Hallo,
nicht, daß ihr denkt, ich denke mir diese Sachen aus:
2 Nachbarn von mir haben miteinander Streit, unter anderem wegen 3 Bäumen auf der Grundstücksgrenze. Das ist aber ein anderes Thema. Nun hat der eine der beiden einen Drahtzaun gezogen, und zwar nicht auf der Grundstücksgrenze, sondern ca. 40 cm zu sich eingezogen. Dort ist sowieso nur Unkraut und Rasen. Das Unkraut hält sich nicht an der Zauneingrenzung und wächst auch auf den 40 cm, die nicht eingezäunt sind. Der Nachbar ist nun rangegangen und hat das Unkraut entfernt, mit der Aufforderung des „Unkrautbesitzers“, das ihm (dem Nachbarn) das Unkraut nicht gehört und er das nie wieder machen soll, ansonsten droht Klage. Der „Unkrautbesitzer“ könnte, wenn er es entfernen will (oder muß), es nur tun, wenn er das Nachbargrundstück betritt. Hat der Nachbar ein Recht darauf, daß sein schönes Gelände nicht durch den Wildwuchs augenscheinlich verunstaltet wird? Denn wenn er und seine Gäste im Liegestuhl liegen, sehen sie den Zaun und davor den 40 cm Wildwuchs, den er nicht entfernen darf. Es ist anzunehmen, daß der Nachbar nur aus Boshaftigkeit den Zaun nicht auf die Grundstücksgrenze gesetzt hat.
LG Fritz
Es soll ja wirklich Leute geben die wegen sowas vor Gericht ziehen…
Ob ich das Recht oder die Pflicht habe mein Gras zu mähen hat jetzt nicht wirklich etwas mit meinem Recht auf freie Zaunplatzierung zu tun, oder?
Hallo Wildsau,
aber der Zaunbesitzer kann nun nicht mehr sein Grundstück hinterm Zaun säubern und sollte das dem Nachbarn gestatten, der dafür noch nicht einmal ein Entgelt haben will.
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aber der Zaunbesitzer kann nun nicht mehr sein Grundstück
hinterm Zaun säubern
Hallo, Wynmuck,
da ihm der Zaun gehört, wird ihn auch niemand daran hindern, in den Zaun entweder eine Lücke oder eine Tür einzufügen, die ihm das Betreten seines Gartenstreifen jenseits des Zaunes erlaubt. Und dann kann er diesen Streifen auch jederzeit unkrautfrei halten.
Gruß
Eckard
Hallo, Wynmuck,
da ihm der Zaun gehört, wird ihn auch niemand daran hindern,
in den Zaun entweder eine Lücke oder eine Tür einzufügen, die
ihm das Betreten seines Gartenstreifen jenseits des Zaunes
erlaubt. Und dann kann er diesen Streifen auch jederzeit
unkrautfrei halten.
Gruß
Eckard
Hallo Eckard,
der Zaunbesitzer wird aber nie freiwillig eine Lücke oder Tür im Zaun einfügen, der Rest hinterm Zaun ist ihm ja schnutzegal. Außerdem reicht der Gartenstreifen nicht aus, daß er dort sich bewegen könnte, ohne irgendein Körperteil ins andere „Hoheitsgebiet“ zu befördern. Das wäre dem Nachbarn aber eigentlich auch egal.
Gruß Fritz
Hallo,
2 sachen die nicht mal mit recht zu tun haben !
1.) Nachts sieht man ja nicht was der Nachbar macht und morgens ist das Kraut auch schon weg, nur wer wars ?
2.) warum zieht der Nachbar den es stört für sich einen Zaun nicht und den zieht der an der Grenze am besten so nen Holzzaun und dann gibts keinen ärger und man siehts auch nicht !
also man muss sich nicht anstellen und ausserdem wenn die beiden vors gericht ziehen freuen sich nur die Anwälte .
Gruß
der Zaunbesitzer wird aber nie freiwillig eine Lücke oder Tür
im Zaun einfügen,
Hallo, Wynmuck,
Fakt ist: der Geländestreifen gehört dem Zaunbesitzer.
Fakt ist weiter: der Zaunbesitzer ist verantwortlich für das was auf seinem Grund wächst und auch dafür Ackerunkraut zu entfernen.
Fakt ist zudem: der Zaunbesitzer hat sich selbst außerstande gesetzt sein Grundstück ordnungsgemäß zu bearbeiten.
Der Nachbar hat damit zunächst überhaupt nichts zu tun. Er kann, muß aber nicht, die Zuwegung gestatten, die sich der Zaunbesitzer selbst versperrt.
Mithin ein weiterer Knallerbsenstreit, mit dem Rechtsanwälte ihre Villa im Tessin finanzieren.
Gruß
Eckard
aber der Zaunbesitzer kann nun nicht mehr sein Grundstück
hinterm Zaun säubern
Das muss er ja auch nicht.
und sollte das dem Nachbarn gestatten,
der dafür noch nicht einmal ein Entgelt haben will.
Ich habe nichts gelesen, daß er das nicht so haben will. Und wenn doch, tja Pech gehabt. Da gibt es nur die weiter unten genannte Möglichkeit, selber einen Zaun aufzustellen.
Hallo,
2.) warum zieht der Nachbar den es stört für sich einen Zaun
nicht und den zieht der an der Grenze am besten so nen
Holzzaun und dann gibts keinen ärger und man siehts auch nicht
Also, mit einem Holzzaun ist es sicher nicht getan, da muß dann eine Berliner Mauer herhalten, damit kein Unkraut mehr durchkommt. Dahin wird es wohl hinauslaufen.
also man muss sich nicht anstellen und ausserdem wenn die
beiden vors gericht ziehen freuen sich nur die Anwälte.
Dumm ist nur, daß der Zaunaufsteller selber einer ist.
Gruß
Hi
Also, mit einem Holzzaun ist es sicher nicht getan, da muß
dann eine Berliner Mauer herhalten, damit kein Unkraut mehr
durchkommt.
Dann wird noch n Graben gegraben und dieser mit Beton ausgefüllt und darauf dann der Sichtschutz montiert (Holzlattenzaun - am besten doch ne Mauer… vorher erkundigen wie hoch sie max. sein darf .
Dann kommt auch kein Unkraut von der dunklen Seite durch.
MfG
Lilly
Hallo,
ianal.
Neulich hat man mir erzählt, dass ein Zaun gefälligst direkt an der Grundstücksgrenze oder alternativ mindestens einen Meter von der Grenze entfernt stehen muss. Damit man ggf. den Streifen vor dem zaun pflegen kann.
Ich weiß nicht, ob das eine Gemeinderegelung ist oder generell gilt. Aber offensichtlich hat sie einen Grund.
Gruß
loderunner
Hallo,
ja, das wäre eine vernünftige gesetzliche Regelung, die es aber wohl nicht zu geben scheint, jedenfalls nicht grundsätzlich.
Gruß
Fritz
Hallo,
Neulich hat man mir erzählt, dass ein Zaun gefälligst direkt
an der Grundstücksgrenze oder alternativ mindestens einen
Meter von der Grenze entfernt stehen muss. Damit man ggf. den
Streifen vor dem zaun pflegen kann.
Ich weiß nicht, ob das eine Gemeinderegelung ist oder generell
gilt. Aber offensichtlich hat sie einen Grund.
Gruß
loderunner