Ist Umgangsvereinbarung rechtsbindend?

Der Umgang mit einem Kleinkind soll geregelt werden. Beim Jugendamt soll nun eine Umgangsvereinbarung schriftlich fixiert werden. Der Kindsvater zeichnet sich aber durch Unzuverlässigkeit und Ignoranz gegenüber Regeln und deren Nichteinhaltung aus. Es ist davon auszugehen, dass nach kurzer Zeit die Umgangsvereinbarung nicht eingehalten wird.

Ist eine beim Jugendamt getroffene Vereinbarung rechtsbindend oder empfiehlt es sich aufgrund der Gegebenheiten doch den Umgang mittels gerichtlichem Beschluß zu regeln?

Hallo,

die vom Jugendamt getroffene Umgangsvereinbarung ist nicht rechtsbindend. Daher empfiehlt sich eine gerichtliche Umgangsvereinbarung. Auch die darin enthaltenen Regelungen können nicht „erzwungen“ werden, nur hilft es später eher, die eventuellen Unzuverlässigkeiten des Kindsvaters aufzuzeigen und entsprechende „Sanktionen“ oder Schlüsse durch das Familiengericht zu ziehen. Außderdem ist davon auszugehen, das eine gerichtliche Regelung mehr Wirkung zeigt.

Beste Grüße
Ralf

Umgangsvereinbarungen sind in D Schall und Rauch. Meine Ex hat sich weder an die Umgangsvereinbarung vermittelt durch Erziehungsberatungen - die keinerlei rechtliche Wirkung hat - noch an die dann von mir - nach 10 Jahren Stress deswegen - beantragte gerichtlichen Umgangsvereinbarung gehalten; Konsequenzen deswegen für die Kindsmutter? Null, Niente, Nix.

Hallo!

Nein, diese Vereinbarung ist nicht rechtsverbindlich. Es hilft nur einen Weg zu beschreiten und kann als Grundlage für einen Beschluss verwendet werden.

Jedoch wird selbst ein rechtsverbindlicher Erlass erfahrungsgemäß nichts an der Zuverlässigkeit ändern, da man ja nun einmal niemand zum Umgang zwingen kann. Allerdings kann man dann irgendwann bewirken, sollte der Umgang den Kindern mehr schaden als nutzen, auf Einstellung der Umgänge zu klagen.

Zu bedenken ist allerdings, dass er immer der Vater bleibt und ein Kind diesen braucht. Es ist ein sehr sensibles Thema und das Kind sollte im Vordergrund stehen. Vlt sind weniger Umgangstage mehr und besser als keine. Und es hängt sehr davon ab, wie man dies dem Kind vermittelt.

Alles Gute!
Simone

Hallo,

rechtsbindend erst mal nicht. Trotzdem einer gerichtlichen Regelung erst mal vorzuziehen. Wenn die Vereinbarung nicht klappt, werden die Familienrichter im Normalfall schnell „sauer“ und regeln problemloser als ohne vorherige Vereinbarung.

Gruß

…hallo, so weit ich weis ist eine vereinbarrung beim ja bindend, ich verstehe nicht das das bei einem kleinkind gemacht wird, wer will den nun unbedingt das kind sehen? der vater der unzuverlässig ist? ,ich meine nicht das sie einen vater zum regelmässigen umgang zwingen können, das tut weder dem kind noch ihnen gut, ich finde er soll alle 2wochen kommen und das kind kurz sehen und dann ist ruhe, wenn das kind grösser ist wird es für den mann wahrscheinlich interessanter, wenn nicht dann muss man sich als mutter mit abfinden und als kind auch, aber das kind kann aber den vater anrufen und selber mit reden,…
wenn der vater jedoch kein wirkliches interesse am kind hat dann kann er ja auch sein recht auf umgang schriftlich abtreten , dann wissen sie woran das kind ist. sorry , ich finde das so zwischenmenschliche dinge einfach mehr zeit brauchen und mitspracherecht auch von den kindern, um die geht es doch eigentlich.meine meinung halt. hoffe ihnen damit geholfen zu haben, alles gute.

Umgang kann nicht gegen den Willen des Vaters eingefordert werden.