Hallo!
Leider konnte ich die Antwort zu meiner Frage nicht mit Sicherheit im Internet herausfinden… Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Situation in Stichworten:
- Meine Frau und ich sind beide seit August in Verbraucherinsolvenz, Eröffnungsverfahren.
- Frau war in Transfergesellschaft.
- Seit heute hat sie wieder Arbeit.
- Ich, arbeitslos ohne Bezüge. Haben im März die Lohnsteuerklassen geändert (3/5), da ich 2 Monate Arbeit hatte.
- Sie hat Lohnsteuerklasse 5, Netto blieb in der Transfergesellschaft unverändert.
Damit hatten wir die 2 Monate deutlich mehr Geld zur Verfügung.
Brutto bekommt sie nun 2400 €, Netto wären 1230 €, weit unter Pfändungsgrenze. Und bei 500 Euro Miete und 50km zur Arbeit mit dem alten Auto reicht das vorne und hinten nicht.
Bei Lohnsteuerklasse 4 wären es, nach Pfändung über 1500 €.
Zweites muss zum Leben reichen. Bei der aktuellen Steuerklasse bekäme ich jedoch sogar erstmals ALG II.
Wir waren gestern beim Bürgerbüro und wollten die Steuerklassen ändern, Rückzahlungen beim Lohnsteuerjahresausgleich gehen in die Insolvenzmasse.
Leider sagte man uns im Bürgerbüro, wir könnten die Steuerklassen nicht ändern, da wir dies dieses Jahr schon gemacht haben und meine Frau ja nicht Arbeitslos gewesen ist. Sie ist ja von der Transfergesellschaft zum neuen Arbeitgeber gewechselt.
Kann das wirklich sein? Wir können die Steuerklasse nicht ändern, obwohl ich nach der letzten Änderung gearbeitet habe und nun wieder arbeitslos bin? Und wenn sie zumindest einen Tag arbeitslos gewesen wäre, wärs kein Problem gewesen?
Bitte helft uns, es geht um knapp 1000€. Und das in einer Situation, wo wir wirklich auf jeden Euro achten und es trotzdem nicht reicht. Den Antrag für ALG II möchte ich mir gerne sparen, ist ja einiges, und vor allem, weil dann bestimmt erstmal Diskussionen wegen der Steuerklasse meiner Frau kommen werden.
Tut mir sehr leid, dass ich das nicht kürzer hinbekommen habe…