Ist wochnelanges Durcharbeiten erlaubt?

Hallo an Euch

Ich arbeite als Filialleitung in einer Spielhalle. Mein Vertrag beinhaltet eine 35 Std. Arbeitswoche(habe Festgehalt). Bis vor ca. 3 Wochen hatte ich fast 4,5 Jahre lang immer Schichten mit 7 Stunden, da bei uns eine 5 Tage Woche gerechnet wird (Mo.-Fr.)Bei 20 Arbeitstagen im Monat musste ich somit 140 Std. arbeiten, bei 21 Arbeitstagen 147 Std. usw. Das höchste was in einem Monat mal passieren könnte, wären also somit in meinem Fall 161 Std. gewesen. Nun besteht unser Chef mit aller Gewalt darauf, dass wir pro Tag nur noch 6 oder sogar nur noch 5 Std-Schichten machen. Das heißt, dass ich schlimmstenfalls den ganzen Monat durcharbeiten müsste, oder vielleicht mal 1 bis 2 Tage im Monat frei hätte. Da ich trotz der 5 Tage/Woche Regelung auch Samstag und Sonntag arbeiten musste (dafür hatte ich früher (vor der Schichtstundenumstellung) dann in der Woche 2 Tage frei), ergibt sich das nächste Problem: Werde ich mal an einem Wochenende krank, an dem ich Dienst habe, werden mir, TROTZ KRANKMELDUNG, die Stunden von Samstag und Sonntag nicht angerechnet. Mir fehlen somit also diese Stunden, um meine Pflichtstunden zu erreichen. Der Chef beruft sich in diesem Fall auf meine 5-Tage Woche. Das heißt, ich müsste diese fehlenden Stunden an meinen freien Tagen nacharbeiten. Habe ich aber nach so einem „Krankheitswochenende“ keine freien Tage mehr bis Ende des Monats, wird das Gehalt gekürzt!!! (zum Glück war ich noch nie über ein Wochenende krank)
Meine Kolleginnen und Kollegen werden alle auf Stundenlohnbasis bezahlt, nur die Filialleitungen bekommen Festgehalt, das heißt also, dass diese keine Stunden nacharbeiten müssen.
Nun meine Fragen:

  1. Ist es arbeitsrechtlich überhaupt erlaubt, eventuell 2 bis 3 Monate zu arbeiten und in dieser Zeit gerade mal 3, 4 oder 5 Tage frei zu haben?

  2. Wenn es heißt, dass bei uns eine 5-Tage-Wochen Regelung zutrifft und man trotzdem Samstag und Sonntag arbeiten muss, warum bekommt man im Krankheitsfall, trotz Krankmeldung) am WE die Stunden nicht angerechnet?

Unsere Firma hat mehrere Filialen, wir haben alle versucht, mit unserem Chef zu reden, aber er lässt sich auf keine Diskussionen ein. Da wir auch alle Angst um unseren Arbeitsplatz haben, trauen wir uns auch nicht, zu meutern.

Wäre toll, wenn mir jemand von Euch wirklich konkrete Antworten geben könnte.

Ich sage allen schon mal ganz lieb „Danke schön“ für Eure Mühe, auch im Namen aller meiner Kolleginnen und Kollegen

Hallo Tiffany1306,

dein Chef hält wohl nicht allzuviel vom Arbeitszeitgesetz :smile:

Nun besteht unser Chef mit aller Gewalt darauf, dass wir pro Tag nur noch 6 oder sogar nur noch 5 Std-Schichten machen. Das heißt, dass ich schlimmstenfalls den ganzen Monat durcharbeiten müsste, oder vielleicht mal 1 bis 2 Tage im Monat frei hätte.

Gegen 5- oder 6-Stunden-Schichten ist zunächst einmal nichts einzuwenden - je nach dem zu welchen Zeiten euer Laden denn geöffnet haben soll. Allerdings geht das nur, wenn dein Chef das Arbeitszeitgesetz einhält. Und das definiert, dass die Arbeitszeit pro Tag in der Regel 8h nicht überschreiten darf. Es können auch schon mal bis zu 10h sein, aber nur, wenn man im Durchschnitt nicht mehr als 8h / Tag macht (§3 ArbZG). Doppelschichten (z.B. 2*5h am Tag) sind also nicht möglich.

Interessant für dich ist auch §5 des Gesetzes: Nach 8h Arbeit müssen min. 11h Ruhezeit folgen. D. h. eine fortlaufende Beschäftigung ohne angemessene Ruhezeiten ist nicht zulässig.

Wichtig ist dann noch §11, in dem definiert wird, wie Sonn- und Feiertagsarbeit auszugleichen ist. Im Gesetz steht, dass jeder Mitarbeiter mindestens 15 freie Sonntage pro Jahr haben muss. Außerdem - und das ist für dich entscheidend - musst du als Arbeitnehmer für jeden Sonntag, den du gearbeitet hast, einen Ersatzruhetag bekommen. D. h. du arbeitest am Sonntag, hast aber dafür z. B. den darauf folgenden Dienstag frei. Diesen Ersatzruhetag musst du lt. Gesetz spätestens 2 Wochen nach dem Sonntag, an dem du gearbeitet hast, bekommen. Es besteht also nicht die Gefahr, dass du einen Monat ohne freie Tage durcharbeiten musst.

Werde ich mal an einem Wochenende krank, an dem ich Dienst habe, werden mir, TROTZ KRANKMELDUNG, die Stunden von Samstag und Sonntag nicht angerechnet.

Das geht natürlich so nicht. Wenn du im Schichtdienst eingeteilt bist für Schichten am Mi, Do, Fr, Sa und So, und dann am Fr, Sa und So krankgeschrieben bist, dann musst du diese Zeiten keinesfalls nacharbeiten. Krankheit der Mitarbeiter ist das unternehmerische Risiko des Arbeitgebers.

Auch dafür gibt es natürlich ein Gesetz (Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG), in dem in §3 steht, dass man bis zu 6 Wochen lang sein Gehalt fortgezahlt bekommt, wenn man „unverschuldet“ nicht arbeiten konnte (z. B. durch Krankheit).

Wenn dein Arbeitgeber hier mit der 5-Tage Woche argumentiert, solltest du dir das auf keinen Fall gefallen lassen. Dein Arbeitgeber kann von dir nicht schichtähnliche Einsätze verlangen, wenn du gesund bist, aber Mo-Fr-Dienst, wenn du krank bist. Da ist ein Schichtplan verbindlich: Wenn du dort für Sa eingeteilt bist, ist Sa dein Arbeitstag, für den du bezahlt wirst - egal ob krank oder gesund.

(Diese Verbindlichkeit gilt übrigens auch umgekehrt: Wenn du z. B. theoretisch am Freitag Schicht hast und dir an dem Tag 1 Tag Urlaub nimmst, dann aber leider am Fr. krank bist, kannst du hinterher auch nicht sagen: Hey, ich war ja krank, ich konnte gar keinen Urlaub machen, ich will meinen einen Urlaubstag zurückhaben.

ich aber nach so einem „Krankheitswochenende“ keine freien Tage mehr bis Ende des Monats, wird das Gehalt gekürzt!!!

Wenn das passieren sollte, empfehle ich euch dringend, einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten. Es kann nicht sein, dass jemand sich einfach so über gesetztliche Schutzrechte der Arbeitnehmer hinwegsetzt.

Nun meine Fragen:

  1. Ist es arbeitsrechtlich überhaupt erlaubt, eventuell 2 bis 3 Monate zu arbeiten und in dieser Zeit gerade mal 3, 4 oder 5 Tage frei zu haben?

Nein.

  1. Wenn es heißt, dass bei uns eine 5-Tage-Wochen Regelung zutrifft und man trotzdem Samstag und Sonntag arbeiten muss, warum bekommt man im Krankheitsfall, trotz Krankmeldung) am WE die Stunden nicht angerechnet?

Weil dein Chef mogelt (um es mal vorsichtig auszudrücken). Wenn dein Chef sagt: „Arbeite bitte am Samstag für mich.“ und du dann am Samstag krankgeschrieben bist, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung. (Das gilt natürlich nur, wenn die Arbeitszeit am Wochenende vom Chef angeordnet war).

Unsere Firma hat mehrere Filialen, wir haben alle versucht, mit unserem Chef zu reden, aber er lässt sich auf keine Diskussionen ein. Da wir auch alle Angst um unseren Arbeitsplatz haben, trauen wir uns auch nicht, zu meutern.

Ihr solltet auch nicht meutern :wink: Aber ihr solltet eure Rechte kennen. Und ganz konkret auf deren Einhaltung pochen - ggf. auch indem ihr euch rechtliche Unterstützung organisiert. Man muss ja nicht gleich einnen Prozess vor Gericht austragen, aber man dem Chef im Falle von Ausnutzung eurer Gutmütigkeit durchaus mal klar sagen, dass man sich das nicht gefallen lässt. Der Brief eines Anwalts für Arbeitsrecht kann da Wunder wirken.

Viele Grüße
tinastar

Übrigens: Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sind eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeldern im 4 bis 5-stelligen Bereich bestraft wird.