Ist Wärmeputz Modernisierung nach § 559 BGB?

Guten Tag,
kann ein Wärmedämmputz von 3 bis 6 cm Stärke(je nach baul. Gegebenheiten - Anschlüsse Fenster, Fensterbänke u.ä. -)als Modernisierung zu einer Mieterhöhung nach § 559 BGB führen. Nach Mitteilung einer Energieberaterin wird die EnEV damit zwar nicht erfüllt, aber die u-Werte der einzelenen Außenwandteile können halbiert werden. Der Gebrauchswert der Mietsache wird damit doch eigentlich nachhaltig erhöht. Jedenfalls ist es mehr als eine Reparatur.
Vielen Dank.

Hallo,

ich denke, dass kommt auf die Umstände an. Sicherlich kann man argumentieren, dass durch diese Modernisierung eine Energieeinsparung und damit die Voraussetzung für die Anwendung von §559 vorliegen, bestehen allerdings im Vorfeld bereits evtl. Mängelanzeigen, z.B. die Wohnung ist zu kalt, die Heizleistung reicht nicht aus oder ähnliches, so können Deine Mieter sicher argumentieren, dass es sich um eine Sanierung und nicht um eine Modernisierung handelt. Auf jeden Fall solltes Du Deine Mieter im Vorfeld, 3 Monate, über die geplanten Modernisierungsmaßnahmen informieren, gleichzeitig die geplante Mieterhöhung mitteilen und eine Einverständnis bekommen.

Viel Erfolg!