Hallo
Was genau ist denn mit der Nebenkostenabrechnung?
Haben sie Geld daraus erstattet bekommen?
Sie haben also Geld, das sie vorher zu viel gezahlt haben, jetzt zurückbekommen?
Falls ja:
Ja, es ist absurd, aber es scheint so zu sein, dass solche Rückzahlungen als Einkommen zählen, auch wenn die Kosten dafür nicht - oder nicht direkt vom Jobcenter gezahlt worden sind. Das scheint auch dann als Einkommen zu zählen, wenn man beim Strom, der ja nicht in die KdU einfließt, sondern vom Grundbetrag bezahlt wird, einen zu hohen Abschlag bezahlt hat und einen Betrag erstattet bekommt. Es soll sogar so sein, dass zu unrecht erhaltenes Kindergeld voll als Einkommen angerechnet wird, wenn es jedoch von der Kindergeldkasse zurückgefordert wird, in keiner Weise berücksichtigt wird. Es wurde und bleibt voll als Einkommen angerechnet, obwohl man es zurückzahlen muss.
Wer also Grundsicherung erhält, sollte auf jeden Fall darauf achten, dass er niemals irgendwas erstattet bekommt, sondern Vermieter und Stromanbieter dringend darum bitten, die Abschlagszahlungen lieber zu niedrig anzusetzen, so dass evtl. eine Nachzahlung erfolgen muss. Vielleicht könnte man ein extra Tagesgeldkonto dafür einrichten, auf dem dann für solche Nachzahlungen gespart wird. - Natürlich müsste man dem Vermieter und dem Stromanbieter glaubhaft machen, dass man dafür spart, das Geld dann bei Fälligkeit also vorhanden sein wird.
Vielleicht geht es auch mit einer Bürgschaft. Obwohl, mittlerweile glaube ich fast, dass Grundsicherungsempfänger dann dazu verpflichtet werden, diese Bürgschaft voll auszunützen …
Hier ist die Quelle, aus der ich meine gruseligen Informationen habe. Bernd Eckhardt kenne ich nicht, aber Harald Thomé, auf dessen Seite diese Schrift ins Internet gestellt wurde, ist sehr kompetent.
Viele Grüße