Ist unsere GbR ein Unternehmen?

Guten Tag,

ich habe vor kurzen mit einem guten Freund ein Haus gekauft. Wir haben jeweils eine eigene Wohnung in diesem Haus. Der Rest wird vermietet.

Damit das Finanzamt die zu versteuernden Mieterträge besser überblicken kann zwingt es uns eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zu gründen.

Gilt so eine GbR als Unternehmen? Liegt in unserem Fall eine Gewinnerzielungsabsicht vor?

Wir haben uns das Haus gekauft weil wir es leid sind jeden Monat miete zu zahlen.

Wir zahlen jetzt zwar monatlich für das Haus ZInsen + Tilgung an die Bank aber dieser Teil wird von den Mieten gut gedeckt.

Ist das nun eine Gewinnerzielungsabsicht? Gelten wir als Unternehmen?

Wir wollten unsere Mietangebote auf unserer Webseite ein bisschen mit Google Adwords bewerben, aber nun fragt google ob es eine Private Anzeige ist oder eine eines Unternehmens. Was wäre in unserem Fall richtig?

Hallo,

da reicht schon ein Blick in das EStG: Vermietung und Verpachtung ist eine der anerkannten Einkunftsarten.

Eine GbR ist allerdings nach dt. Steuerrecht keine Firma oder ein Unternehmen - die Betonung liegt auf Steuerrecht. Einfach mal googlen.

Wenn das FA Sie so behandelt, dann hat das aber auch Vorteile: Sie können alle Kosten (auch beim Erwerb, Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung, …) als osten geltend machen. Und die AfA nicht vergessen.

Am besten fragen Sie hierzu Ihren StB. Das kostet viel weniger als es Ihnen bringt.

Zu Google:
GbR ist kein Unternehmen im dt. (Steuer-)Recht. Da werden die Einnahmen und Ausgaben auf die GbR-Mitglieder gesplittet. Außerdem ist eine GbR keine juristische Person und kann sich z.B. nicht vor Gericht vertreten (nur die Gesellschafter gemeinsam oder jeder für sich). Und dementsprechend gilt das auch für Google: Sie sind dort Privatpersonen, die vermieten.

Viel Erfolg.

Hallo,

diese Fragen lassen sich so nicht beantworten - bitte sprechen Sie mit einem Steuerberater darüber, der zunächst sicher alle Zusammenhänge klären wird und dann Empfehlungen geben kann.

FG

Achim Brueser

Damit das Finanzamt die zu versteuernden Mieterträge besser
überblicken kann zwingt es uns eine Gesellschaft bürgerlichen
Rechtes zu gründen.

Nun, die habt ihr schon gegründet. Ihr steht beide im Grundbuch zu einem ungeteilten Grundstück, welches - und sei es nur teilweise - vermietet werden soll.

Die Gründung einer GbR ist, wie der Name schon sagt, keinen Formalien unterworfen, sondern hinreichend durch das BGB geregelt. Freilich kann sich auch eine GbR irgendwelche Statuten geben, aber es ist nicht erforderlich.

Gilt so eine GbR als Unternehmen?

Schon, obwohl sie vermutlich nie den Status eines „Vollkaufmannes“ erreichen wird.

Liegt in unserem Fall eine Gewinnerzielungsabsicht vor?

Bei Vermietung? Definitiv. Niemand vermietet eine Wohnung aus Liebhaberei.

Wir haben uns das Haus gekauft weil wir es leid sind jeden
Monat miete zu zahlen.

Eure innere Motivation zur Gründung eines Grundbesitz-Unternehmens (denn um ein Solches handelt es sich) interessiert das FA aber nicht.

Wir zahlen jetzt zwar monatlich für das Haus ZInsen + Tilgung
an die Bank aber dieser Teil wird von den Mieten gut gedeckt.
Ist das nun eine Gewinnerzielungsabsicht?

Ja, und zwar erzielt ihr sogar einen ordentlichen Gewinn. Du sagst, Zins + Tilgung wird gedeckt. Ich bin kein Steuerexperte, daher kann ich nicht sagen, ob der Zins sich gewinnmindernd auswirkt. Die Tilgung jedoch ist steuerlich neutral - schließlich habt ihr den raschen Anstieg des Vermögens der GbR, als das Haus da hineingeflossen ist, auch nicht versteuern müssen! OK, mit der Grunderwerbsteuer schon, aber nicht mit der Einkommenssteuer.

Was übrigens zur Folge hat, daß der Großteil der eingenommenen Nettokaltmieten versteuert werden muß. ERGO -> nicht länger vor dem Rechner sitzen und meine laienhafte Antwort lesen, sondern schnell zum Steuerberater!!!

Gelten wir als Unternehmen?

Warum ist das wichtig? Wenn ich allein das Haus vermieten würde, würde ich auch nicht „als Unternehmen gelten“, aber meine Kalkulation wäre aus steuerlicher Sicht exakt dieselbe.

Wir wollten unsere Mietangebote auf unserer Webseite ein
bisschen mit Google Adwords bewerben, aber nun fragt google ob
es eine Private Anzeige ist oder eine eines Unternehmens. Was
wäre in unserem Fall richtig?

Unternehmen wäre richtig. Zu AdWords empfehle ich die aktuelle Debatte unserer Datenschützer zu beachten. Außerdem wäre das Geld, das ihr dort lassen würdet, besser für eine Annonce bei ImmobilienScout24, Immonet, Immowelt o.ä. investiert. Ist aber nur meine Meinung.

Viel Erfolg weiterhin!

Evgenij

Guten Morgen,

da muss ich das Finanzamt mal in Schutz nehmen. Eine GbR haben Sie schon gegründet, nachdem Sie das Haus zusammen gekauft haben. Selbst wenn Sie eine Wohnung zur Eigennutzung mit Ihrer Frau zusammen kaufen, haben Sie formell eine GbR. Das ist also nichts Schlimmes.
Ein Gewerbe ist dies wahrscheinlich nicht, eine Gewinnerzielungsabsicht haben Sie aber ganz sicher. Oder sind Sie so nett und verlangen weniger Miete, als Sie insgesamt Ausgaben haben?
Wichtig erscheint mir, dass Sie einen GbR Vertrag aufsetzen lassen. Sie haben imense Kosten bereits gehabt (Kauf) und werden Sie noch haben (Instandhaltung und Reparaturen). Was wenn nun einer von Ihnen nicht zahlen kann, weil er mal einen finanziellen Engpass hat.
Dies alles sollte vertraglich geregelt sein und zwar von einem Profi (spezialisierter Rechtsanwalt oder Notar).
Sonst steht Ihnen irgendwann viel Ärger ins Haus.

Sie müssen, nicht nur für das Finanzamt, eine Einnahme/Überschuss Rechnung machen. Sie wollen einerseits ja wissen, wie Sie dastehen, ob z.B. die Mieten angepasst werden müssen. Zum Anderen müssen Sie ja jedem Mieter eine Jahres Kostenaufstellung über die Nebenkosten machen.

Wie das mit Google ist kann ich nicht beurteilen. Ich denke aber, dass werden die als Unternehmen einstufen, da es ja nicht „privat“ ist.

Ich hoffe, Sie lassen sich die Freude am Vermieterdasein jetzt nicht nehmen, hört sich alles schlimmer an, als es ist.

Wie immer gilt: Dies ist meine private Meinung und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung!

Viele Grüße

Hartmut Dieterle

keine Ahnung