Ist Vermieter verpflichtet, beim Schließen eines Aufhebungsvertrages das Abfindungsgeld zu zahlen?

Ist Vermieter verpflichtet, beim Schließen eines Aufhebungsvertrages das Abfindungsgeld zu zahlen?

erst bedanke ich mich für die Antworten auf meine leider nicht korrekt formulierte vorherige Frage ganz herzlich- bei OBM, ramses90 und anderen.

„StechusKaktus“ schrieb:
„Ein Aufhebungsvertrag bedeutet eine außergerichtliche Einigung. Der Vermieter profitiert von einem berechenbaren Auszugstermin und du profitierst im Gegenzug von einem Geldbetrag, der dich in die Lage versetzen sollte, alternativen Wohnraum zu finden.
Wenn du den Aufhebungsvertrag abschließt, dann können die Vereinbarungen auch gerichtlich durchgesetzt werden, d.h., er kann dich dann auch rausschmeißen. Denn dafür hat er dir ja auch Geld gezahlt. Ich kenne Fälle in München, bei denen den Mietern 30.000 Euro gezahlt wurde.“

Meine Frage:
Ist Vermieter verpflichtet, beim Schließen eines Aufhebungsvertrages das Abfindungsgeld zu zahlen? Ist es moralisch ok oder ne Erpressung, eine Abfindung zu verlangen?

Danke im Voraus.

Nein , nicht verpflichtet, es gibt kein Gesetz was das vorschreibt !

Das ist doch der Grund, warum man einen beiderseitigen Vertrag schließt. Darin vereinbart man auch z.B. eine Geldzahlung an den Mieter wenn der den Vertrag erfüllt und zum Termin auszieht.

Beide Seiten haben von so einem Vertrag einen Vorteil. Vermieter kommt schnell oder überhaupt an die Wohnung (= das ist ihm Geld wert) und Mieter bekommt eben eine Geldleistung damit er einwilligt.
Man kann es beim Mieter als Trostpflaster sehen oder als Zuschuss für kommende Umzugskosten usw.

Das ist natürlich keine Erpressung. Man lässt sich ein Recht ( aus dem Mietvertrag) abgelten.

MfG
duck313

Ich danke dir herlich, du hast sehr klar und umfassend geantwortet, super!

Hallo,

ein Aufhebungsvertrag bedeutet, dass der Mieter auf ein Recht verzichtet.
Dafür Geld zu verlangen, ist weder rechtlich noch moralisch zu beanstanden.

Wie bei einem Kauf hast Du etwas, was jemand anderes gerne hätte.
Nun setzt man sich an einen Tisch und handelt einen Betrag aus, der für beide Seiten akzeptabel ist.

Wenn die Abfindung vertraglich festegelegt ist, dann ist der Vermieter auch zur Zahlung verpflichtet - genau so, wie der Mieter ja auch zum Auszug verpflichtet ist.

Der VM wäre weder verpflichtet, eine Abfindung zu vereinbaren noch die vor Auszug bereits bei Vertragsschliessung zu zahlen.
Es mag ja sein, dass er sie anbietet oder bereitwillig akzeptiert, weil eine Räumungsklage langwieriger ist und - vorschüssig geleistet - sogar teurer kommen kann. Aber ein Vertrag ist immer zweiseitig und ein Vertragsangebot darf abgelehnt werden.

G imager

Danke schön.

Vielen Dank