Istversteuerer + Umsatzsteuer 4.Quartal

Hallo zusammen!

In meiner Firma kenne ich es nur so dass es die Sollversteuerung gibt. (Außerdem fertigen wir nur Bilanzen daher sieht es bei meinen Kenntnissen in Bezug EÜR auch nicht gut aus :frowning: )

Hatte jetzt überlegt wie sich bestimmte Fälle bei der Istversteuerung verhalten. Bin mir echt nicht sicher was das angeht.
Vielleicht könnt ihr mir bei meinem Beispiel weiterhelfen!

Wenn man Istversteuerer ist und die USt-Voranmeldung vierteljährlich abgibt und außerdem eine EÜR macht - wie ist dann mit der Umsatzsteuer vorzugehen?
Angenommen man hat für das 4. Quartal 2006 eine Umsatzsteuervorauszahlung zu leisten. Diese wird ja erst in 2007 abgeführt.
Erhöht die Umsatzsteuer-Verbindlichkeit dann den Gewinn für 2006 und somit das z.v.E.?

Würde die Zahlung in 2007 dann wieder den Gewinn in der EÜR mindern und sich das damit wieder ausgleichen?

Oder wird die Umsatzsteuer auch bei Leuten die eine EÜR abgeben und Istversteuer sind neutral gebucht?
Oder wird die Vorausszahlung trotzdem schon in 2006 erfaßt obwohl sie erst in 2007 abgeführt wird? Aber das dürfte ja bei einem Istversteuerer nicht sein oder?

Hab da echt ein totales Brett vorm Kopf! Wäre super wenn jemand Klarheit in meine wirren Gedankengänge bringen könnte!! :smile:)

Servus,

Wenn man Istversteuerer ist

das bleibt mal auf der Seite, weil es für die vorliegende Frage irrelevant ist

und die USt-Voranmeldung
vierteljährlich abgibt und außerdem eine EÜR macht - wie ist
dann mit der Umsatzsteuer vorzugehen?

Unabhängig vom 31.12. sind beim Überschussrechner alle USt-Zahlungen Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben, im Moment des Geldflusses.

Beispiel: Ein Gründer hat über lange Zeit monatlich USt-Guthaben errechnet, denen das FA 16 Monate später zustimmt, als sich aus der vorgelegten Überschussrechnung zeigen lässt, dass es sich hier tatsächlich um eine unternehmerische Tätigkeit handelt. Alle aufgelaufenen USt-Guthaben werden auf einen Schwung erstattet, und der Gründer freut sich sehr, weil er auf diese Weise im Gründungsjahr einen deutlich höheren Verlust ausweisen kann, der sich durch Rücktrag ins letzte Jahr seiner nichtselbständigen Tätigkeit in Gestalt einer satten ESt-Erstattung auswirkt. Gleichzeitig wird der Gewinn im Jahr der Erstattung erhöht, aber das schadet nichts, weil dieses Jahr planmäßig noch nicht grad viel abwirft.

Angenommen man hat für das 4. Quartal 2006 eine
Umsatzsteuervorauszahlung zu leisten. Diese wird ja erst in
2007 abgeführt.

Das ist Betriebsausgabe in 07.

Erhöht die Umsatzsteuer-Verbindlichkeit dann den Gewinn für
2006 und somit das z.v.E.?

Indirekt ja: Insofern, als sie den Gewinn in 2006 nicht schmälert, sondern erst den in 2007, wenn das Geld fließt.

Würde die Zahlung in 2007 dann wieder den Gewinn in der EÜR
mindern

Ja.

und sich das damit wieder ausgleichen?

Rechnerisch ja, in den Auswirkungen nicht unbedingt, vgl. mein Beispiel oben, wo die späte Zustimmung des FA dem StPfl viel gebracht hat, obwohl die USt auf die lange Sicht auch beim Überschussrechner neutral behandelt wird. Aber eben in einer Art Echternacher Springprozession.

Oder wird die Umsatzsteuer auch bei Leuten die eine EÜR
abgeben und Istversteuer sind neutral gebucht?

Nein, ergebniswirksam, wie Du bereits vermutest. Und zwar nicht nur die USt-Zahlungen, sondern auch schon eingenommene USt und ausgegebene Vorsteuerbeträge.

Alldieweil Du selber vom Fach bist, verzichte ich hier auf eine Herleitung aus den Rechtsquellen.

Schöne Grüße

MM

Oh vielen Dank für Deine Antwort!! Das macht mich um einiges schlauer! :smile:)

Wünsche Dir noch einen schönen Sonntag!