Italien: Verjährung von Ordnungswidrigkeiten

Im September wurde eine Ordungswidrigkeitsstrafe von 24.-€ wg. Überziehung der Parkzeit verhängt. Die gegebenen Infos reichten nicht aus, um eine Überweisung von Deutschland aus vorzunehmen. Nach nach 9 Monaten wird eine Zahlungsaufforderung über 50,-€ ausgestellt.
Frage: gibt es im italienischen Verkehrsrecht - im deutschen m.W. nach 6 Monate - eine Frist innerhalb der der Täter bei einer Ordungswidrigkeit festgestellt sein muß?