Hallo,
es liegt folgender Fall vor:
Person A, stammt aus Italien. Besitzt eine „Tessera Sanitaria“ als Krankenversicherungsschutz. Wie wird das in Deutschland gehandhabt?
Fall 1:
Person A würde zum Einwohnermeldeamt gehen und würde mitteilen, dass er jetzt hier in XX wohne und würde eine „Bescheinigung gemäß § 5 Freizügigkeitsgesetz“ erhalten. Person A besucht freiwillig einen Deutschkurs und hat keinerlei Einkommen in Deutschland. Lebensunterhalt für D wurde in Italien erwirtschaft.Wie schaut es mit der italienischen TEssera Sanitaria aus?
Fall 2:
Person A verfügt über „Bescheinigung gemäß § 5 Freizügigkeitsgesetz“ und zeigt beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit an. Voraussichtliches monatliches Einkommen liegt bei ca. 250 Euro. Rest des Lebensunterhaltes, bis die Deutschkenntnisse erworben werden, wird in Italien erwirtschaftet( einige Monate hier und einige Monate in Italien) Wie wird das mit der Tessera Sanitaria gehandhabt?
Vielen Dank.
Grüße
Lara