Die Parkzeit wurde vorerst nicht überschritten. Jemand ist dann im Auto gesessen, hat noch telefoniert und dann ist der Parkscheriff aufgetaucht. Deutet wild, da die zeit bereits abgelaufen ist, jemand startet das Auto und entfernt sich.
Jetzt einen Monat später kommt gleich der erhöhte Strafbetrag von 36€ statt 21€, da die frist von 14 Tagen nicht eingehalten wurde, wobei aber kein Strafzettel an der Windschutzscheibe war und daher keine fristgerechte Einzahlung möglich war…
Wurde jetzt die Parkzeit überschritten oder nicht? Das hab ich jetzt nicht kapiert. Wenn keine Übertretung vorliegt ist es grundsätzlich richtig, eine Organstrafverfügung nicht zu zahlen.
Juristisch gesehen gibt es natürlich keine „Strafzettel“ und keinen „erhöhten Betrag“, sondern es neben dem ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren verkürzte Verfahren. Dazu gehört die sog. Organstrafverfügung, vulgo Strafzettel. Eine Organstrafverfügung ist optional, d.h. die Behörde muss keine ausstellen. Stellt die Behörde eine aus, dann hat man die Möglichkeit binnen 14 Tagen den Betrag zu zahlen und die Sache ist erledigt. Ist man mit der Organstrafverfügung nicht einverstanden, zahlt man einfach nicht, die Organstrafverfügung tritt außer Kraft und die Behörde leitet ein Verwaltungsstrafverfahren ein.
So und jetzt kommts noch drauf an, was wurde denn nun geschickt. War das eine Organstrafverfügung (man kann diese ja auch schicken, die muss nicht hinter der Windschutzscheibe sein) oder ist es eine Strafverfügung (das ist schon normales Verwaltungsstrafverfahren), dann ist das Pech, eine Organstrafverfügung gibts dann nicht mehr.