Ist Verlustvortrag eine Steuererklärung im verlangten Sinne?

Hallo zusammen!

Mal angenommen jemand ist Student und hat für das Jahr 2010 einen Verlustvortrag gestellt (Mantelbogen, Kreuz bei Verlustvortrag, Anlage N). Wenn man jetzt vom Finanzamt Post bekommen würde, dass, weil er ja jetzt einen Bescheid über den Verlustvortrag erhalten hat, verpflichtet ist die EInkommenssteuer der Jahre 2011, 2012 und 2013 zu machen und die Person die Absicht hat auch für diese Jahre einen Verlustvortrag zu stellen, wäre es dann ausreichend wie oben beschrieben für diese Jahre wieder nur den Mantelbogen mit dem Kreuz bei Verlustvortrag und die Anlage N abzugeben oder muss zusätzlich noch mal ein Mantelbogen und Anlage N aber mit Kreuz bei Einkommenssteuererklärung abgegeben werden?

Weiterhin hat der Student (angenommen) ab dem Jahr 2011 Bafög erhalten (klassisch, kein Stipendium), muss er das angeben?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

In dem Jahr, in dem man die Verluste geltend machen will, muss man auf der ersten Seite des Mantelbogens der Steuerformulare ganz oben nur „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ ankreuzen.

lG