Ist Türen abschließen in der Bahn legal?

Ist es eigentlich legal, wenn Kontrolleure die Türen abschließen, weil man das Ticket nicht bezahlen kann? Per Menschenrechte wäre das ja Freiheitsberaubung und damit ein schweres Vergehen, oder nicht? Mir wurde nämlich schon von einer sehr launischen Kotrolleurin damit gedroht.

Ist es eigentlich legal, wenn Kontrolleure die Türen
abschließen, weil man das Ticket nicht bezahlen kann? Per
Menschenrechte wäre das ja Freiheitsberaubung und damit ein
schweres Vergehen, oder nicht? Mir wurde nämlich schon von
einer sehr launischen Kotrolleurin damit gedroht.

Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich bin keine Juristin. Dass aber Bahnkontrolleure gegen Schwarzfahrer Maßnahmen ergreifen können, ist logisch und konsequent - schließlich weiß jeder, dass eine Fahrt bezahlt werden muss. Dazu sollte aber eigentlich die Aufnahme der Personalien ausreichen, damit die entsprechenden notwendigen rechtlichen Schritte eingeleitet werden können.
Ob Einsperren zu den vorübergehend erlaubten Maßnahmen gehört, sollte ein Jurist beantworten.

Hallöchen,
das ist eine gute Frage, die man durchaus auf zweierlei Weise beantworten kann.
Grundlegend muss man sagen, dass ein nicht vorhandener Fahrschein eine vollendete Straftat darstellt, nämlich Erschleichen von Leistungen ( http://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html ).
Grundlegend ist ebenfalls, dass wenn derjenige ohne Fahrschein sich weigert seine Identität anzugeben von „jedermann“, also auch dem Zugbegleiter z.B., festgenommen werden kann nach §127 Abs.1 StPO ( http://dejure.org/gesetze/StPO/127.html ).
Ich denke hier werden sich dann die Geister streiten und dazu gibt es bestimmt verschieden lautende Urteile.

Variante 1: Der Richter stimmt zu, dass eine Jedermannfestnahme hier mit Abschliessen der Türen legitim war.

Variante 2. Der Richter hält das Abschliessen der Türen für nicht mehr von der Jedermannfestnahme gedeckt.

Ich persönlich würde vermuten, dass die meisten Richter zu Variante 1 tendieren. Denn de facto berechtigt die Jedermannfestnahme auch jemanden körperlich festzuhalten. Dieser berechtigte Eingriff in die Rechte des Straftäters würde ihn in seiner Freizügigkeit und in seiner körperlichen Unversehrtheit beschränken. Das Abschliessen der Türen beschränkt dagegen nur die Freizügigkeit und ist damit ein „kleinerer“ Eingriff in die Rechte des Straftäters.

Abschliessend möchte ich noch hinzufügen, dass es grundsätzlich vollkommen bescheuert ist und einem auch selbst massiv schadet, wenn man nachdem man ohne Fahrkarte erwischt wurde die Abgabe der Identität verweigert. Es kommt nämlich nicht grundsätzlich jede Erschleichen von Leistungen zur Anzeige, und selbst wenn kommt es selten zu einer Hauptverhandlung sondern zumeist mit einem für den Täter ertragbaren Strafbefehl (minimale Geldstrafe). Sich hier unkooperativ zu stellen sorgt nur dafür, dass die Tat in jedem Fall zur Anzeige kommt und dass die Strafe um so saftiger wird.

mfg
ZZ

Ist es eigentlich legal, wenn Kontrolleure die Türen
abschließen, weil man das Ticket nicht bezahlen kann? Per
Menschenrechte wäre das ja Freiheitsberaubung und damit ein
schweres Vergehen, oder nicht? Mir wurde nämlich schon von
einer sehr launischen Kotrolleurin damit gedroht.