Istbesteuerung zum Jahreswechsel

Ich habe eine Frage zu einer Buchung zum Jahreswechsel.
Es geht um eine Beraterfirma, das FiAmt hat die Ist-Besteuerung genehmigt. Es wurde ein Kundenrechnung in Höhe von 800 € Anfang Dezember geschrieben und eine Ratenzahlung mit dem Kunden vereinbart. Die 1. Rate in Höhe von 300 € wurde im Dezember bezahlt, der Rest im Januar. Wie muß ich die Rechnung verbuchen bei Ist-Besteuerung? Die volle Rechnung im alten Jahr oder nur die 300 €, die gezahlt wurden?
Vielen Dank für eure Antworten im voraus

Hallo Annakatrin,

es ist nur die Zahlung im alten Jahr zu erfassen, also 300,00 €, nicht der Rechnungsbetrag. Istversteuerung = Zahlungseingang.
Ich gehe mal davon aus, dass eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt wird.
Für die Beraterfirma sind ja Einkünfte aus selbständiger Arbeit bei der Einkommensteuer zu erklären.

Für Bilanzierer sieht das ganze noch etwas anders aus.
Denn Istversteuerung ist bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung und auch Bilanz möglich.
Aber da gehe ich jetzt nicht näher drauf ein. Trifft ja nicht zu.

Ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt. Ansonsten frag einfach noch mal nach.

Sissi