Guten Tag,
unser Kind hatte auf dem Weg vom Kindergarten nach Hause einen Unfall und musste mit dem Notartwagen ins Krankenhaus gebracht werden. Dort blieb es zur Beobachtung bis zum nächsten Morgen. Nun schreibt uns die die AOK, also jene Versicherung, bei der meine Frau versichert ist an und fragt, ob unser Kind eine Unfallversicherung hat. Deckt die gesetzliche KV diesen Fall nicht ab?
Hallo!
Wenn es auf dem direkten Weg zum Kindergarten passiert ist, dann muss die gesetzliche Unfallversicherung dafür aufkommen. Sollte ein Umweg mitgemacht worden sein (z.B. Bäckereibesuch um Verpsersemmel zu holen), dann ist es kein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung, sondern für die Private.
Gruß
Sabine
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Hallo Sabine,
wir sind an jenem Tag auf direktem Heimweg gewesen. Wir haben aber auf dem Heimweg noch einen Freund besucht und sind dann erst nach Hause.
Gruß, Ingo
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Hallo Ingo!
Dann ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zuständig, denn die Vorgabe ist der direkte Heimweg. Es besteht hoffentlich eine private Unfallversicherung in der Krankenhaustagegeld und die Kosten für die Fahrt mit dem Notarztwagen abgedeckt sind.
Gruß und gute Besserung
Sabine
Hallo,
wenn der Unfall dem Krankenhaus als auch dem Kindergarten gemeldet wurde,
dann wird ein sog. D-Arzt-Bericht erstellt. Kostenträger ist dann
die gesetzliche Unfallversicherung - die AOK wird das dann
mit der klären.
Die Frage nach der privaten Unfallversicherung des Geschädigten
ist grundsätzlich nicht notwendig, höchstens die des evtl.
Beteiligten.
Gruss
Czauderna
Es besteht
hoffentlich eine private Unfallversicherung in der
Krankenhaustagegeld und die Kosten für die Fahrt mit dem
Notarztwagen abgedeckt sind.
Notartzwagen = Bergungskosten?? Oder wie meinst Du das??
Also ich hab es ja so verstanden dass das gute Kind schon krankenversichert ist (AOK schreibt der Fragesteller). Also werden Krankenhausaufenthalt und Notarztwagen von der KV übernommen. Wenn eine PUV besteht ist es ein schönes Zubrot, aber für den Krankenhausaufenthalt und den Transport wird der VN keine Rechnung bekommen!!
Hallo Herr Jesch,
darf ich fragen woher Sie die Sicherheit bei der Richtigkeit Ihrer Antwort nehmen? Ich freue mich sehr über Ihre bei mir zur Beruhigung führende Auskunft. Kann davon ausgegangen werden, dass Versicherungsmakler solche „Finten“ in die Welt setzen, um Unwissende zu Versicherungsabschlüssen zu „motivieren“?
MfG, Ingo Preuß
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Die richtige Antwort hat Guenter doch schon gegeben! Letztere Ausführung denke ich ist jedoch so nicht richtig. Eine private Unfallversicherung ist sicherlich gerade für Kinder mehr als sinvoll. Allerdings brauchen sie aus ihr nicht den Notarzt oder den Krankenhausaufenthalt zahlen. Dieses wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
meine Aussage dass sie sich bzgl. der Begleichung der durch Krankenhaus und Notarzt entstandenen Kosten keine Gedanken machen brauchen bezog sich auf die Antwort von Sabine:
Sollte ein Umweg mitgemacht worden sein (z.B. Bäckereibesuch
um Verpsersemmel zu holen), dann ist es kein Fall für die
gesetzliche Unfallversicherung, sondern für die Private.
Mit „Private“ gehe ich jetzt mal von der privaten Unfallversicherung aus. Und dann ist die Antwort von Sabine definitiv falsch!
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zuallererst ist die AOK als gesetzliche Krankenversicherung leistungspflichtig!!! Wenn die BG zuständig ist, wird ein Durchgangsarztbericht erstellt und die Kasse wendet sich direkt an die BG. Sollte es einen Unfallverursacher geben könnte die Krankenkasse dort Regress nehmen.
Das alles hat aber mit der primären Kostenübernahme der Krankenkasse nichts zu tun.
Wenn eine private unfallversicherung besteht, den Unfall dort auf jeden Fall melden. Es geht hier um eventuelle Folgen des Unfalls.
Ansonsten geht es die Krankenkasse gar nichts an, ob eine private Unfallversicherung besteht oder nicht.
Gruß aus Freiburg
hans-Jürgen
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Guten Tag,
unser Kind hatte auf dem Weg vom Kindergarten nach Hause einen
Unfall und musste mit dem Notartwagen ins Krankenhaus gebracht
werden. Dort blieb es zur Beobachtung bis zum nächsten Morgen.
Nun schreibt uns die die AOK, also jene Versicherung, bei der
meine Frau versichert ist an und fragt, ob unser Kind eine
Unfallversicherung hat. Deckt die gesetzliche KV diesen Fall
nicht ab?
machen brauchen bezog sich auf die Antwort von Sabine:
Sollte ein Umweg mitgemacht worden sein (z.B. Bäckereibesuch
um Verpsersemmel zu holen), dann ist es kein Fall für die
gesetzliche Unfallversicherung, sondern für die Private.
Mit „Private“ gehe ich jetzt mal von der privaten
Unfallversicherung aus. Und dann ist die Antwort von Sabine
definitiv falsch!
Ich bin von Bergungskosten ausgegangen, die definitiv von der privaten Unfallversicherung übernommen werden in so einem Fall.
War es „nur“ ein Sturz, dann muß natürlich die Krankenkasse die Kosten für den Notarztwagen übernehmen. Die Frage habe ich so verstanden, ob dafür die gesetzliche Unfallversicherung aufkommt und das ist nach dem Umweg mit Besuch bei einem Freund nicht der Fall.
Sollte auch keine private Unfallversicherung vorhanden sein, dann muß die Krankenkasse bezahlen, mit Ausnahme des Eigenanteils für den Transport im Notarztwagen. Das weiß ich übrigens nicht nur auf Grund meines Berufes, sondern aus eigener Erfahrung mit meinem Sohn nach einem Unfall.
Gruß
Sabine