Hallo zusammen!
In meiner Firma kenne ich es nur so dass es die Sollversteuerung gibt. (Außerdem fertigen wir nur Bilanzen daher sieht es bei meinen Kenntnissen in Bezug EÜR auch nicht gut aus
)
Hatte jetzt überlegt wie sich bestimmte Fälle bei der Istversteuerung verhalten. Bin mir echt nicht sicher was das angeht.
Vielleicht könnt ihr mir bei meinem Beispiel weiterhelfen!
Wenn man Istversteuerer ist und die USt-Voranmeldung vierteljährlich abgibt und außerdem eine EÜR macht - wie ist dann mit der Umsatzsteuer vorzugehen?
Angenommen man hat für das 4. Quartal 2006 eine Umsatzsteuervorauszahlung zu leisten. Diese wird ja erst in 2007 abgeführt.
Erhöht die Umsatzsteuer-Verbindlichkeit dann den Gewinn für 2006 und somit das z.v.E.?
Würde die Zahlung in 2007 dann wieder den Gewinn in der EÜR mindern und sich das damit wieder ausgleichen?
Oder wird die Umsatzsteuer auch bei Leuten die eine EÜR abgeben und Istversteuer sind neutral gebucht?
Oder wird die Vorausszahlung trotzdem schon in 2006 erfaßt obwohl sie erst in 2007 abgeführt wird? Aber das dürfte ja bei einem Istversteuerer nicht sein oder?
Hab da echt ein totales Brett vorm Kopf! Wäre super wenn jemand Klarheit in meine wirren Gedankengänge bringen könnte!!
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