hallo!
ich hab mal eine frage,es handelt sich darum…mutter deutsche,vater deutscher,mutter hat alleiniges sorgerecht und will jetzt mit dem kind nach italien auswandern und heiraten.jetzt hat der vater angst dass er sein kind nicht mehr sehn kann.könnt ihr mir da vielleicht eine antwort drauf geben? danke im vorraus!
Hallo
wenn die mutter alleiniges sorgerecht hat und auch alleiniges aufenthaltsbestimmungsrecht und so weiter dann kann die mutter hin ziehen wohin sie will.
Soweit wie ich weiß.
Hallo aus Hamburg,
das Thema wirst du hier im Forum kaum besprechen können, denn du brauchst dazu die Hilfe von Betroffenen sowie einen guten Anwalt für Familienrecht.
Grundsätzlich kann der Kindesmutter der Umzug ins Ausland nicht versagt werden, auch wenn dies längerfristig bedeuten könnte, dass die Umgangskontakte zwischen Kindesvater und Kind erschwert oder gar unmöglich gemacht werden.
Rechtliche Schritte gegen die Mutter erscheinen mir zwar unsinnig und wenig erfolversprechend, aber man könnte den günstigen Moment nutzen und eine weitgehende Besuchsregelung für die Umgangskontakte vereinbaren. Auch hinsichtlich der entstehenden Reisekosten muss dazu eine Absprache getroffen werden.
Soweit die Mutter in einer gemeinsamen Erklärung einer solchen Umgangsregelung zustimmt, kann man einer später möglichen Kindesentziehung entgegenwirken bzw. das Besuchsrecht auch in Italien einklagen.
Leider hat der Kindesvater nur geringe Chancen und für die Zukunft denkbar schlechte Aussichten auf regelmäßige Kontakte zu dem Kind (wie alt ist das Kind?), denn der finanzielle Aufwand für Reisen, Unterkunft etc. kann kaum ein Elternteil aufbringen.
Anders wäre die Situation, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht hätten bzw. ein gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dann läge im Falle eines unangekündigten Umzugs der Mutter mit dem Kind ins Ausland ein Straftatbestand, nämlich Kindesentführung, vor.
In Fällen der Verbringung von Kindern ins Ausland, greift ein Rechtshilfeabkommen, welches zwischen Deutschland und einer großen Anzahl von Ländern geschlossen wurde. Auch Italien zählt zu den Ländern, welche dem Abkommen beigetreten sind. Das sgn. „Haager Übereinkommen“ schreibt die Rückführung von Kindern in das Land vor, in dem das Kind zuvor seinen Lebensmittelpunkt hatte.
Hierzu ist die Zentrale Behörde beim Generalbundesanwalt der richtige Ansprechpartner.
Ich schlage dir vor, mir in einer direkten Mail weitere Einzelheiten mitzuteilen, damit ich dir konkrete Schritte erklären kann.
Da ich bislang den Fall noch nicht genau einschätzen kann, darf ich dir keine großen Hoffnungen machen.
Falls es aber eine Möglichkeit geben sollte, werde ich dir in allen Fragen gern helfen. Wieso ich dazu in der Lage bin, teile ich dir dann später mit.
Melde dich bei mir und nutze die Zeit!
Steve-HH
mailto: [email protected]
Hallo,
mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht kenne ich mich bei Grenzüberschreitungen nicht aus.
Nette Grüsse
Simone
Zwar kann die Mutter, wenn sie dass Sorgerecht (in diesem Fall wichiger: das Aufenthaltsbestimmungsrecht) hat, mit dem Kind nach Italien ziehen. Dennoch hat der leibliche Vater, wenn er denn als solcher eingetragen ist, ein Umgangsrecht. Dieses könnte er sicher im Falle eines Falles einklagen. Wie genau das gestaltet werden kann, wenn das Kind in Italien lebt, ist aushandelbar.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Hallo!
Wenn die Mutter mit dem Kind nach Italien geht, zählt das italienische Sorgerecht. Die Frage ist daher, warum sie das alleinige Sorgerecht hat. Wenn es dafür einen Grund gibt, hast Du schlechte Karten. Ansonsten solltest du sofort das gemeinsame Sorgerecht beantragen und dem Jugendamt von dem Vorhaben und deinen Einwänden mitteilen.
I.d.R. ist es so, dass die Mutter den Kontakt zum Vater nicht verhindern darf, daher müsste sich das Jugendamt eigentlich für dich einsetzen.
Ich wünsche Dir viel Glück!
LG
Tanja