IT Firmengründung Rechtsform

Hallo!

Ich bin Student und habe beschlossen eine IT Firma zu gründen mit einem Freund zusammen. Wir wollen PCs ankaufen, verkaufen, auf Bestellung bauen, Seminare anbieten und persönliche Hilfe anbieten. Das Ganze wird, durch unseren zeitlichen Rahmen begrenzt, nur ein kleines „Nebenher Business“.
Jetzt haben sich mir noch ein paar Fragen gestellt!

  1. Welche Rechtsform ist die Günstigste für uns? GmbH ist uns wahrscheinlich etwas zu teuer und auch zu übertrieben. Was würdet ihr vorschlagen?
  2. Wisst ihr zufälligerweise wo wir am billigsten eine .de Domain herbekommen?
  3. Wie sieht das denn eigentlich mit Rücknahme etc. aus? Wenn wir beispielsweise einen Rechner nur vermitteln auf dem Garantie vom Hersteller ist müssen wir den dann auch zurücknehmen oder können wir verlangen das der Kunde den an den Hersteller zurücksendet?
  4. Wenn wir Seminare anbieten, müssen wir da irgendwas spezielles beachten?

Habt Ihr sonst noch Anregungen oder Dinge die wir beachten sollten?

Wäre super wenn Ihr ein paar Antworten hättet!

Vielen Dank!
Cleenz

Hallo Cleenz,

eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) ist für ein Nebengewerbe wahrscheinlich wirklich etwas übertrieben, zumal ihr dann wahrscheinlich mit der Verwaltung eueres kleinen Unternehmens mehr beschäftigt seid, als mit der tatsächlichen Leistungserbringung. Lässt man die Kapitalgesellschaften außen vor, bleiben allenfalls GbR und KG als Gesellschaftsformen.

Es hat meiner Ansicht wenig Sinn hier über alle Vor- und Nachteile einer GbR bzw. KG zu philosophieren. Der große Unterschied zwischen beiden ist, dass bei der GbR alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen voll haften, bei der KG dagegen Minimum einer, bei den restlichen Gesellschaftern kann die Haftung auf die Einlage beschränkt werden.

Alles andere sollte der qualifizierten Beratung durch einen Rechtsanwalt überlassen sein, da die Wahl der Rechtsform, vor allem aber auch deren Ausgestaltung durch den Gesellschaftsvertrag weitreichende Folgen hat.

Gleiches gilt für den Rest euerer Geschäftsidee. Die Fragen zu Gewährleistung und Haftung zeigen, dass ihr euch über die rechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen eurer Tätigkeit nicht vollkommen im Klaren seid. Das ist nicht schlimm. Allerdings solltet ihr hier tatsächlich den Rat von Experten hinzuziehen. Soweit ich weiß gibt es an vielen Unis zahlreiche kostenlose Beratungsangebote für Existenzgründer. Notfalls kann man sich auch bei der IHK Hilfe holen. Und wenn alle Strike reißen, besser vorher ein wenig Geld in ordentliche Beratung investieren, als später bei Gericht verlieren.

Viele Grüße und viel Erfolg
Bernhard

Hallo Bernhard,
danke für deine schnelle Antwort! An GbR hatte ich auch schon gedacht!

Expertenhilfe ist nur leider immer so teuer :frowning: Zu einem Notar wollte ich aber sowieso nochmal gehen!

Danke!
Cleenz

Mahlzeit!

Was mir so spontan noch einfällt.

Elektronikschrottgesetz, munter euren Beitrag leisten.
CE Kennzeichnung, Qualifiziwerung und Tests, wenn ihr PCs
zusammenschraubt dann muß das gesamte Gebilde ein CE Kennzeichen
und eine Konformitätserklärung bekommen. Ob es sinnvoll ist die
notwendigen Messungen zu unterlassen wage ich zu bezweifeln.
Duales System (Grüner Punk) die wollen natürlich auch Geld.
Eine Bedienungsanleitung muß auch her in deutschen Landen.

  1. Welche Rechtsform ist die Günstigste für uns? GmbH ist uns
    wahrscheinlich etwas zu teuer und auch zu übertrieben. Was
    würdet ihr vorschlagen?

GmbH, wenn deinem Kunden die Bude abbrennt, weil der selbstgetrickte
PC vieleicht doch falsch dimensieniert war ist das wohl besser mit
der beschränkten Haftung.

  1. Wisst ihr zufälligerweise wo wir am billigsten eine .de
    Domain herbekommen?

Das ist euer kleinstes Problem (ca. 2€ für 2 Domains und Monat).

  1. Wie sieht das denn eigentlich mit Rücknahme etc. aus? Wenn
    wir beispielsweise einen Rechner nur vermitteln auf dem
    Garantie vom Hersteller ist müssen wir den dann auch
    zurücknehmen oder können wir verlangen das der Kunde den an
    den Hersteller zurücksendet?

Ihr könnt nichts verlangen, der Kunde hat das Recht dem Verkäufer
die Ware wieder auf die Theke zu stellen. Zumindest in den ersten
6 Monaten könnt ihr euch auch nur sehr schwer rausreden.

Ich denke ihr müßt euch erstmal mächtig schlau machen bevor es
los geht.

Gruß
Stefan

Seminare ausgliedern
Hi !

  1. Wenn wir Seminare anbieten, müssen wir da irgendwas
    spezielles beachten?

Aus steuerlicher Sicht wäre es sinnvoll, wenn diese Seminare von einer zweiten GbR erbracht werden. Die Gesellschafter beider GbR’s können dabei identisch sein.

Begründung: Diese Leistungen sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Wenn diese Leistungen jedoch

  1. entweder von einer GmbH
  2. oder von einer gewerblich tätigen GbR
    erbracht werden, muss auf diese Leistungen auch Gewerbesteuer gezahlt werden.

BARUL76

Hallo Cleenz,

so teuer ist professionelle Beratung gar nicht. Außer man geht von Anfang an zum Notar. Ein ordentlicher Rechtsanwalt würde schon genügen. Weiß aus eigener Erfahrung, dass einige Anwaltskanzlei bei Existenzgründern sehr entgegenkommend sind. Natürlich in der Hoffnung, dass das Geschäftsverhältnis längeren Bestand hat.

Würde mich da wirklich mal bei der IHK informieren. Die haben in der Regel auch Kontakte zu Anwaltskanzleien, die nicht gleich die millionenschwere Honorarvereinbarung zücken.

Und wie gesagt, wenn ihr dann später einen Haftungsfall habt oder eine Abmahnung ins Haus flattert, dann ist das sauer verdiente Geld auch wieder weg. Dabei ist gerade bei der GbR die Haftung nicht auf das Vermögen der GbR begrenzt, sondern die Gesellschafter haften vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen.

Ob man sich dieser Haftungsregelung mit einem rechtlich unsicheren Geschäftsmodell stellen will muss jeder für sich entscheiden.

Viele Grüße
Bernhard

Wow, danke für den Tipp! Da wäre ich ja nie drauf gekommen!

Das wir uns noch ziemlich informieren müssen ist mir klar! Hatte ja deswegen auch gehofft, dass ihr mir weiterhelfen könnt! Habt ihr ja auch!!!

Begründung: Diese Leistungen sind nicht
gewerbesteuerpflichtig. Wenn diese Leistungen jedoch

  1. entweder von einer GmbH
  2. oder von einer gewerblich tätigen GbR
    erbracht werden, muss auf diese Leistungen auch Gewerbesteuer
    gezahlt werden.

Aber es gibt da doch einen Freibetrag? EUR 24.000 (oder 24.500?)… und bis die beiden auf Teilzeitbasis in dem Bereich, der Branche einen Gewinn in der Höhe haben, also GewSt zahlen müssen… Ohh WOW.

Bianca

Liebe Bianca,

rechne mal bitte:

Was kostet die Gründung einer zweiten GbR?
Was bringt sie, falls (und das ist zu zweit gar nicht viel) 24.500 € Gewerbeertrag überschritten sind?
Und dann schaun wir nochmal in § 35 EStG und entdecken, was dazu eigentlich zu sagen wäre. Ja, die reinste Achterbahn…!

Oh Wow, wie wundersam ist doch das Steuerrecht.

Aber, traraaa! Kommen Sie herein, meine Damen, meine Herrn! Hier kann jeder Experte sein! Wer will nochmal, wer hat noch nicht? Kommen Sie herein, und immerwiedermitfahren, das ist toll, das ist krass, das ist ja klasse!

In diesem Sinne

MM

Hallo Martin,

Was kostet die Gründung einer zweiten GbR?

Peanuts
Aber wenn der Firmengründer sagt „Das Ganze wird, durch unseren zeitlichen Rahmen begrenzt, nur ein kleines „Nebenher Business“.“, aber was kostet der jedes Jahr zu machende Jahresabschluß? Was kostet die zusätzliche Verwaltung? Es geht hier ja nicht nur um Kohle, auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand fällt hier ins Gewicht.

Was bringt sie, falls (und das ist zu zweit gar nicht viel)
24.500 € Gewerbeertrag überschritten sind?

Dann bringt sie eine Menge. Klar. Doch… werden 2 Studenten nebenher „mal eben“ EUR 24.500 Gewinn (bzw. Gewinn inkl. Hinzurechnungen und Kürzungen, also Gewerbeertrag) einfahren?

Oh Wow, wie wundersam ist doch das Steuerrecht.

Oh ja, und genau das ist ja das Problem das Studenten oft haben wenn sie sich nebenher selbständig machen, um sich 100 oder 200 EUR im Monat extra zu verdienen.

Aber, traraaa! Kommen Sie herein, meine Damen, meine Herrn!
Hier kann jeder Experte sein! Wer will nochmal, wer hat noch
nicht? Kommen Sie herein, und immerwiedermitfahren, das ist
toll, das ist krass, das ist ja klasse!

Können hier etwa auch Landwirte (nicht Dipl. Landwirte, halt Leute die mal in der Landwirtschaft gearbeitet haben) und sich schon mal in einer Steuerberatungskanzlei aufgehalten haben) etwas sinnvoles beitragen? Ich mein jetzt ohne direkt andere anzugreifen?

Servus,

Können hier etwa auch Landwirte (nicht Dipl. Landwirte, halt
Leute die mal in der Landwirtschaft gearbeitet haben) und sich
schon mal in einer Steuerberatungskanzlei aufgehalten haben)
etwas sinnvoles beitragen? Ich mein jetzt ohne direkt andere
anzugreifen?

Obwohl Du Diplomierte Landwirte ausschließt, meinst Du vermutlich mich. Hierzu darfst Du meine letzten paar hundert Artikelchen hier im Forum lesen, insbesondere in den Brettern Existenzgründung und Steuern, die zusammen einen recht guten Leitfaden für die meisten „gängigen“ steuerlichen Fragen insbesondere von Existenzgründern bilden. Dabei wird Dir auffallen, daß ich mir in der Zeit ca. 2003-2005 noch viel mehr Mühe mit den hier öfter mal auftretenden Amateurexperten gegeben habe, solange sie keine aggressiven Konzianer sind - die hatte ich schon immer gefressen. Nun, mit den Jahren, wenn immer wieder der gleiche alte Brei aufgekocht wird, nutzt sich die Langmut ein bissel ab. Ich habe beruflich und privat schon eine ziemliche Reihe von Existenzgründern betreut, und ich weiß, daß etwas vom Schlimmsten, was einem in dieser unsicheren Situation passieren kann, Verwirrung durch Hörensagen ist.

Falls es Dich interessieren sollte: Wenn Du Fragen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Scheinselbständigkeit hast - und wie ich sehe, bist Du in dieser Materie recht wenig sattelfest, vermischst auch überholte mit aktueller Rechtslage -: Jederzeit gerne. Bloß bitte nicht in Threads, in denen im Ursprungsposting ganz andere Themen vorgelegt worden sind, das verwirrt zu sehr.

Viel Vergnügen im Expertendasein wünscht

MM

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