Ist Vorfälligkeitsentgeld + Restschuld größer als Darlehensbetrag möglich?

Frage zum Vorfälligkeitsentgeld
A-Mann sei 73 Jahre alt und habe sich 100000 € bei einer Bank geborgt, per Grundschuld abgesichert.

Zins 3 %, Tilgung 1%, Laufzeit 45 Jahre, einmalige Gebühren 1000 €, nach Vertrag seien Sondertilgungen bis 5000 € pro Jahr ohne Vorfälligkeitsentgelt möglich.

Nach drei Jahren hat A-Mann circa noch 98000 € Schulden und A-Mann bekomme eine Erbschaft und möchte alle Schulden ablösen.

Kann die Bank dies verweigern oder
kann die Bank jetzt mehr als 101000 € Rückzahlung verlangen?

Ist es sittenwidrig, dass die Laufzeit des Vertrages bis zum 128. Lebensjahr von A-Mann reicht?
Vielen Dank für Kommentare!

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Servus,

ja. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Summe der Rückzahlungen sichtbar mehr ist als der ausgezahlte Betrag, Wenn auf die ursprünglich vereinbarten 45 Jahre getilgt worden wäre, hätte die Summe der an die Bank gezahlten Beträge über 180.000 € ausgemacht, wenn ich richtig rechne.

Dass man zu in der ersten Zeit der Tilgung fast nichts davon sieht, ist ebenfalls normal: Solange der Kredit noch annähernd mit dem vollen Betrag steht, macht halt die Verzinsung einen Haufen aus.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,
na super, wieder so ein Fall von LEOs, „leicht erlegbaren Opfern“.
Ich dachte nur, es gäbe da so eine ähnliche Regel wie die, dass die Vorfälligkeitsentschädigung nicht höher sein darf als die von der Bank gezahlten Zinsen, wenn man sein Sparbuch (Betrag größer als die Freigrenze von z.B. 500€ pro Monat) auf einen Schlag leert, so dass der Kapitalstock nicht angegriffen wird.
Ist ja aber ein anderer Fall.

Und was sagtst Du zu einem Vertrag, der im Lebensalter von 128 endet?
ciao Schwipp

genau 85.920,97 Euro Zinsen, sagt der Hypothekenrechner

Servus,

der könnte allenfalls problematisch sein, wenn bei Vertragsabschluss allen außer dem Kreditnehmer selbst bekannt wäre, dass seine Leistungsfähigkeit zur Tilgung mit Sicherheit schon früher enden wird, d.h. der Darlehensgeber von vornherein darauf abzielt, das Grundstück zu verwerten, mit dem der Kredit besichert ist - kommt beiläufig überaus selten vor, weil die Verwertung von Sicherheiten auch für auf Immobilienfinanzierung spezialisierte Banken einen mordsmäßigen Aufwand mit sich bringt, den man sich lieber nicht sehenden Auges ans Bein bindet.

Wenn aber die kleinen monatlichen Leistungen ohne weiteres aus dem Ertrag des Grundstücks zu leisten sind, sei es durch den Kreditnehmer oder durch seine/n Erben, ist er frei darin, ob und wie er das Grundstück belastet. Es gibt kein Recht der Erben auf ein unbelastetes Erbteil, das hier einer Kreditvergabe an eine ältere Person entgegenstünde.

Ob der Kreditnehmer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in der Lage war, dieses Geschäft und seine Folgen zu übersehen, steht auf einem anderen Blatt - es gibt kein Mindestalter für Demenz und es gibt Demente, die lange Jahre hervorragend dissimulieren. Der Notar, der am Grundbucheintrag der Sicherheit beteiligt war, hatte aber offenbar keine Zweifel daran, dass der Kreditnehmer wusste, was er tat und mit welchen Folgen das verbunden war.

Schöne Grüße

MM

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So ist es mit Sicherheit, wobei der kinderlosen überlebenden Frau überhaupt nicht klar war, wie lange das laufen wird und was da konstruiert wurde: Der Kreditnehmer kauft mit dem Darlehen einen hauseigenen Vermögensverwaltungfonds der Bank, dessen Anteile er bei Bedarf zurückgibt, um an „billiges“ Kleingeld zu kommen. Nun möchte sie Ihr Haus versilbern, da es ihr allein zu groß ist und der Garten auch, geht aber nicht - ohne die Bank. So sehe ich, dass die einzige „Verhandlungsmasse“ darin besteht, das Haus der Immo-Abteilung der Bank zum Vermakeln zu übergeben, damit dann im Gegenzug die Vorfälligkeitsentschädigung geringer ist oder gekippt wird. So verdienen die ein 3. oder 4. Mal an der Sache.

Vermutlich ist die Bank zu ihm gegangen und hat ihm den Kredit aufgeschwatzt, oder wie?

Sorry, da fehlt mir irgendwie das Mitleid.

Jo, und da ist doch im Vergleich das, was die Bank jetzt will, nicht besonders viel.

Schöne Grüße

MM

Nein, umgedreht, zur Bank gegangen, um viele kleine Schulden mit Überziehungszinssatz umzuschulden in einen größeren Batzen mit Reserve, zu „besserem“ Zinssatz…

sehr wahrscheinlich: Ja, zu einem besseren Zinssatz.

Oder ist vielleicht ein Zinssatz von 16% besser als einer von 3%?

Schöne Grüße

MM

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