Konkret: ein Legasthenietrainer will sich „Lerntherapeut“ benennen - ist das rechtlich ok? auch wenn er „nur“ einen Fernlehrgang besucht hat?
Hallo,
die Bezeichnung Lerntherapeut ist nicht geschützt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lerntherapie
Beatrix
Hallo,
Konkret: ein Legasthenietrainer will sich „Lerntherapeut“
benennen - ist das rechtlich ok? auch wenn er „nur“ einen
Fernlehrgang besucht hat?
ergänzend noch, daß sogar der allgemeine Begriff „Therapeut“ gesetzlich nicht geschützt ist - so die Rechtsauffassung des Landgerichts Kiel im Beschluß vom 11.09.2008, Az. 15 O 100/08.
Beste Grüße
Oliver