Habe gehört, dass alle Vereine alle drei Jahre eine Steuererklärung abgeben müssen. Gilt das nur für gemeinnützige Vereine? Gibt es eine Einnahmegrenze und was passiert, wenn man das nicht macht?
Servus,
ja, die Erleichterung gilt nur für gemeinnützige Vereine. Nicht gemeinnützige Vereine müssen sich wie alle Kapitalgesellschaften jährlich zur KSt und GewSt veranlagen lassen.
Untergrenzen gibt es für die Erklärungspflicht nicht, aber für die KSt und die GewSt gibt es bei nicht gemeinnützigen Vereinen einen Grundfreibetrag, jeweils 5.000 €.
Wenn man der Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen nicht nachkommt, wird diese Aufforderung mit Androhung und dann Festsetzung von Zwangsgeld unterstrichen, ggf. werden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt und auf der Grundlage der geschätzten Beträge veranlagt.
Schöne Grüße
MM