Ist unsere Verfassung beschädigt?

Hallo, lieber Interessent!
Ich wollte mir gerade aus unten aufgezeigtem Grund die Verfassug hier auf dem Brett ansehen unter dem Link:
http://www.bundestag.de/gesetze/gg/gg_07_02.pdf

das geht nicht! Mit anderen *.pdf’s habe ich aber keine Probleme!
Versucht bitte der nächste, der das liest, den Link zu öffnen und postet mir das Ergebnis? Ich bleibe hier!

Weiter zum Thema:
German Foreign Policy schreibt am 29.10.08

http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/57377

Zivilisten im Auslandseinsatz

BERLIN - Ein neues Gesetz erlaubt der Bundeswehr die Zwangsverpflichtung von zivilem Sanitätspersonal des Deutschen Roten Kreuzes zum Auslandseinsatz in Afghanistan. … (ganzer Artikel unter obigem Link)

Ich bin der Meinung, daß der Notstand erklärt werden muß, bevor Zivilisten zum Kriegsdienst gezwungen werden können! Das heißt, daß die Verfassung außer Kraft gesetzt wird.
Habe ich was verpaßt?
Wie kann das sein?

Ich wäre auf eine Erlärung gespannt! Und was heißt „gezwungen“? Da Sanitäter ja in Kampfeinsätzen benötigt werden, würde sich doch jeder normale Mensch lieber in den Knast setzen, als nach Afghanistan zu gehen! Also wie? Sippenhaft? Kündigung des Dispokredits?
Ich kann gar nicht zur Ruhe kommen, seit ich das gelesen habe!

Mit den besten Grüßen
erwartungsvoll
Mona

Wie viele deutsche Sanitaeter laufen unter Zwang in Afgahnistan rum?

Ich kann dir die Antwort geben, ohne mich darueber zu informieren. Es sind 0.

Worueber regst du dich also auf?

so stück für stück
setzt sich das puzzle zusammen…

also ich denke, man kann beruhigt sein, dass niemand gefesselt und unter androhung roher gewalt nach afghanistan gebracht wird(zumindest nicht unfreiwillig - manche stehn ja auf fesseln). ich denke, das gesetz soll eher dazu dienen, dass das rote kreuz dort nicht „ausversehen“ potenziellen attentätern hilft, sondern deutschen soldaten, die durch krieg(der ja keiner ist) verletzt werden. das rote kreuz wird also jetzt im krieg als bundeswehrsanitär eingesetzt - also verpflichtet(wahrscheinlich ohne eid).

500 mrd euro machen so einiges möglich…mal sehen, was als nächsten puzzlestück in der schublade des kanzleramts wartet.

Worueber regst du dich also auf?

mich durchfloss eher verwunderung, woher das deutsche rote kreuz die leute und das geld nimmt. in deutschland und den nachbarstaaten gibt es zumindest weder schwarze zahlen, noch genügend personal und des öfteren fälle, wo notfälle ignoriert, auf die warteschleife gelegt oder gar stunden umhergefahren wird, weil krankenhäuser überbelegt sind. die notdienste gehn hier von haustür zu haustür und das sicher nicht, um geld für den stammtisch zu sammeln.

dummdidumm, verwunderung geht um…

Hallo Mona,

das geht nicht! Mit anderen *.pdf’s habe ich aber keine
Probleme!
Versucht bitte der nächste, der das liest, den Link zu öffnen
und postet mir das Ergebnis? Ich bleibe hier!

Bei mir geht es auch nicht.

BERLIN - Ein neues Gesetz erlaubt der Bundeswehr die
Zwangsverpflichtung von zivilem Sanitätspersonal des Deutschen
Roten Kreuzes zum Auslandseinsatz in Afghanistan. …

Klingt schlimm genug, aber im entsprechenden Gesetzesentwurf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/093/1609396.pdf
kann ich von „Zwangsverpflichtung“ nichts finden.
Habe ich es überlesen oder soll ich den Passus „Unterstützung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr“ so interpretieren?

Viele Grüße
Marvin

*seufz* Erst denken, dann paniken

Ich wollte mir gerade aus unten aufgezeigtem Grund die
Verfassug hier auf dem Brett ansehen unter dem Link:
http://www.bundestag.de/gesetze/gg/gg_07_02.pdf

das geht nicht! Mit anderen *.pdf’s habe ich aber keine
Probleme!

Dann nimm das: http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/g…

German Foreign Policy schreibt am 29.10.08

Nur so mittel-seriös, die Seite, oder?

BERLIN - Ein neues Gesetz erlaubt der Bundeswehr die
Zwangsverpflichtung von zivilem Sanitätspersonal des Deutschen
Roten Kreuzes zum Auslandseinsatz in Afghanistan. …

Na, ganz so einfach ist es nicht. Das „neue“ Gesetz erlaubt nicht mehr
oder weniger als das alte von 1937, und beide verweisen lediglich auf
die Genfer Konventionen. Wenn Du mit denen ein Problem hast…

Habe ich was verpaßt? Wie kann das sein?

Du liest zu kritiklos.

.m

Hallo Malte!

Dann nimm das:
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/g…

Was hat denn bitte Fehlersuche mit Panik zu tun? Das ist doch wohl der beste und auch durchdachte Weg, festzustellen, ob:
a. die Datei beschädigt
b. mein Reader nicht up-to-date ist
c. die Verfassung weg ist :wink:

jedenfalls danke ich Dir sehr, daß Du mich in puncto b. und c. beruhigen konntest. Denn a. ist ja nun nach Deinem freundlichen Posting irrelevant, also schnurz! Ich gebe ja zu, daß ich nicht gerade ein Finder im Netz bin!

German Foreign Policy schreibt am 29.10.08

Nur so mittel-seriös, die Seite, oder?

BERLIN - Ein neues Gesetz erlaubt der Bundeswehr die
Zwangsverpflichtung von zivilem Sanitätspersonal des Deutschen
Roten Kreuzes zum Auslandseinsatz in Afghanistan. …

Na, ganz so einfach ist es nicht. Das „neue“ Gesetz erlaubt
nicht mehr
oder weniger als das alte von 1937, und beide verweisen
lediglich auf
die Genfer Konventionen. Wenn Du mit denen ein Problem hast…

ich hatte nicht die Idee, daß die Verfassung schon umgeschrieben sein könnte! Wollte nur mal nachschaun. Aber wer weiß - ich werde sofort mal prüfen! :wink:
Auch habe ich damit durchaus kein Problem, aber der Bock, den man da zum Gärtner gemacht hat; d.h. zum obersten Verfassungsschützer. Und wie Du weißt, hat der sehr gute Freunde, die für sich keine Genfer Konventionen gelten lassen. Also hat er doch wohl ein Riesenproblem.

Du liest zu kritiklos.

Das glaube ich nun weniger. Nähme ich ohne zu zweifeln an, was ich lese, dann könnte ich mir die Welt gar nicht vorstellen! **gg**
Außerdem habe ich das ja, wie Du siehst, als Frage gepostet. In der Hoffnung, daß kompetente Leser/Antworter bei W-W-W unterwegs sind!
Wie Dir sicher nicht entgangen ist, darf ja nun auch die Bundeswehr im Inland eigesetzt werden, was die Verfassung auch ausdrücklich ausschließt. Und daß der Bundesgrenzschutz einfach in Bundespolizei umbenannt wurde, ist auch nicht im Sinne der Verfassung, da damit genau die paramilitärische Einrichtung geschaffen wurde, die die Gründer nicht haben wollten. Sie sind dasselbe wie die Carabinieri in Italien oder die Guardia Civil in Spanien: Militär, das man gegen das Volk einsetzen kann, wenn das mal nicht mehr den Buckel hinhalten will.
Also rechne ich damit, daß das nur die Spitze des Eisbergs ist!
Im übrigen kann ich dieses Blatt nicht als unseriös bezeichnen. Mehrfach kommen hier Dinge zutage, die sich als bittere Wahrheit zeigen. Ich kann mir auch nicht denken, daß sie sich eine solche Katastrophenmeldung aus den Fingern saugen.

Nochmal Dank für den Link!
Lieber MOD! Der Verfassungslink muß ausgetauscht werden!

Mit den besten Grüßen
Mona

Wie Dir sicher nicht entgangen ist, darf ja nun auch die
Bundeswehr im Inland eigesetzt werden, was die Verfassung auch
ausdrücklich ausschließt.

Nein, darf sie grundsätzlich nicht. Und bei den paar Fällen, wo das der Fall ist, ist das schon ein paar Tage so.

Und daß der Bundesgrenzschutz einfach in Bundespolizei umbenannt :wurde, ist auch nicht im Sinne der Verfassung, da damit genau die :stuck_out_tongue:aramilitärische Einrichtung geschaffen wurde, die die Gründer nicht :haben wollten.

Bitte wie? Zum einen wurde der Bundesgrenzschutz als paramilitärische Polizeitruppe des Bundes von eben diesen „Gründern“ ins Leben gerufen und zum anderen ist sie schon seit geraumer Zeit keine paramilitärische Truppe mehr (die Kommbattantenerklärung für sie wurde auch schon Anfang der Neunziger außer Kraft gesetzt), sondern im Zuge ihres Struktur- und Aufgabenwandels ausschließlich eine Polizeitruppe ohne militärische Ausbildung und Ausrüstung.

Sie sind dasselbe wie die Carabinieri in Italien oder
die Guardia Civil in Spanien:

Bitte wie? Die Carabinieri und die Guardia Civil sind Staatspolizeien, die als Teil des Militärs militärpolizeiliche und allgemeinpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen - ähnliche Institutionen gibt es annähernd in jeder westlichen Demokratie (und das System hat sich bewährt).
Die Bundespolizei war noch nie Teil des Militärs und auch noch nie Militärpolizei (auch nicht als „Bundesgrenzschutz“). Dein Vergleich ist völlig unsachlich.

Aber ich mutmaße mal, dass „Militär“ für dich soetwas wie der Inbegriff des Bösen zu sein scheint, da liegt es dann ja nahe entsprechend unsachlich zu werden.
Ich darf dir aber versichern, dass wir uns die Sonderrolle, die Österreich und Deutschland mit der strikten Trennung zwischen Polizei und Militär seit dem zweiten Weltkrieg einnehmen angesichts der verteidigungs- und sicherheitspolitischen Entwicklung der letzten 15 Jahre leider wohl nicht mehr lange erlauben können.

Militär, das man gegen das Volk einsetzen kann, wenn das mal nicht :mehr den Buckel hinhalten will.

Bitte wie?
Ich weiß Subjektivität ist eine tolle Sache, genauso, wie auch subjektive Wahrnehmung, aber mit der Realität haben diese deine Einschätzungen nun wirklich nichts mehr zu tun. Wie kommts? So verbittert und frustriert, dass du dich mit Themen nicht mehr auseinandersetzt und nur noch das annimmst, was dir fragwürdgige Quellen vorkauen?

Also rechne ich damit, daß das nur die Spitze des Eisbergs
ist!

Wenn ich diese deine Zeilen lese hab ich auch das Gefühl…

Im übrigen kann ich dieses Blatt nicht als unseriös
bezeichnen.

Äh, als was denn dann?

Mehrfach kommen hier Dinge zutage, die sich als
bittere Wahrheit zeigen. Ich kann mir auch nicht denken, daß
sie sich eine solche Katastrophenmeldung aus den Fingern
saugen.

Nein, selbstverständlich nicht. Wo doch heutzutage im Journalismus nur noch Quoten und Verkaufszahlen zählen. Und wer qualitativ da nicht mithalten kann, der sucht sich halt seine Nische in der er die schon feststehenden politischen Einstellungen weit links oder rechts der Mitte bedienen kann, um seine Leser zu finden.

Und um auf einen meiner Vorredner einzugehen: An der Rechtslage ändert sich durch dieses Gesetz nichts. Und die genannten Verbände sind genau die Einrichtungen in denen dann die Kriegsdienstverweigerer Verwendung finden, wenn sie im Spannungs- oder Verteidigungsfall eingezogen werden.

Gruß Andreas

Hallo Marvin!

Bei mir geht es auch nicht.

Das beruhigt mich! :wink:
Beweist es doch, daß nicht die Verfassung, sondern lediglich die Datei beschädigt ist! Dein Vorschreiber war so freundlich, einen funktionierenden Link zu posten!

Klingt schlimm genug, aber im entsprechenden Gesetzesentwurf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/093/1609396.pdf
kann ich von „Zwangsverpflichtung“ nichts finden.
Habe ich es überlesen oder soll ich den Passus „Unterstützung
des Sanitätsdienstes der Bundeswehr“ so interpretieren?

Da bin ich erstmal beruhigt, bleibe aber mißtrauisch. Werde es mir morgen nochmal in Ruhe durchlesen. Was heißt eigentlich:
Es berechtigt nicht dazu, Dritten eine beschreibende Be-
nutzung des Zeichens und der Bezeichnungen zu untersagen,
wenn diese nicht geeignet ist, die Zuordnung nach Satz 1 in
Frage zu stellen.

Ich habe es zig-mal gelesen, aber sehe da keinen Sinn. Hast Du einen Einfall?
Wie kommst Du eigentlich so fix an ein Gesetz? Ich finde sowas nicht!
So wäre es vielleicht auch interessant, zu sehen, welcher Absatz gestrichen wurde.
Und da? es nun eine krasse Lüge ist, daß dem Steuerzahler keine Kosten entstehen, wenn das Rote Kreuz auf dem Schlachtfeld eigesetzt wird, ist wohl offensichtlich! So ein Pfleger vom DRK geht hier mit 6€ nach Hause - das wird wohl keiner machen - wie gesagt, im Knast ist es besser. Und der Betrieb von Feldlazaretten und Kontaktbüros in Afghanistan oder Kongo, ganz abgesehen von den erwähnten Lazarettschiffen, kostet ja auch keinen Pappenstiel. Wenn das schon so anfängt …
Mit bestem Dank
grüßt Mona

Das Rote Kreuz ist ein international geschützes Zeichen und die Bundesrepublik hat im Rahmen des Humanitären Völkerrechts sicherzustellen, dass dieser geschützte Status sichergestellt wird. In Deutschland darf es nur vom Roten Kreuz und von staatlichen Stellen (also z.B. der Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei, THW usw.) genutzt werden.
Ein unerlaubtes Benutzen des Zeichens ist eine Ordnungswidrigkeit nach §125 OWiG. Deswegen sind z.B. auf Verbandskästen auch weiße Kreuze auf grünem Grund.

Was heißt eigentlich:
Es berechtigt nicht dazu, Dritten eine beschreibende
Benutzung des Zeichens und der Bezeichnungen zu
untersagen, wenn diese nicht geeignet ist, die Zuordnung nach
Satz 1 in Frage zu stellen.

Schauen wir doch in Satz 1:

Das Recht auf Verwendung des Zeichens „Rotes Kreuz auf weißem Grund“ und der Bezeichnungen „Rotes Kreuz“ und „Genfer Kreuz“ steht dem Deutschen Roten Kreuz e. V. zu.

Benutzt werden darf das Rote Kreuz also nur vom Roten Kreuz, um eine klare Zuordnung zu garantieren. Dementsprechend kann eine Fremdnutzung dann untersagt werden, wenn die unerlaubte Nutzung durch Dritte den falschen Eindruck erweckt, dass eine Zugehörigkeit zum Roten Kreuz besteht. Also z.B. wenn ein privater Krankentransportbetrieb auf seine Fahrzeuge ein Rotes Kreuz aufbringen würde wäre das ordnungswidrig und dürfte untersagt werden.
Wenn das Rote Kreuz aber z.B. bei Einer Veranstaltung auf einem Wegweiser des Veranstalters genutzt wird, um damit auf die vorhandenen Sanitätseinrichtungen des roten Kreuzes hinzuweisen oder jemand das rote Kreuz in einem Lehrbuch abbildet, um damit einen Artikel zum Roten Kreuz zu illustrieren, dann kann das nicht untersagt werden.

Du hast aber sicherlich recht: Dieser Satz ist das übelste Amtsdeutsch, dass ich seit langem gelesen habe.

Gruß Andreas

Du liest zu kritiklos.

Das glaube ich nun weniger.

Wer ausgerechnet die Umbenennung des BGS in Bundespolizei zum Anlass nimmt, diesen als „paramilitärisch“ zu bezeichnen, wo doch grad genau das Gegenteil der Fall ist (früher waren die das, seit den Neunzigern sind sie’s eben nicht mehr), der hat gewaltige Verständnisprobleme.

Im übrigen kann ich dieses Blatt nicht als unseriös bezeichnen.

Damit hast Du Dir dann endgültig das Unvermeidliche verdient:

*PLONK*

Wie gut, daß es W-W-W gibt!
Hallo Andreas!
Da hast Du Dir ja unglaublich Mühe gegeben, wofür ich mich vielmals bedanke!

Was heißt eigentlich:
Es berechtigt nicht dazu, Dritten eine beschreibende
Benutzung des Zeichens und der Bezeichnungen zu
untersagen, wenn diese nicht geeignet ist, die Zuordnung nach
Satz 1 in Frage zu stellen.

Ich bin seit dem Säuglingsalter an Juristendeutsch gewöhnt, aber auf die Idee, daß es sich z.B. um Wegweiser etc. handeln könnte, wäre ich nie gekommen! … „beschreibende Benutzung“ … phhfff

Du hast aber sicherlich recht: Dieser Satz ist das übelste
Amtsdeutsch, dass ich seit langem gelesen habe.

offtopic
Da müßtest Du mal die Briefe von der Kindergeldkasse sehen! LOL
Ich rufe dort an, was das heißen soll - da muß die Unterzeichnende sich auch erst erkundigen!
Das soll jetzt ein Studienfach sein, hat mir kürzlich ein Student beim Onlinespielen erzählt. Die werden eingestellt, um unverständliche Texte zu entwerfen, damit die Klientel die Flinte ins Korn wirft! Allerdings hieß das Studienfach schon so sinnfrei, deshalb habe ich es mir nicht merken können.
:smile:
Danke nochmal, ich hoffe, daß Deine Mühe nicht nur an mich verschwendet wird, sicher interessieren sich viele dafür. Ich wollte hier ein Sternchen anbringen, kann das aber nicht finden???
Werde suchen und mich schlau machen.
Mit den besten Grüßen
Mona

Hallo!

Interessanter Gedanke!

ich denke, das gesetz soll eher dazu dienen, dass
das rote kreuz dort nicht „ausversehen“ potenziellen
attentätern hilft, sondern deutschen soldaten, die durch
krieg(der ja keiner ist) verletzt werden. das rote kreuz wird
also jetzt im krieg als bundeswehrsanitär eingesetzt - also
verpflichtet(wahrscheinlich ohne eid).

Du meinst jetzt: ohne Hippokratischen Eid? Aber dürfen sie dann noch das Rote Kreuz als Zeichen führen?
Du meinst, wenn da so 'n paar zerschossene Afghanen rumliegen, dürfen sie denen nicht helfen? Oder ist alles, was am Verbluten ist, automatisch ein Terrorist? An was anderem kann man die wohl kaum unterscheiden, zumal es da schon 4jährige Anführer gibt.
Aber selbst dann wäre das so übermäßig unmoralisch, daß ich es nicht glauben kann!
Ich kann mir auch nicht denken, daß sie einen DEUTSCHEN SOLDATEN dem Roten Kreuz in die Hände geben und die Rekonvaleszenten sind ja in der Heimat! Aber die Afghanen werden langsam knapp! Die Amis bombardieren deshalb ja schon fast täglich die Nachbarländer! Vielleicht sind die Sanis ja dafür da! Die Amis haben ja auch kein med. Hilfspersonal! Alles nur vom feinsten für die Hunde!

http://clipmarks.com/clipmark/D6D0DA38-C5AE-461B-BEA…

die brauchen da kein Rotes Kreuz! - LOL

500 mrd euro machen so einiges möglich…mal sehen, was als
nächsten puzzlestück in der schublade des kanzleramts wartet.

Na guck mal hier:
http://clipmarks.com/clipmark/3A50A152-5A0C-4F55-BEC…
da geht schon allerhand drauf, beim Mohnfeldbewachen! Damit nix in die Hose geht. Stinkend würden sie ja noch einen schlechteren Eindruck machen. Oder sie machen Mohnfeldvogelscheuchen draus, weil sie keinen Bock haben, da selber als Zielscheibe rumzustehen.
Aber wahrscheinlich haben die von Daddy gehört, was Sieger alles auf dem Schwarzmarkt verhökern und nicht bedacht, daß Kundus nicht Berlin ist. **gg**

Tschuldigung - ich war gerade entgleist, wir sind ja hier nicht auf dem Witzbrett! Eingangs war mir auch gar nicht zum Lachen!
Aber was soll’s! Wem die Kacke bis zum Hals steht, sollte nie den Kopf hängen lassen!
Nur Mut
Es grüßt Dich
Mona

Hakt’s jetzt?

Ich kann dir die Antwort geben, ohne mich darueber zu
informieren. Es sind 0.

Worueber regst du dich also auf?

Ich rege mich darüber auf, daß unser Grundgesetz Stück für Stück zerlöchert wird!!! Und da sind jede Menge Löcher drin!
Und wenn Dir nicht klar ist, was das Grundgesetz ist, dann solltest Du Dir mal die Notstandsgesetze anschauen, die die Alternative sind!
Oder guck Dir Länder an, die keins haben. Also Militärdiktaturen und /oder Bananenrepubliken! Wenn Du meinst, daß das Spaß macht, fehlen mir die Worte …

Ich wollte hier ein Sternchen anbringen, kann das aber nicht
finden???

Die gibt es hier in den Politikbrettern aus naheliegenden Gründen nicht. :wink:

Gruß Andreas

Verwunderung
Hallo,

mich durchfloss eher verwunderung, woher das deutsche rote
kreuz die leute und das geld nimmt.
dummdidumm, verwunderung geht um…

da erfahre ich doch gerade von Betroffenen, daß das Jobcenter HartzIV-Leute zu den Johannitern schickt. Die sind zwar alle über 50 und kaum geeignet, im Ausland Verwendung zu finden, werden aber für Transport Behinderter und Pflege ausgebildet. Ausgerechnet bei den Johannitern! Das fällt in diesem Zusammenhang schon auf. Vielleicht werden dadurch andere Kräfte frei.

Gruß Mona