lassend), daß der Überlebenswille letzlich doch siegte. Niemand will sich zu 100% umbringen. Es sind immer gegensätzliche „Verhaltensströme“, die hier im Spiel sind. Dennoch vertrete ich die Meinung, daß Suizid die individuellste Handlung ist, die ein Mensch vollbringen kann und respektiert gehört.
Gruss
Enno
hallo,
Dennoch vertrete
ich die Meinung, daß Suizid die individuellste Handlung ist,
die ein Mensch vollbringen kann und respektiert gehört.
suidizität (gibts das wort überhaupt? to be suicidal?) ist eine krankheit und nichts, das „akzeptiert“ gehört. wer säuft wird als krank eingestuft, aber einen suizidären muß man sterben lassen. aber hallo.
gruß
datafox