Ein italienischer Staatsbürger hat in Deutschland geheiratet und wurde auch in Deutschland geschieden. Im Konsulat ist die Ehe eingetragen, die Scheidung jedoch nicht. Laut Konsulat muss der Italiener das Scheidungsurteil sowie eine beglaubigte Übersetzung im ORIGINAL beim Konsulat vorlegen, die das ganze dann nach Italien schickt. Dort wird dann eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk erstellt und diese wird dann an das Konsulat zurückgeschickt, das dann die Scheidung vermerkt.
Was mich stutzig macht ist, dass man das Original abgeben muss. Wer gibt schon seine Originalakten aus der Hand? Würde da nicht eine beglaubigte Kopie reichen? Hat das schon jemand hier gemacht? Wie lange würde das Ganze dauern?
Vielen Dank für Eure Hilfe