Ist TÜV für KFZ-Anmeldung + Versicherung notwendig

Hallo,

da ich noch recht jung bin (22) werde ich bei KFZ-Versicherungen hoch eingestuft. Neulich habe ich einen Tipp bekommen: Einfach ein billiges Zweirad mit großem Nummernschild kaufen, ein paar Jahre warten und in der Zwischenzeit die Prozente purzeln lassen.
Dies will ich machen obwohl ich keinen derartigen Führerschein besitze. Die Maschine steht ja gut zu Hause rum.
Jetzt meine Frage: Um ein KFZ versichern zu können, muss ich es ja anmelden. Muss die Maschine aber auch noch einen gültigen TÜV dazu haben?

Hallo,

ja leider ist zur An- oder Ummeldung in der Regel ein aktueller/gültiger TÜVbericht fällig. Manchmal erlaubt es die Zulassungssstelle die Hauptuntersuchung nachzureichen (binnen wenigen Tagen), aber das ändert nichts an der Tatsache, dass die HU gemacht sein muss. Danach allerdings kann man (wenn das Fahrzeg z.B. sowieso nicht gefahren wird) die Hauptuntersuchungen „schwänzen“ ohne dass die Zulassungsstelle Ärger macht. Nur darf dann das Fahrzeug nicht öffentlich stehen - sonst könnte die Polizei darauf aufmerksam werden.

Hoffe geholfen zu haben!

Gruß!

Roman Klaßmüller

Ja, die Maschine muss noch TÜV haben, sonst gibt es keine Zulassung. Für die Fahrten zum TÜV benötigst Du ein Kennzeichen. In der Regel ist das alte Kennzeichen ja noch da, halt ohne Stempel der Zulassungsstelle. Dieses kannst Du für eine Fahrt zum TÜV nutzen (bitte erst bei der Zulassungsstelle nachfragen, ob dieses Kennzeichen eventuell schon wieder vergeben ist, dann geht dieses Verfahren leider nicht mehr), benötigst aber die Freigabe der Versicherung. Das Krad bitte warmfahren, da bei der HU auch eine Abgasuntersuchung gemacht wird (entfällt nur, wenn Erstzulassung vor 1984 war). Sorry, einen anderen Weg gibt es leider nicht.

Grundsätzlich wird bei einer Wiederanmeldung oder Neuanmeldung bei der Zulassungsstelle eine gültige AU und HU, sowie eine Versicherungsdoppelkarte verlangt.

Gruß
Kfz Sachverständiger
M. Zimmermann