Ist zweiter Wechsel der Lohnsteuerklasse möglich?

Hallo!

Leider konnte ich die Antwort zu meiner Frage nicht mit Sicherheit im Internet herausfinden… Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Situation in Stichworten:

  • Ehefrau und Ehemann sind beide seit August in Verbraucherinsolvenz, Eröffnungsverfahren.
  • Frau war in Transfergesellschaft.
  • Seit heute hat sie wieder Arbeit.
  • Mann, arbeitslos ohne Bezüge. Im März die Lohnsteuerklassen geändert (3/5), da er 2 Monate Arbeit hatte.
  • Sie hat Lohnsteuerklasse 5, Netto blieb in der Transfergesellschaft unverändert.
    Damit hatten sie die 2 Monate deutlich mehr Geld zur Verfügung.

Brutto bekommt sie nun 2400 €, Netto wären 1230 €, weit unter Pfändungsgrenze.
Bei Lohnsteuerklasse 4 wären es, nach Pfändung über 1500 €.
Bei der aktuellen Steuerklasse bekäme er ALG II.

Im Bürgerbüro hieß es, die beiden könnten die Steuerklassen nicht ändern, da dies dieses Jahr schon gemacht wurde und sie ja nicht Arbeitslos gewesen ist. Sie ist ja von der Transfergesellschaft zum neuen Arbeitgeber gewechselt.

Kann das wirklich sein? Sie können die Steuerklasse nicht ändern, obwohl er nach der letzten Änderung gearbeitet hat und nun wieder arbeitslos ist? Und wenn sie zumindest einen Tag arbeitslos gewesen wäre, wärs kein Problem gewesen?

Es geht um knapp 1000€. Und das in einer Situation, wo es wirklich auf jeden Euro ankommt. Den Antrag für ALG II möchte er sich gerne sparen, ist ja einiges, und vor allem, weil dann bestimmt erstmal Diskussionen wegen der Steuerklasse der Frau kommen werden.

Tut mir sehr leid, dass ich das nicht kürzer hinbekommen habe…

Hallo,

die Auskunft des Bürgerbüros ist grundsätzlich richtig.
Ehegatten dürfen die Steuerklassen nur einmal im Jahr wechseln.

Grundsätzlich heißt, es gibt Ausnahmen, nämlich dann, wenn wichtige Gründe vorliegen.
Ein wichtiger rund ist beispielsweise auch der Eintritt der Arbeitslosigkeit und der Beginn einer Beschäftigung nach Arbeitslosigkeit oder Hausfrauendasein eines Ehegatten.

Insoweit darf das Bürgerbüro die Änderung, unter Angabe dieser wichtigen Gründe nicht verwehren.

Dazu kommt noch, dass momentan nur sie arbeitet.
Nach den Steuergesetzen (bin grade zu faul, den Paragraphen rauszusuchen) sind die Eheleute nun sogar verpflichtet die Steuerklassenkombination zu ändern. (Diese Verpflichtung wird von den Finanzämtern allerdings nicht wirklich kontrolliert)

Gruß
Lawrence