Italiener-Krankenversicherung

Hallo,

es liegt folgender Fall vor:

Person A, stammt aus Italien. Besitzt eine „Tessera Sanitaria“ als Krankenversicherungsschutz. Wie wird das in Deutschland gehandhabt?

Fall 1:

Person A würde zum Einwohnermeldeamt gehen und würde mitteilen, dass er jetzt hier in XX wohne und würde eine „Bescheinigung gemäß § 5 Freizügigkeitsgesetz“ erhalten. Person A besucht freiwillig einen Deutschkurs und hat keinerlei Einkommen in Deutschland. Lebensunterhalt für D wurde in Italien erwirtschaft.Wie schaut es mit der italienischen TEssera Sanitaria aus?

Fall 2:

Person A verfügt über „Bescheinigung gemäß § 5 Freizügigkeitsgesetz“ und zeigt beim Finanzamt eine freiberufliche Tätigkeit an. Voraussichtliches monatliches Einkommen liegt bei ca. 250 Euro. Rest des Lebensunterhaltes, bis die Deutschkenntnisse erworben werden, wird in Italien erwirtschaftet( einige Monate hier und einige Monate in Italien) Wie wird das mit der Tessera Sanitaria gehandhabt?

Vielen Dank.

Grüße

Lara

Hallo,
ich nehme an, dass der Betreffende längere Zeit in Deutschland bleiben
will und auch hier arbeiten will.
Er sollte auf jeden Falle zu einer gesetzlichen Krankenkasse gehen
und dort nachfragen. Ist er in Deutschland als Arbeitnehmer beschäftigt, wird er auch sozialversicherungsrechtlich als solcher
behandelt. Ist er dagegen selbständig, messte die Krankenkasse prüfen,
ober er aufgrund des Sozialversicherungsabkommens ein Beitrittsrecht
zur gesetzlichen Krankenversicherung hat.
Gruss
Czauderna