Italiener, arbeitslos, kein H4, krankenversichern?

Habe eine verzwickte Frage. Mein Freund ist aus Italien nach Deutschland gezogen, als arbeitslos gemeldet, bezieht aber weder ALG I noch Hartz IV, da er noch nie hier gearbeitet hat. Momentan macht er einen Deutschkurs für Migranten, der vom BAMF gefördert wird. Er hat eine europäische Krankenversicherungskarte über sein Heimatland. Nun gilt ja in Deutschland Versicherungspflicht. Ist er über das europäische Sozialversicherungsabkommen hier versichert oder muss er zu einer deutschen Krankenkasse wechseln?

Deutschland Versicherungspflicht. Ist er über das europäische
Sozialversicherungsabkommen hier versichert oder muss er zu
einer deutschen Krankenkasse wechseln?

Wenn er nicht nur vorübergehend hier ist, dann muß er sich freiwillig in der GKv versichern.

Hallo,
die Versicherungspflicht in Deutschland gilt nur, wenn ein gewöhnlicher Aufenthalt (also auf Dauer) in Deutschland besteht.
Solange das nicht der Fall ist, gilt die europäische Krankenversicherungskarte aus Italien (ggf. auch mit Beitragszahlung in Italien).
Wenn ein gewöhnlicher Aufenthalt (also auf Dauer) in Deutschland besteht, besteht Versicherungspflicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse (nach Wahl)in Deutschland. Der Beitrag beträgt für Personen ohne Einnahmen ca. 140 Euro monatlich.
Wenn eine Beschäftigung über 400 Euro ausgeübt wird, besteht sofort Versicherungspflicht.
Gruß
RHW