Italiensches erbrecht

meine mutter was mit meinem stiefvater 35 verheiratet,aus dieser ehe kam ein kind.
meine mutter brachte 4 kinder mit in die ehe.nun verstarb mein stiefvater im nov 2011 und meine mutter okt 2012.mein bruder aus o.g ehe unterschrieb die annahmme des erbes meines stiefvaters einen tag nach dem tod unserer mutter.
nun meine frage: war meine mutter zum zeitpunkt ihres todes alleinerbin oder nur erbin zu 50%.ist es richtig das dwenn sie 50% hatte diese auf alle kinder aufgeteilt wird ???
Danke

guten Abend,
ausländisches Erbrecht ist ein Spezialgebiet und zwar für jedes Land ein besonderes. Ich muss passen.
Folgende Möglichkeiten gibt es, nach Quellen zu suchen:
Die dortige Notar-/Anwaltskammer nach Spezialisten zu befragen, oder z.B. im Internet zu recherchieren ( ob Ihnen diese hilft:
http://www.internationales-erbrecht.de/Rechtsinfos.2…
oder
http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/focus/urteilssu…

Mit freundlichem Gruß aus dem nördlichen Wesertal
H.G.