Ist X ein Härtefall wegen Zahnersatz

Moin,

ich hoffe ich bin hier richtig.

X braucht einen neuen Zahn :frowning: Jetzt frag ich mich wie, X das bezahlen soll.

Jetzt habe ich herausgefunden das es die Möglichkeit gibt, das doch die Krankenkasse alles bezahlt, jedoch verstehe ich deren Vorraussetzungen nicht ganz.

Die Schreiben zum Hörtefall:
Alleinstehend: 1008 Euro
mit einem Angehörigen: 1386 Euro
jeder weitere Angehörige: +252 Euro

Situation von X:
ALG1: 980 euro
Kindergeld: 184 euro (kind lebt bei X)
Unterhaltsleistung für Kind das nicht bei X lebt -225 euro
Somit har X 939 euro

Vor einem Monat ist der Freund von X zu ihr gezogen, der verdient 1450 euro netto, zählt der jetzt als Angehöriger? X hat keine eheähnliche Gemeinschaft eingetragen, auch getrennte Konten etc.

Ist X nun ein Härtefall? Ich denke ja, bin mir aber nicht sicher.
Meine Rechnung sieht so aus:
Einkommen X: 939
Härtefallgrenze: 1386 (mit einem Angehörigen, dem Kind).

Wenn das Einkommen von Freund von X jetzt dazuzählen würde, hätten sie ja gemeinsam 2389 euro und die Härtefallgrenze wäre bei 1638 somit müsste X alles bezahlen (ca. 1300 euro) die X aber nicht hat, X würde bestimmt auch keinen Kredit bekommen als Arbeitslose und dispo hat sie auch keinen auf der Bank, also wirklich keinerlei Möglichkeit an das Geld zu kommen.

X (versicherungskauffrau) sucht einen Job bei einer Versicherung im Aussendienst, da siehts dann düster aus mit Zahnlücke.

Was ist richtig? Kann X ihrem Zahnarzt sagen sie sei ein Härtefall und er soll dementsprechend abrechen mit der Krankenkasse?

Danke schonmal

grüße
destiny

PS: X kann auch nicht ihren Freund fragen, da dieser vor kurzem ein Auto gekauft hat, das ihn monatl. 380 euro kostet und er nix übrig hat und einen 2. Kredit bekommt der auch nicht. Und nein, X wird ihren Freund bestimmt nicht dazu drängen das Auto zu verkaufen, vorher wird der Freund von X eher aussziehen… Und nein, das geht auch nicht von heute auf morgen, aber X braucht den Zahn dringend wegen Vorstellungsgesprächen.

Hallo,
X hat da wenig Chance das der Zahnarzt das mal mit der Krankenkasse absprechen kann denn dazu muß ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden und die entscheiden dann danach. Es zählen aber von allen die im Haushalt leben die Einkommen, unabhängig ob eine Lebenspartnerschaft eingetragen wurde oder nicht. Gibt es denn keine günstigere Variante für X als 1300 E zahlen zu müssen? Es gibt doch bestimmt einen günstigeren Anbieter für X damit sie die Zahnlücke schließen lassen kann. Gruß

Ne sry gibt kein günstigeres Angebot.
X hat 5 vergleichsangebote von 1300 eigenanteil bei 50% Kassenübernahme bis 2200 euro eigenanteil. und das alles für eine Krone ohne edelmetall.

Dann muß X ihren Partner um ein Darlehen bitten oder aber den Zahnarzt mal Fragen was man da machen kann. Ich kenne einige Zahnärzte bei denen man das auch in 3 Raten zahlen könnte. Fragen kostet nichts. Andere Möglichkeit währe auch ein Zahnarzt mit eigenem Labor, die sind meist auch günstiger. LG

Moin,

ich hoffe ich bin hier richtig.

X braucht einen neuen Zahn :frowning: Jetzt frag ich mich wie, X das
bezahlen soll.

Jetzt habe ich herausgefunden das es die Möglichkeit gibt, das
doch die Krankenkasse alles bezahlt, jedoch verstehe ich deren
Vorraussetzungen nicht ganz.

Jein. Selbst wenn X ein Härtefall wäre, übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten für ein Regelversorgung.

Was ist richtig? Kann X ihrem Zahnarzt sagen sie sei ein
Härtefall und er soll dementsprechend abrechen mit der
Krankenkasse?

Sagen kann X alles. Der Zahnarzt muß sowieso einen Heil-und Kostenplan erstellen. Den nimmt X am besten mit zur Krankenkasse und schildert dort den Sachverhalt. Die Krankenkasse entscheidet dann, ob Härtefall oder nicht. Und danach richtet sich dann die Abrechnung des Zahnarztes.

LG Kathi

PS: 1300 €? Das ist für einen fehlenden Zahn (Brücke?) schon luxuriös - also wahrscheinlich Hochgoldhaltig und vollverblendet oder gar Vollkeramik ohne Metall. Beides ist mitnichten eine Regelversorgung.

Hi,

lass dir einen HKP geben und stolziere damit zur Kasse dort machst du die Angaben (Einkünfte etc.) die entscheiden ob Härtefall oder nicht.

Aber wenn es sich wirklich um eine einzige Krone auch noch in NEM handelt, ist das der maßen überteuert, da frag ich mich echt was die da alles im Heil und Kostenplan angesetzt haben und zu was für einem Satz.

Wo ist der Zahn, in der Front, reicht es wenn es nur Vorne Zahnfarben ist. Ist der Zahn im Seitenzahngebiet, reicht es auch das es Silberfarben ist.

Sollte es sich nicht um eine Krone sondern um eine Brücke handeln, ist dafür der Preis auch hoch.

Krone im Normalfall zwischen 250 und 450 Euro.
Brücke zwischen 500 und 750 Euro.

Und das mit der 50% Regelung gibt es nicht mehr, man hat pro Situation im Mund einen bestimmten Festzuschuss, für den bekommt man je nach Bonusheftführung bis zu 30% dazu ( Wohlgemerkt vom Festzuschuss).

Auch stimmt es nicht das die Krankenkasse bei einem Härtefall alles bezahlt.
Das nur bei einer so genannten Regelversorgung.

Gruß

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http://www.zahnersatz-zuzahlungsfrei.de/deutsch/kass…
Hi, schau mal ob Deine KK dabei ist. Da sind alle aufgeführt die zuzahlungsfreien Zahersatz bieten.
MfG ramses90

joa und immer schön das Kleingedruckte mitlesen, gilt nur für die Regelversorgung.
Gruß

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Danke für die vielen Antworten.

Ich habe heute X nochmal zu einem anderen Zahnarzt geschickt, den ich im Internet gefunden hatte.

Zu Kosten konnte der Zahnarzt noch nichts sagen, aber er hat gesagt, das man es evtl. auch „Überkronen“ könnte und keinen komplett neuen Zahn brauchen würde.

Ist das wirklich besser? Muss man bei „überkronen“ auch was selber bezahlen? und wenn es dann nicht funktioniert nachher auch noch eine ganze Krone bezahlen?

Der zahn ist ein Backenzahn nr. 6 also nicht im sichtbaren Bereich würde ich sagen… wobei X das anders sieht.

Was mich ein bischen wundert ist, das ihr alle meint das wäre zu teuer. Ich habe mir vor 16 Jahren eine Vollkeramikkrone am Eckzahn einsetzen lassen, das hat mich damals fast 3000dm gekostet inkl. aller Kosten, was damals die Krankenkasse übernommen hat weiss ich jedoch nicht mehr.

grüße

Hallo,
X hat Anspruch auf den doppelten Festzuschuss (das Einkommen des Lebensgefährten wird nicht angerechnet). Bei einer Regelversorgung (=Normalversorgung)würde die gesetzliche Krankenkasse 100% zahlen (bei einer anderen Versorgung den doppelten Festzuschuss).

Wenn man mit dem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse vorbeigeht, kann man auch direkt nach einer zahnärztlichen Beratung fragen. Einige Krankenkassen bieten das per Telefon an.
Sinnvoll ist auch die Nachfrage, wie viel die (zahnfarbene) Verblendung dann tatsächlich kostet: ohne Verblendung zahlt die Kasse 100%;
mit Verblendung „nur“ den doppelten Festzuschuss. Fragen lohnt sich!
Gruß
RHW

Morgen,

also ging es nicht um eine Krone zu Beginn?

Und 3000DM für eine Krone bei dir uff… samal wo sind die Zahnärzte München Stadtmitte?

Das sind extrem überteuerte Preise sogar zu DM- Zeiten.

Gruß

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Das gilt aber nur für Regelversorgungen, spezielle Krankenkassen und Zahnärzte, die da mitmachen. Ich kenne eigentlich nur einen (von 500+X). Und im Grunde genommen ist es nichts anderes als Zahnersatz aus Asien. Also mal die Sternchen studieren.

LG Kathi

Doch doch, bei X haben die zahnärzte gesagt es muss eine Krone gemacht werden, überkronen geht nicht. Nur der zahnarzt bei dem X jetzt war meinte das er das „überkronen“ machen möchte.

Und meine Frage dazu war, kostet X überkronen auch was? (er hat noch nix vom zahnarzt gehört) und was ist, wenn das überkronen nicht klappt und er doch eine Krone brauch, muss er dann das vorangegangene überkronen bezahlen, sofern es nicht eh die Kasse bezahlt.

Ja München könnte da passen :smile:

grüße

Danke,

X geht Montag zu ihrer Krankenkasse und wird den Freund einfach mal garnicht erwähnen. Mal schauen was dann die Kasse im Endeffekt bezahlt.
Ansonsten wird halt noch auf das Angebot wegen dem Überkronen gewartet.

Doch doch, bei X haben die zahnärzte gesagt es muss eine Krone
gemacht werden, überkronen geht nicht. Nur der zahnarzt bei
dem X jetzt war meinte das er das „überkronen“ machen möchte.

Krone und Überkronen sind ein und das selbe!

guggst du hier:

Und meine Frage dazu war, kostet X überkronen auch was? (er
hat noch nix vom zahnarzt gehört) und was ist, wenn das
überkronen nicht klappt und er doch eine Krone brauch, muss er
dann das vorangegangene überkronen bezahlen, sofern es nicht
eh die Kasse bezahlt.

Da es ein und das selbe ist, kostet es natürlich etwas, ihr müsst euch einen Heil- und Kostenplan geben lassen ( der verpflichtet zu nichts) damit geht ihr zur Kasse und schaut ob ihr den Härtefall bewilligt bekommt bestensfalls kosets dann wirklich 0 Euro schlimmsten falls weniger wie 100 Euro… wohlgemerkt wenn Härtefall bewilligt ist.

Ja München könnte da passen :smile:

grüße

gruß

1 Like

Hi,

also X hat heute Morgen den Kostenplan für das „überkronen“ bekommen,
550 euro soll das Teil kosten (inkl. Labor etc). Ist es wirklich das selbe wie eine Krone zu bekommen? Denn das ist schon ein krasser Preisunterschied zu den anderen Angeboten.

Wieviel von den 550 euro übernimmt nun die Krankenkasse wenn X kein Härtefall ist?

Grüße

Ja das ist das selbe, Krone ist Überkronen, es sei den X hat da was falsches mitbekommen und es ging ursprünglich um eine Brücke.

X soll sich den Plan anschauen, auf der letzten Seite steht der ausgerechnete Eigenanteil, wenn nun die Summe von 550 Euro dort steht, dann ist es dieser wenn er keinen Härtefall bekommt.

Und der ist im Normbereich, also der Preis.