Italiener möchte Neustart in Deutschland

Ein Bekannter von mir aus Italien ist jetzt nach Berlin gekommen, um in Deutschland eine Zukunft aufzubauen.(Flucht vor dem System Berlusconi) nun möchte ich ihm bei seinen ersten Schritten helfen. er ist gerade auf Wohnungssuche und in dieser Zeit in einer Wohnung untergebracht, in der er sich nicht anmelden darf. er möchte aber parallel zur Whgsuche alle anderen bürokratischen Schritte vornehmen: konto, versicherungen, ect. Nun habe ich ihm angeboten, sich für die zeit bis er eine neue wohnung hat auf meine adresse anzumelden. Nun meine Fragen:
1,Bevor ich in jetzt x-mal zu Behörden schicke:
welche Unterlagen benötigt er von mir dafür? (Wohnerklärung, also dass er bei mir untergebracht ist oder meinen Mietvertrag)
2, wenn ich das mache, was sollte ich unbedingt beachten, um nicht plötzlich in x - bürokratischen fettnäpfchen zu landen.

Ich danke euch jetzt schon für eure hilfe
Leah

Hallo,
dazu kann ich leider nichts sagen, die zuständige Behörde sollte am Besten Auskunft geben können, was sie an Unterlagen brauchen.

Gruß
cosis

hallo,

wenn du selbst zur Miete wohnst, solltest du zunächst klären, ob dein Vermieter mit einer Anmeldung einverstanden ist. Wenn das erledigt ist, sollte dein Bekannter sich bei der Stadt anmelden. Dort wird er vermutlich eine Meldebescheinigung bekommen, die er von deinem Vermieter ausfüllen lassen muss (Meldebestätigung o.ä.). Damit wäre er auf jeden Fall schon mal ordnungsgemäß angemeldet und könnte dann die weiteren Schritte unternehmen. Da ich deine persönlichen Verhältnisse nicht kenne, solltest du auf jeden Fall beachten, dass evtl. Leistungen wie Wohngeld, Sozialhilfe, etc. gekürzt werden könnten, außerdem wird dein Vermieter evtl. die Nebenkosten wie Müll, Wasser, etc. anheben und dir in Rechnung stellen. Ganz wichtig ist jedenfalls, dass dein Vermieter informiert ist und sein Einverständnis erklärt. Sonst sehe ich keine großartigen Probleme, wenn du dir sicher bist, dass dein Bekannter dieses Entgegenkommen zu schätzen weiss und du nicht auf irgendwelchen Kosten sitzenbleibst, warum nicht. Aber halte auf jeden Fall die behördlichen Vorgaben ein, sonst kriegst du womöglich später Probleme :wink:

mfg

Hallo Lean,
schade, dass ich Dir da nicht helfen kann. Tut mir sehr leid.
LG
Uli

Untermietvertrag,schwierig,würde mich erkündigen wegen versicherunsfragen,kann da nicht weiter helfen,beratung kostet glaube ich 20 Euro
viel Glück

Ich würde mich an die Ausländerhilfe wenden. Die können sehr genau sagen was er und auch du beachten müsst.
Nähere Auskünfte kann ich leider nicht geben.

Hallo Leah Eschenbach, leider kann ich dir nicht helfen bei deinem Problem.

Gruß hexe1971

Ein Bekannter von mir aus Italien ist jetzt nach Berlin
gekommen, um in Deutschland eine Zukunft aufzubauen.(Flucht
vor dem System Berlusconi) nun möchte ich ihm bei seinen
ersten Schritten helfen. er ist gerade auf Wohnungssuche und
in dieser Zeit in einer Wohnung untergebracht, in der er sich
nicht anmelden darf. er möchte aber parallel zur Whgsuche alle
anderen bürokratischen Schritte vornehmen: konto,
versicherungen, ect. Nun habe ich ihm angeboten, sich für die
zeit bis er eine neue wohnung hat auf meine adresse
anzumelden. Nun meine Fragen:
1,Bevor ich in jetzt x-mal zu Behörden schicke:
welche Unterlagen benötigt er von mir dafür? (Wohnerklärung,

nein, beim Einwohnermeldeamt muss er lediglich seine Daten und die bestehende Wohnadresse angeben (also in diesem Falle Deine); Unterlagen muss er nicht vorlegen.

also dass er bei mir untergebracht ist oder meinen
Mietvertrag)
2, wenn ich das mache, was sollte ich unbedingt beachten, um
nicht plötzlich in x - bürokratischen fettnäpfchen zu landen.
Hier musst Du Deinen Vermieter um Erlaubnis fragen bzw. eine Einwilligung einholen, dass ab sofort eine zweite Person gemeldet ist (ohne Meldung beim Amt könnte Dein Bekannter bis zu 6 Wochen als Besuch ohne Einwilligung bei Dir leben); vor allem ist diese Meldung beim Vermieter wichtig, da ja die Nebenkosten (Wasser, Gas/Öl/Heizung) steigen, da ein weiterer Verbraucher vorhanden ist.

Dann muss Dein Bekannter zum Arbeitsamt und auf Jobsuche; er ist kein Flüchtling (auch wenn ihm Berlesconi nicht passt), sondern ein Zugereister, der sich selbst versorgen sollte und muss.
Versicherungsfragen müssen erst geklärt werden, wenn er Wohnung und Arbeit hat.

Ich danke euch jetzt schon für eure hilfe
Leah

In dieser Frage kann ich leider nicht weiterhelfen.
Habe keine Erfahrungswerte.
nip

Hallo,

also ich wäre da sehr vorsichtig. Kenne ich zwar mit Ausländerrecht fast gar nicht aus, sehe aber alleine schon die Gefahr, dass sofern er nicht einzieht, es Probleme wegen Falschaussagen geben kann UND mit dem Vermieter kann es auch Ärger geben, wenn man sich einfach einen Untermieter nimmt, ohne es sich genehmigen zu lassen.

Ein Anwalt für Ausländerrecht kann hier bestimmt viele Tipps und Ratschläge geben, nicht dass man voll ins Fettnäpfchen tritt.

LG

würde mich beim Ordnungsamt (Ausländerbehörde)oder ggf bei der Polizei erkundigen, damit man auf der sicheren Seite ist.Dort bekommt man sicherlich alle Fragen beantwortet.

Hallo Leah,
die begruendung „Flucht vor dem Berluscconie-System“ wird hier nicht anerkannt! Italien ist ein EU-Land und es sind keine offiziellen lebensbedrohliche Zustaende bekannt, welche eine solche Einstuffung rechtfertigen wuerde. Zumal Berluscconie auch nicht mehr Regierungschef ist.
Du kannst (bzw. er sich) aber, den Bekannten unter deiner Adresse melden, bei den behoerden.
Da Italien ein EU-Land ist und diese Buerger ungehindert in der EU leben und auch arbeiten duerfen, wird es wohl keine Probleme geben ihn bei dir an zumelden. Allerdings, nur wenn, er nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist!
Um ihn bei dir anzumelden, solltes Du mit ihm zu der, bei dir zustaendigen Amtstelle erscheinen (Mietvertrag+Ausweis nicht vergessen) und ihn dort melden. Auch er muss Pass mitnehmen!
Es ist besser, wenn Du mit ihm hingehst, dann kann alles in ‚einem Rutsch‘ problemlos geregelt werden.
Den Mietvertrag muss man bei solchen Antraegen meist vorlegen, wegen Feststellung ob die Wohnung/Haus fuer eine weitere Person geeignet ist, also keine z.B. 5qm grosse Bude als Adresse angegeben wird.
Viel Erfolg!
Eine Arbeitserlaubnis braucht er nicht, er kann sofort jede Arbeit antreten.
Auch anderwertige Genehmigungen/Bescheinigungen sind grundsaetzlich nicht erforderlich.
Bei Geschaeftseroeffnung, etc. natuerlich dann die allgemein gueltigen Genehmigungen, welche auch Deutsche beantragen muessen.
ACHTUNG: Du solltes dir VOR der Anmeldung auf deine Adresse, SEHR GENAU UEBERLEGEN ob es auch die Person „wert“ ist! Urlaubsbekanntschaften, welche auch gern mal Heiratsschwindler, etc. sein koennen, oder Trickbetrueger und Menschen die von deiner Adresse dann kriminelle Machenschafte nachgehen, reissen DICH in sehr tiefen Abgrund! Da kommt es leicht zu Haus-/Wohnungsdurchsuchungen, Mittaeterschafts-Verdachtklagen, etc.
Das Endet dann fuer die vermeintlich gutmuetige Person, wie Du, in schlimmster Sozialkrise (Wohnungsverlust, Nachbartratsch, …) UND vorallem strafrechtlich, was schnell Haftstrafen nach zieht!
Also, genau ueberlegen!