Ist yorkshire terrier ein hund oder ein kleintier?

hallo !
ich hoffe es kann mir jemand helfen!
ich wohne in einer mietwohnung und hätte wahnsinnig gerne einen hund.
nun setzt der vermieter aber eine schriftliche zustimmung voraus, die er uns auf alle fälle und für mich ohne grund ( dann würden alle kommen und das will er nicht ) verweigert…
ich habe sogar vorgeschlagen einen yorkshire terrier zu kaufen, weil ich gelesen habe, dass der zu den kleintieren zählt und die ja ohne einschränkungen gehalten werden dürfen. (nach irgendeinem gerichtsurteil in kassel)
andere leute in unserem haus haben eine katze ( ich weiss nicht ob mit oder ohne zustimmung des vermieters und ich möchte sie nicht reinreiten ) und ich selber habe noch 2 meerschweinchen.
da es mir sehr viel bedeuten würde, endlich wieder einen hund zu haben (bin damit aufgewachsen, hatte immer hunde und vermisse das sehr) kann ich mich mit dieser leichtfertigen absage nicht abfinden.
hab auch schon lange im internet nachgelesen, was mich aber nicht weitergebracht hat,weil ich nicht weiss, ob das jetzt eine generelle erlaubnis in ganz deutschland für diese spezielle hunderasse war, oder ob das immer und in jedem einzelfall von einem gericht abhängig ist,zu welcher tierart man diese kleinen hunde jetzt zählt oder ob man jetzt auch einen anderen hund dieser grösse mit einem yorkshire gleichstellen kann.
also nocheinmal ganz konkret:
kann mir ein so kleiner hund wie ein yorkshire terrier verboten werden ?
ich will auf alle fälle keinen streit, aber ich hätte halt gerne ein paar beweise, dass ich recht hab, wenn ich nochmal mit ihm rede !
bitte bitte antworten, mir ist das wahnsinnig wichtig !:o)

lieben dank,

Corinna

Hallo Corinna,

mit dem Gerichtsurteil hast Du recht. Neulich ist auch irgendwas im Fernsehen gekommen (Nachbarschaftsstreit oder ähnlich), da ging es auch um nen Yorkshire, der Typ durfte ihn behalten. A B E R, willst Du wirklich den Stress eingehen? Meinst Du der Vermieter wird klein beigeben? Ich denke nicht. Jeder Schritt vor die Haustür kann zum Stresspunkt werden, ein Beller Deines Hundes wird Dich eventuell verrückt machen, Du willst ihn leise halten u.s.w… Ich weiß wovon ich sprech. Bei unserem einzug wurde uns ein Hund genehmigt. Irgendwann wollten wir einen Zweithund, bekamen die Zustimmung, aber kurz danach wurde ich immer wieder auf die vielen Haare auf der Treppe angesprochen, wenn die Hundis alleine waren waren sie anscheinend zu laut (sie haben nicht gebellt, sonder sind nur durch die Wohnung gelaufen) etc.pp…
Wir sind grad auf Wohnungssuche. Du siehst, auch mit Zustimmung muss nicht immer alles perfekt sein.
Und, Du willst Dir extra nen Yorkshire anschaffen damit Du überhaupt einen Hund hast. Das hört sich an wie:In der Not frißt der Teufel Fliegen! Also, wenn ich keinen Hund kriege dann tu ich mir einen Yorkshire (übrigens zählt dieser auch wenn er sehr klein ist zu den Hunden) her, der gilt eventuell als Kleintier; aber bist Du mit dem dann auch zufrieden?
Ich persönlich stehe eher auf die molossoiden und kräftige Hunderassen, würde mir auch keine andere Rasse ins Haus holen nur damit mein Vermieter zufrieden ist. Ich wär ein Leben lang nicht besonders glücklich, obwohl die kleinen ja schon was süßes haben.
Überlegs Dir nochmal, würde mir ne andere Wohnung suchen und im voraus abkären ob die Hundehaltung ein Problem wäre oder nicht.

Viele liebe Grüße

Yvonne

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hallo !

vielen lieben dank !
keine angst, ich lass mich mit sicherheit auf keinen streit ein, ich hätte nur gerne ein paar beweise,von leuten die sich auskennen.
du hast recht, wie gesagt ich hatte einen labrador, der ja um eine kleinigkeit grösser ist…:o), aber ich hatte auch schon einen rauhaardackel, und ich muß sagen,dass mir das eigentlich ziemlich egal ist, was für eine rasse bzw. gröse das ist.
das einzige, was ich an diesen schosshündchen immer abstossend fand, waren die besitzer, die nicht verstanden haben, dass sie da ein tier und keine puppe haben. (hab mit dem labrador die begleithundeprüfung gemacht, und das war während einer hundeschau, und was man da sieht…schleifen etc)
aber ich würde einen hund nie so behandeln.
ausserdem finde ich es auch erheblich besser einen kleineren hund in einer mietwohnung zu halten, da kein garten da ist und wir wolten ursprünglich einen dackel oder so.
der unterschied ist dann nicht mehr soooo gravierend !

o)

vielen lieben dank,

Corinna

etwas offtopic:wink:
Hallo Corinna,

also ein Freund von mir sagt zu Yorkshire T. immer „TEppichratte“ - :wink:von daher Nage- bzw. Kleintier…

Sorry, aber das fiel mir sofort ein, als ich Dein Posting las .
Alles Gute
Gerry

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Yorkie=Hund
Hi,

wenn der Vermieter Hundehaltung verbietet, dann bleibt es dabei.
Du willst doch eh im Januar umziehen, oder habe ich das falsch gelesen?
Du willst ein Lebewesen bei Dir aufnehmen…dann brich nichts über den Zaun. Warte, bis Du eine Wohnung hast in der Hundehaltung erlaubt ist.
Ich glaube Dir auch nur bedingt, daß Dir die Rasse des Hundes egal ist…es gibt gewisse Grundeigenschaften, die sind eben rassespezifisch, und passen nicht zu jedem Menschen gleich gut.

Und wenn Du dann eine andere Wohnung hast, schau lieber erstmal im Tierheim vorbei…da warten ganz arme Seelchen auf ein neues Zuhause.
Aber erst dann, wenn Du Dir sicher bist, daß Du auch einen Hund in der neuen Wohnung halten darfst.

Wenn Du nicht sicher bist, ob die Katzenhaltung Deiner Nachbarn genehmigt wurde und Du sie nicht reinreiten willst, dann lass es bleiben.

Meine Oma hat wegen 2 unsauberen Siamkatzen (Kater)eine Wohnung (150qm) für 40.000DM renovieren lassen müssen, weil der komplette Bodenbelag inkl. Estrich raus mußte. Dieser Exmieter zahlt daran eine Weile, so denn Geld verfügbar ist…denn der Mieter ist insolvent.

Eine andere Familie hatte es irgendwann satt mit dem Hund Gassi zu gehen…die Geschäfte wurden auf dem Balkon verrichtet…

Ich könnte noch weitermachen…

Daher lass es bleiben, bis Du eine Wohnung hast in der Hundehaltung erlaubt ist. Und ich rate Dir dringend, dann eine Haftpflichtversicherung für Deinen Hund abzuschliessen, eine sog. Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Jetzt herrscht bei meiner Oma absolutes Hunde und Katzenverbot.

Alles was man in einem geschlossenen Käfig halten kann, zählt zu den Kleintieren.

Einige Wohnungsgesellschaften machen bei der Anzahl Katzen und Hund auch Unterschiede…so denn Tierhaltung in diesem Sinne erlaubt ist.
2 Katzen und ein Hund, oder 2 Hunde…tja also Du siehst…

Wenn der Vermieter nicht will, dann eben nicht.

Gruß
Maja