Italien Scheidung eintragen, wer kennt sich aus

Ein italienischer Staatsbürger hat in Deutschland geheiratet und wurde auch in Deutschland geschieden. Im Konsulat ist die Ehe eingetragen, die Scheidung jedoch nicht. Laut Konsulat muss der Italiener das Scheidungsurteil sowie eine beglaubigte Übersetzung im ORIGINAL beim Konsulat vorlegen, die das ganze dann nach Italien schickt. Dort wird dann eine Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk erstellt und diese wird dann an das Konsulat zurückgeschickt, das dann die Scheidung vermerkt.

Was mich stutzig macht ist, dass man das Original abgeben muss. Wer gibt schon seine Originalakten aus der Hand? Würde da nicht eine beglaubigte Kopie reichen? Hat das schon jemand hier gemacht? Wie lange würde das Ganze dauern?
Vielen Dank für Eure Hilfe

Hallo,

speziell bei Scheidungen kenne ich mich nicht aus. Alledings kenne ich die italienische Bürokratie recht gut und weiss, wie umständlich sie sein kann. Wer über die deutsche Bürokratie schimpft, kennt noch nicht die italienische.

Das „Original“ des Urteils könnte doch durchaus auch eine Ausfertigung, ausgestellt vom AG sein; die Übersetzung kopiert und mit einem zweiten Stempel der anerkannten Übersetzers versehen, gälte doch genausogut als Original.

Sei froh, dass zu der amtlich beglaubigten Übersetzung nicht noch eine Bestätigung eines Notaio erforderlich ist (der irgendwas bestätigt), manchmal wollen die italienischen Behörden das noch zusätzlich haben.

Gruss

Iru