Ist Verdächtigen bereits Verleumdung?

Hallo Zusammen,

folgende Frage zum Thema Verleumdung und üble Nachrede

Ist der Tatbestand erfüllt, wenn eine Person auch nur den Verdacht einer unwahren Tatsache in den Raum stellt?
Also z.B. „Ich befürchte, dass Person XY das Auto geklaut hat.“

Vielen Dank schon mal!

Wenn der Verdächtiger nicht zumindest Anhaltspunkte präsentieren kann, die eine solche Verdacht rechtfertigen, könnte es durchaus Verleumdung sein.
Soviel ich weiß gehört zur Verleumdung aber auch eine bestimmte böswillige Motivation.
Ähnlich wie ein Betrug die Absicht jemanden zu betrügen voraussetzt.

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§ 186 StGB (Üble Nachrede):

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187 StGB (Verleumdung):

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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