Italienischer Führerschein in BRD trotz deutschem

Hallo Verkehrsrechtler,

da möchte mir jemande weiß machen, daß es legitim ist trotz bestehendem Fahrverbot in der BRD in Italien einen Führerschein zu machen und anschließend in unserem Land durch die Gegend zu schaukeln…

Hallo, wird in der EU mit unterschiedlichem Maß gemessen oder was ist los…?

Besten Dank für eure Meinungen dazu !

makhl

Nicht möglich,da Italien EU-Land.Entzug der Fahrerlaubnisse gilt EU-Weit.

hallo,

lass Ihn reden. Es ist in diesem Falle ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, das als Straftat verurteilt wird.
Strafmaß sind mindestens weitere 6 Monate Führerscheinsperre und zusätzlich eine Geldstrafe von bis zu 1500,00 Euronen.
Was falgt, ist dann auch noch eine MPU, aber es ist warscheinlich so, dass er die MPU wohlwissend umgehen will.
mfg
mpu24

Servus, MAKHL,

solange eine Sperrfrist besteht, wird kein EU-Land eine Fahrerlaubnis ausstellen. Ein solcher Führerschein wäre ungültig.

Die Behörden jedes EU-Landes informieren sich bei Ausländern vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis minimum in dessen Heimatland über bestehende Sperrfristen, durch VZR-Auszug und Karteikartenabschrift.

Gruß M.

solange eine Sperrfrist besteht, wird kein EU-Land eine
Fahrerlaubnis ausstellen. Ein solcher Führerschein wäre
ungültig.

Hallo,

warum sollten andere EU-Länder keine Fahrerlaubnis ausstellen, solange die gesetzlichen Vorschriften, sprich 185 Tage Regel eingehalten wird?

Da die EU-Fahrerlaubnisse gegenseitig anerkannt werden müssen, ist die Fahrerlaubnis nicht ungültig. Einzig kann Deutschland die Nutzung der Fahrerlaubnis in Deutschland untersagen wenn die Fahrerlaubnis während einer Sperrzeit erworben wurde, oder ernsthafte Zweifel an der Eignung des Fahrers bestehen, und diese Zweifel nicht ausgeräumt wurden. Trotzdem ist die Fahrerlaubnis im Rest der Welt noch gültig.

Wie kommst Du also auf das schmale Brett das die Fahrerlaubnis, oder wie Du schreibst Führerschein ungültig ist.

Die Behörden jedes EU-Landes informieren sich bei Ausländern
vor der Erteilung einer Fahrerlaubnis minimum in dessen
Heimatland über bestehende Sperrfristen, durch VZR-Auszug und
Karteikartenabschrift.

Kannst Du da mal einen Beleg dafür bringen? Denn nach meinen Infos sind Sperrfristen eine rein nationale Angelegenheit, die MPU sogar eine deutsche Spezialität. Was in Flensburg im Verkehrszentralregister steht geht keiner ausländischen Führerscheinstelle etwas an. Da ist der Datenschutz vor.

Gruß

Nostra

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da möchte mir jemande weiß machen, daß es legitim ist trotz
bestehendem Fahrverbot in der BRD in Italien einen
Führerschein zu machen und anschließend in unserem Land durch
die Gegend zu schaukeln…

Hallo,

derjenige sollte erst mal den Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis kennen, Führerschein ist nur ein Ausweis das eine Fahrerlaubnis vorhanden ist.

Fahrerlaubnis kann er schon in Italien erwerben wenn er dort seinen Wohnsitz hat, darf allerdings mit einer während der Sperrfrist erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland nicht fahren. Er müsste die Fahrerlaubnis nach der Sperrfrist erwerben. Und dann kann Deutschland noch die Nutzung der Fahrerlaubnis in Deutschland untersagen wenn es Zweifel an der Eignung gibt, sprich eine MPU verlangt wurde.

Hallo, wird in der EU mit unterschiedlichem Maß gemessen oder
was ist los…?

Nö, das europäische Fahrerlaubnisrecht ist eben noch nicht soweit harmonisiert das nationales Recht keine Rolle mehr spielt. Ein Italiener kann ja auch in Deutschland eine Fahrerlaubnis erwerben wenn er hier seinen Wohnsitz hat. Da ist das Maß schon gleich.

Gruß

Nostra