Ist zweiter Wechsel der Lohnsteuerklasse möglich?

Hallo!

Leider konnte ich die Antwort zu meiner Frage nicht mit Sicherheit im Internet herausfinden… Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Situation in Stichworten:

  • Meine Frau und ich sind beide seit August in Verbraucherinsolvenz, Eröffnungsverfahren.
  • Frau war in Transfergesellschaft.
  • Seit heute hat sie wieder Arbeit.
  • Ich, arbeitslos ohne Bezüge. Haben im März die Lohnsteuerklassen geändert (3/5), da ich 2 Monate Arbeit hatte.
  • Sie hat Lohnsteuerklasse 5, Netto blieb in der Transfergesellschaft unverändert.
    Damit hatten wir die 2 Monate deutlich mehr Geld zur Verfügung.

Brutto bekommt sie nun 2400 €, Netto wären 1230 €, weit unter Pfändungsgrenze. Und bei 500 Euro Miete und 50km zur Arbeit mit dem alten Auto reicht das vorne und hinten nicht.
Bei Lohnsteuerklasse 4 wären es, nach Pfändung über 1500 €.
Zweites muss zum Leben reichen. Bei der aktuellen Steuerklasse bekäme ich jedoch sogar erstmals ALG II.

Wir waren gestern beim Bürgerbüro und wollten die Steuerklassen ändern, Rückzahlungen beim Lohnsteuerjahresausgleich gehen in die Insolvenzmasse.
Leider sagte man uns im Bürgerbüro, wir könnten die Steuerklassen nicht ändern, da wir dies dieses Jahr schon gemacht haben und meine Frau ja nicht Arbeitslos gewesen ist. Sie ist ja von der Transfergesellschaft zum neuen Arbeitgeber gewechselt.

Kann das wirklich sein? Wir können die Steuerklasse nicht ändern, obwohl ich nach der letzten Änderung gearbeitet habe und nun wieder arbeitslos bin? Und wenn sie zumindest einen Tag arbeitslos gewesen wäre, wärs kein Problem gewesen?

Bitte helft uns, es geht um knapp 1000€. Und das in einer Situation, wo wir wirklich auf jeden Euro achten und es trotzdem nicht reicht. Den Antrag für ALG II möchte ich mir gerne sparen, ist ja einiges, und vor allem, weil dann bestimmt erstmal Diskussionen wegen der Steuerklasse meiner Frau kommen werden.

Tut mir sehr leid, dass ich das nicht kürzer hinbekommen habe…

Hallo Thorsten,
grundsätzlich ist eine Lohnsteuerklassenänderung nur 1 x Pro Kalenderjahr möglich.
Da die Voraussetzungen für einen weiteren Wechsel nicht vorliegen, wird es für dieses Jahr dabei bleiben.
Des Weiteren muss in Ihrem Fall ein Lohnsteuerklassenwechsel durch den Insolvenzverwalter/Treuhänder abgesegnet werden, da der Lohnsteuerklassenwechsel einen direkten Einfluss auf die Insolvenzmasse hat.
Aufgrund der Fahrtstrecke Ihrer Frau wäre eine Eintragung der Fahrtkosten als Freibetrag in Betracht zu ziehen. Dies ist ebenfalls mit dem Treuhänder abzusprechen.
Sofern Sie kein ALG II beantragen möchten, lege ich Ihnen nahe eine Wohngeldberechnung erstellen zu lassen, evtl ergibt sich aus Ihrer Konstellation ein Anspruch auf Wohngeld.

ich habe keine ahnung, aber soviel kann ich dir sagen
1a. auf XING.com anmelden und nen qualifizierten lebenslauf einstellen und unter „ich suche“ reinschreiben: „suche neue Herausforderungen“ in deinem erlernten gebiet !
dort nach steuerberater suchen in deiner nähe und ihn anTickern und die frage dort noch einmal stellen!
1b. es gibt dort gruppen - die sich unter den fachthtemen zusammenfinden - so auch mehrere zum thema privatinsolvenz ! in diesen Gruppen wird dir in der regel schnell geholfen von insolventberatern und rechtsanwälten und co !
2. für steuerklassenänderungen ist dein finanzamT zuständig, nicht das bürgerbüro ! also Antrag dort stellen und begründen - in der regel klappt das einwandfrei insbesondere auch für das kommende jahr !
3. Lohnsteuerrückzahlungen fliessen in der Regel nicht in die Insolvenzmasse - oder etwa doch ?
4. ansonsten freibetrag für die 50 km fahrtentfernung sofort als steuerminderungsbetrag eintragen lassen ! in der regel nur von januar bis oktober möglich also schnell schnell wenns noch nicht passiert ist !
gruß michael

Soweit ich weiß, ist der Wechsel der Dteuerklasse nur einmal im Jahr möglich. Ausnahme ist z.B. bei Heirat.

Frag doch mal bei einem Steuerberater oder im Bürgerbüro nach. Die sollten das wissen und auch erklären können.

Gruß, darli

Das hat alles so schon seine richtigkeit…leider

Hallo Thorsten,

die einzige Möglichkeit die Steuerklasse noch mal ändern zu lassen, wäre nur noch über das Finanzamt selbst möglich, wobei es wiederum abhängt, was für einen Sachbearbeiter man hat, ob bürokratisch oder menschlich.

Drücke Dir ganz fest die Daumen.

Viele Grüße
Y.Dosse

Hallo,

grundsätzlich hat die Insolvenzmasse Anspruch auf ein Nettogehalt der StKl IV.

Bei Ihrer Problematik geht es aber nicht um Insolvenzprobleme, sondern um ein Steuerproblem. Da muss ich leider passen. Deren Vorschriften kenne ich nicht. Tut mir leid.

Hallo,

da kann ich Dir leider keinen Rat geben. Das scheint mit auch weniger eine Frage zur Insolvenz, als zum Steuerrecht zu sein.

Sorry!

Gute Tag,

meines Erachtens ist der Wechsel der Steuerklasse wirklich nur einmal im Jahr möglich. Zuviel gezahlte Steuern holt man sich ja dann eh über die Einkommenssteuer wieder zurück. Hilft zwar im Moment nicht viel, aber besser weiß ich es auch nicht - leider.

Viele Grüße

Hallo,

die Ausführungen der Anworten sind grundsätzlich richtig. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme! Soweit die Lohnsteuerklasse bereits vor Jahresbeginn gewechselt wird, gilt dies nicht für die „Zählung“, so dass noch eine weitere Veränderung möglich ist. Bisher war dies in der Praxis so, dass man mitd er neuen LSt-Karte des Folgejahres auf die Gemeinde ging und vor dem 01.01. schon einen Wechsel vorgenommen hat.
Nachdem ab 2011 ausschließlich das Finanzamt für Steuerklassenwechsel zuständig ist und es keine neuen LSt-Klassen für 2011 mehr gibt, war es unklar, wie es sich jetzt verhält. Auf meine Anfrage hin hat das BMF jetzt aber klargestellt, dass dieser zusätzliche Wechsel vor dem 01.01.2011 möglich ist. Wer also die Steuerklassen für Elterngeld, Arbeitslosigkeit oder absehbare längere Krankheitsunterbrechungen für 2011 optimieren will kann dies noch bis zum 31.12.2010 beim FA beantragen. Falls der Finanzbeamte vor Ort diese Regelung nicht kennt kann man sich auf das Aktenzeichen Az. IV C 5 - S 2363/0 - 04 berufen. Den Volltext der BMF-Stellungnahme habe ich auf unserer Homepage kostenfrei zur Verfügung gestellt (http://www.henneberger-partner.de/index.php?hp=52).

Viel Erfolg!