Ist wegen einer Nebenkostenabrechnung eine Rentenkürzung rechtens?

Liebe Schwarmintelligenz,

ich überprüfe gerade die Unterlagen meiner Schwiegereltern und Google weiß leider nicht weiter.

Wegen der Nebenkostenabrechnung wird die Grundsicherung gekürzt.

Laut Rechtsprechung ist ein Guthaben ein Einkommen. Richtig. Allerdings zahlt der Sozialhilfeträger nicht die komplette Miet und Mietnebenkosten. Ein Teil wird noch aus der Rente gezahlt. Somit handelt es sich doch hier um eine indirekte Rentenkürzung, oder?

Oh gibt was für ein schreckliches Thema.

Besten Dank schonmal.

Haben denn jetzt die Schwiegereltern weniger Rente oder nur weniger Grundsicherung? Um den Teil, den sie nun eine Guthaben haben, sind sie eben weniger grundsicherungsbedürftig, also wird die gekürzt/verrechnet.

eigentlich hat das amt jetzt indirekt die nahrung gekürzt. oder das taschengeld. oder… such dir was aus. ist eins so abwegig wie das andere.

Es gibt Grundbeträge für Essen, Kleidung, Miete usw. welche durch die Rente gedeckt werden.
Reicht die Rente dafür nicht aus, gibt es einen Zuschuss um diese Mehrkosten abzudecken.
Werden die Mehrkosten weniger, sinken auch die Zuschüsse.

Würden jetzt die gesamten Lebenshaltungskosten weit unter der Rente liegen, würden die Zuschüsse ganz wegfallen, aber die Rente bleibt gleich.
Die Mehreinnahmen aus der Rente könnte man dann wild verpulvern!

Die Grundidee war einmal eine andere, aber heute reicht den wenigsten die Rente um den Lebensunterhalt zu bestreiten und sie sind auf entsprechenden Zuschüsse angewiesen.

MfG Peter(TOO)

Hallo

Was genau ist denn mit der Nebenkostenabrechnung?
Haben sie Geld daraus erstattet bekommen?
Sie haben also Geld, das sie vorher zu viel gezahlt haben, jetzt zurückbekommen?

Falls ja:
Ja, es ist absurd, aber es scheint so zu sein, dass solche Rückzahlungen als Einkommen zählen, auch wenn die Kosten dafür nicht - oder nicht direkt vom Jobcenter gezahlt worden sind. Das scheint auch dann als Einkommen zu zählen, wenn man beim Strom, der ja nicht in die KdU einfließt, sondern vom Grundbetrag bezahlt wird, einen zu hohen Abschlag bezahlt hat und einen Betrag erstattet bekommt. Es soll sogar so sein, dass zu unrecht erhaltenes Kindergeld voll als Einkommen angerechnet wird, wenn es jedoch von der Kindergeldkasse zurückgefordert wird, in keiner Weise berücksichtigt wird. Es wurde und bleibt voll als Einkommen angerechnet, obwohl man es zurückzahlen muss.

Wer also Grundsicherung erhält, sollte auf jeden Fall darauf achten, dass er niemals irgendwas erstattet bekommt, sondern Vermieter und Stromanbieter dringend darum bitten, die Abschlagszahlungen lieber zu niedrig anzusetzen, so dass evtl. eine Nachzahlung erfolgen muss. Vielleicht könnte man ein extra Tagesgeldkonto dafür einrichten, auf dem dann für solche Nachzahlungen gespart wird. - Natürlich müsste man dem Vermieter und dem Stromanbieter glaubhaft machen, dass man dafür spart, das Geld dann bei Fälligkeit also vorhanden sein wird.

Vielleicht geht es auch mit einer Bürgschaft. Obwohl, mittlerweile glaube ich fast, dass Grundsicherungsempfänger dann dazu verpflichtet werden, diese Bürgschaft voll auszunützen …

Hier ist die Quelle, aus der ich meine gruseligen Informationen habe. Bernd Eckhardt kenne ich nicht, aber Harald Thomé, auf dessen Seite diese Schrift ins Internet gestellt wurde, ist sehr kompetent.

Viele Grüße

Ist nicht so. Auch das Flaschenpfand zählt nicht als Einkommen, wenn es zurückfließt.
Denkbar ist bestenfalls, dass jahrelang eingelagerte Pfandflaschen mal eine Dimension annehmen, dass man von anrechenbarem Vermögen ausgehen muss. Das Gleich bei irgendwelchen astronomisch hohen Vorauszahlungen, um irgendwie bei absehbarer Leisungsbedürftigkeit Vermögen „auszulagern“.

Darüber müssen sich die wenigsten GruSi-Empfänger Gedanken machen.

Diesen Aufwand kann man sich sparen. Vor allem sollte man bei GruSi-Empfängern mit Tipps zum zusätzlichen Sparen auf Konten vorsichtig sein. Die Vermögensfreibeträge sind recht überschaubar. Bringt jedenfalls absolut nichts. Kostet aber auch nichts. Wenn Du mal kurz nachrechnest, merkst Du das.
Kleines Rechenbeispiel: 600€ Rente, 300€ KdU, angenommener Bedarf 1.000€. Ergibt 100€ GruSi. Nun sage ich dem Vermieter, ich möchte 40€ Vorauszahlungen weniger zahlen. Dann hätten wir 600€ Rente, 260 KdU und einen angenommenen Bedarf von 960€. Ergibt? Richtig 60€ GruSi. Effekt? =0,nix. Andersrum das gleiche Spiel. 40€ mehr Vorauszahlungen, ergeben 40€ mehr Bedarf = 40 mehr GruSi. Werden diese 40€ (x12) dann im nächsten Jahr erstattet, dann werden die auch mit den Snpruch im nächsten Jahr verrechnet, womit der GruSi-Empfänger am Ende wieder genauso dasteht. Er hat übers Jahr auch nie mehr oder weniger auf dem Konto. Im Gegenteil, wenn er noch jeden Monat die 40€ niedrigere Vorauszahlung aus den 960€ zurücklegen will, dann fehlen die erstmal jeden Monat. Also lieber das GruSi-Amt die 40€ beim Vermieter zurücklegen lassen und mit den restlichen700€ klarkommen, als nur mit 660€. Der Zinsverlust düfte derzeit absolut verschmerzbar sein, zumal ja auch die Zinsen wieder als Einkommen gewertet würden. Man würde sich zusätzlichen Aufwand aufhalsen, um den Ertrag dem Staat zu schenken. Das wäre vollkommen gaga.
Spannend wird es erst, wenn die KdU nicht vollständig anerkannt werden, weil nicht angemessen und der übersteigende Teil aus dem Grundbedarf bestritten wird. Dann dürfte ein Guthaben auch nur anteilig berücksichtigt werden.

Grüße

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Hallo

Bist du sicher, dass du auf dem neuesten Stand bist?
Ich habe die Informationen dem Bericht entnommen, den ich da verlinkt habe, und ich bin mir sehr sicher, dass die sich das nicht ausgedacht haben.

Es scheint mir so, als sei das mit der Vermögensumwandlung von Vermögen, das man schon vorher hatte, nicht mehr so üblich.

Ja, mit den Vermögensfreibeträgen hast du allerding recht.
Ansonsten bringt es wohl tatsächlich nichts, wenn es um die KdU geht, die ja vom Jobcenter getragen wird.
Aber bei der Stromrechnung bringt es wohl was, wenn einem Rückzahlungen zu viel gezahlter Gelder als Einkommen angerechnet werden.

Ich weiß zum Glück nicht, wie die Praxis jetzt da genauer aussieht, aber es scheint so, dass sich da etwas stark zum Nachteil geändert zu haben scheint.

Viele Grüße

Das ist ein absolut berechtigter Einwand. Erst diese Woche wurden ja zumindest für ALG-II-Empfänger schon wieder neue Regelungen in Aussicht gestellt.
Bei dem Aspekt, den wir hier gerade durchkauen, bin ich mir sehr sicher. Das heißt aber nicht, dass es nicht Ämter gibt, wo aus Dusseligkeit oder auch Absicht dagegen verstoßen und den Leuten erzählt wird, dass wäre die Rechtslage. Und das heißt auch nicht, dass es bei irgendwelchen Variationen dann nicht doch wieder anders sein kann. Ich gehe anhand der Schilderungen des UP von einem laufenden GruSi-Bezug aus. Ist es anderes, dann verhält sich auch das mit der Rückzahlung anders.

Sag mal auf welcher Seite das so steht. Bis dahin ziehe ich mich auf [§ 22 Abs. 3 SGB II zurück, wo steht: (3) Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.][1]
Heute kopiert. Wenn´s morgen anders ist, dann ist es erstmal so. Da ändert sich ja tatsächlich andauernd etwas.
Das steht also, dass diese Rückzahlungen nicht den Bedarf mindern. Wäre noch die Frage, ob es Einkommen sein kann.
Ich würde sagen nein, weil: [Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind

  1. Leistungen nach diesem Buch][2]
    Gemeint ist das SGB II also ALG-II. Wenn also die Vorauszahlungen aus der Regelleistung = ALG-II geleistet wurde und ALG-II kein Einkommen darstellt, dann kann auch das Guthaben bzw. dessen Rückzahlung kein Einkommen sein.
    Aber jetzt merke ich, dass ich auf das von die verlinkte Papier reingefallen bin. Da geht es ja gar nicht um GruSi, sondern eben ALG-II. Das ist also die Rechtslage nach SGB II. Bei SGB XII könnte es, wie bei den Vermögensfreibeträgen, eventuell anders aussehen.
    Zum Einkommen heißt es da aber auch: [(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch][3]. Also zählen Guthaben/Erstattungen aus Vorauszahlungen aus Zeiten des GruSi-Bezugs nicht als Einkommen, denn sie sind ja aus GruSi-Leistungen bezahlt, die keine Einkommen darstellen.
    Da auch bei GruSi der Haushaltsstrom nicht zu den KdU zählt, ergibt sich hier auch kein Einfluss auf den Bedarf.
    Also bleibe ich erstmal bei meiner Aussage, die auf den von mir angenommenen Umständen fusst.

Verstehe nicht ganz was Du meinst. Welches schon vorhandene Vermögen wird hier wie umgewandelt? Sind wir noch beim Flaschenpfand oder Vorauszahlungen aus der Zeit vor dem Leistungsbezug? Nochmal zur Klarstellung. Wenn verwertbares Vermögen da ist, und das wären Pflandflaschen sicher, dann muss es eben verwertet werden, wenn man über den Freibetrag liegt. Es wird dann also angerechnet.

Wenn es so wäre, wäre das so. Man könnte jedenfalls, wenn man befürchtet mal auf GruSi angewiesen zu sein, irgendwie versuchen ständig zu geringe Vorauszahlungen festsetzen zu lassen. Lassen wir mal außen vor, ob sich ein Vermieter/Energieversorger usw. darauf einlässt.
Dann könnte das eventuell sinnvoll sein und würde einmalig davor schützen, dass zu hohe Vorauszahlungen bei der Erstattung als Einkommen angerechnet werden.
Blöd wird es dann, wenn man schon Vermögen über dem Freibetrag hat und das dann doch wieder angerechnet würde.

Grüße
[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
[2]: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11a.html
[3]: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__82.html

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