Liebe Expertinnen und Experten!
Ich bin seit drei Jahren befristet verbeamtet (Wissenschaftliche Assistentin an der Uni) und seitdem privat krankenversichert. Ab Januar werde ich in Teilzeit arbeiten (20 St/Woche) und daher unter die Beitragsbemessungsgrenze rutschen. Meine Frage ist, ob ich dann auch wieder in die GKV eintreten kann oder augrund des Beamtenstatus privat versichert bleiben muss? Was würde bei einem Wechsel in die GKV aus der Beihilfe werden? Wird diese in einen 50%-AG-Zuschuss zum Versicherungsbeitrag „umgewandelt“? Ich wäre dankbar, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt! Gruß, Anja
Hallo Anja,
Ich bin seit drei Jahren befristet verbeamtet
(Wissenschaftliche Assistentin an der Uni) und seitdem privat
krankenversichert. Ab Januar werde ich in Teilzeit arbeiten
(20 St/Woche) und daher unter die Beitragsbemessungsgrenze
rutschen. Meine Frage ist, ob ich dann auch wieder in die GKV
eintreten kann oder augrund des Beamtenstatus privat
versichert bleiben muss?
Als Beamtin bist Du unabhängig vom Einkommen versicherungsfrei. Ein Beitritt zu einer gesetzlichen Krankenkasse ist damit nicht möglich.
Was würde bei einem Wechsel in die
GKV aus der Beihilfe werden?
Hypothetisch - entfallen, bzw. als Restkostenbeihilfe gewährt.
Wird diese in einen
50%-AG-Zuschuss zum Versicherungsbeitrag „umgewandelt“?
Hypothetisch - nein, Beamte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss!
Ich
wäre dankbar, wenn Ihr mir weiterhelfen könnt! Gruß, Anja
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler