Iuris

Liebe Experten,

einmal angenommen, ein hoffnungsfroher angehender Jurist wollte ein Internetprojekt starten und ihm den Namen „Terra iuris“ geben. Dann aber fiele ihm auf, dass „iuris“ irgendwie dasselbe ist wie „juris“ und das doch wiederum irgendwie - geschützt durch die gleichnamige GmbH?

Dieser Jemand wollte nun wissen, ob er den Begriff „Terra iuris“ gefahrlos so verwenden kann oder ob es da zu Problemen kommen könnte.

Was müsste man ihm antworten?

Levay

Hallo,

Dieser Jemand wollte nun wissen, ob er den Begriff „Terra
iuris“ gefahrlos so verwenden kann oder ob es da zu Problemen
kommen könnte.

Was müsste man ihm antworten?

das kommt darauf an, wie die Fragestellung genau lautet:

  1. Sind Probleme denkbar?
  2. Kann man die Bezeichnung auch vor Gericht „verteidigen“?

Zu 1.
Natürlich. Ein absurdes Beispiel: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,469365,00.html

Zu 2.
Vor Gericht und auf See…

Ich würde es nicht machen, falls das hilft.

Gruß,
Christian

einmal angenommen, ein hoffnungsfroher angehender Jurist
wollte ein Internetprojekt starten und ihm den Namen „Terra
iuris“ geben. Dann aber fiele ihm auf, dass „iuris“ irgendwie
dasselbe ist wie „juris“ und das doch wiederum irgendwie -
geschützt durch die gleichnamige GmbH?

Hallo,

also ich würde dem Jungunternehmer empfehlen, dass er zuerst bei http://www.dpma.de umfangreiche Recherchen vornimmt. Dann wäre es clever sich von allen ähnlich klingenden Marken-Inhabern ein Ok schriftlich geben zu lassen. Ich gehe davon aus, dass das „Projekt“ ja zum Geldverdienen gedacht ist und somit eine Nutzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG

http://bundesrecht.juris.de/markeng/__14.html

möglichst vermieden werden soll.

Im übrigen würde sich eine Recherche nach eingetragenen Firmen bei http://www.eunternehmensregister.de anbieten.

Gerade im vorbenannten Fall „i“ statt „j“ in der Marke würde ich eine Ähnlichkeit unstreitig bejahen. Ob das Vorstellen von „Terra“ da genügt um die Ähnlichkeit zu verneinen? Ich würde insoweit dem Streit aus dem Weg gehen und vorher ein okay einholen.

Mfg vom

showbee

Hallo Showbee,

der hoffnungsfrohe aufstrebende Jungjurist (in spe) hat das ja auch so getan. Letztlich hat die Recherche nicht viel gebracht, weil er schon vorher wusste, dass der Begriff „juris“ geschützt ist. Er hat auch im MarkenG geblättert und war ein bisschen zweifelnd. Das Gesetz sagt das eine.

Das Rechtsgefühl sagt: Es darf doch nicht sein, dass man ein Projekt nicht mehr „Land des Rechts“, jedenfalls nicht auf Latein, weil die Übersetzung nun mal „terra iuris“ lautet. Die juris GmbH bedient sich zwar eines Kunstwortes, an sich ist iuris aber nun mal eine Form von „ius“, die - je nach grammatikalischen Fall - so lautet.

Aber die Gefahr einer Auseinandersetzung scheut der User wohl auch, obwohl er ganz und gar nicht die Absicht hat, mit seinem Projekt Geld zu verdienen.

Schönen Gruß,
Levay

Hi Levay,
du kennst meine Art zu antworten und kannst die Qualität damit beurteilen. Nimm es als Denkanstoß.

Erlebnis:
Es gibt jahrelang 2 Firmen die den ähnliche Produkte herstellen und vertreiben.
Nenn wir sie einmal Bio Bequem und (Logo)+Bequem.(Namen leicht geändert)

Nun kommt es zum Rechtsstreit. Bio verlangt von (Logo) dass der Namenszusatz aufgegeben wird (Weitere Forderungen werden nicht erwähnt, da nicht von Intersse in diesem Fall)

(Logo)+Bequem kann nachweisen, dass das Wort „Bequem“ nie unabhängig vom Logo benutzt wurde. Das Logo wurde somit zum Namensbestandteil (sowie das „Bio“ bei der anderen Firma)
Das Gericht folgte dieser Argumentation und entschied, dass beide Namen nebeneinander bestehen dürfen, da eine Verwechselungsgefahr für Außenstehende nicht besteht.

Die Forderung des Klägers hatte nur deshalb keinen Erfolg, weil keine optische Ähnlichkeit der Namen bestand und die Beklagte immer ein Logo im Namen führte.

„Juris“ ist m.E. kein geschützter Begriff, da er einer anderen Sprache entstammt, die in der „Rechtswelt“ teilweise benutzt wird.
Wenn ich nun die „Originalschreibweise“ benutze und nicht die landesüblich angepasste, so entsteht dadurch kein Unterschied.

Von einer (gewünschten ?) Namensähnlichkeit wäre natürlich abzuraten.
Wenn die Firmen mit den Namen juris und iuris auftreten (ohne Zusätze)
wird der „zu spät gekommene“ wohl seinen Namen aufgeben müssen und alle Folgen aus diesem Versuch zu tragen haben.

Terra iuris jedoch stellt keine Namensähnlichkeit dar.
Der Suchbegriff im Internet z.B. beginnt mit einem verwechselungsfreien T und nicht mit einem i/j.

Ein eindeutiger Anfangshinweis auf einer geplanten Internetseite, wird einer anderen Firma, die diesen Begriff führt, gleich klarmachen, dass man sich von anderen abgrenzen möchte und eine Verwechselung nicht beabsichtigt ist.

Terra iuris, Homo juris, Fauna juris, Flora iuris…
Im Gedächtnis bleibt nicht der zweite, sondern der erste Namensteil.

Bei Juris GmbH besteht die Abgrenzung zu anderen Unternehmen durch die Gesellschaftsform, die auch immer zu führen ist. Nur für diese Namenskombination wird Schutz bestehen.

Gruß
BJ

„Juris“ ist m.E. kein geschützter Begriff,

Doch, doch, das habe ich nachgesehen, der Begriff ist geschützt.

Von einer (gewünschten ?) Namensähnlichkeit wäre natürlich
abzuraten.

Die Namensähnlichkeit wäre nicht gewünscht. Aber wenn man „Welt des Rechts“ ins Lateinische übersetzt, heißt das nun mal „terra iuris“. Das haben mir zumindest Leute gesagt, die von dieser Sprache was verstehen. Ich selbst bin da ja leider völlig unbedarft.

Levay

Hallo,
ich gehe davon aus, es handelt sich um eine Nutzung im geschäftlichen Verkehr. Aufgrund der Zeichenähnlichkeit ist iuris mit juris meines Erachtens jedenfalls verwechselbar. Da auch unterscheidungskräftige Teile einer Marke unter markenrechtlichem Schutz stehen, wenn diese im Vergleich zu den übrigen Firmenbestandteilen geeignet sind, sich im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen durchzusetzen, könnte auch „Terra iuris“ im Hinblick auf die registrierte Marke „juris“ zu Problemen führen.
Schau mal hier: http://www.jurpc.de/rechtspr/19980171.htm - auch wenn die Problemstellung in diesem Judikat eine etwas andere ist.

Die Namensähnlichkeit wäre nicht gewünscht. Aber wenn man
„Welt des Rechts“ ins Lateinische übersetzt, heißt das nun mal
„terra iuris“. Das haben mir zumindest Leute gesagt, die von
dieser Sprache was verstehen. Ich selbst bin da ja leider
völlig unbedarft.

Nur so am Rande: mein Lateinunterricht ist zwar schon ein paar Jahre her, aber „terra“ halte ich in diesem Zusammenhang für etwas profan. Terra ist u.a. die Erde, Weltkörper, Erdreich, Erdboden, Boden, Land, also mehr das Stoffliche. Als lateinischen Begriff für Welt würde sich hier eher „mundus“ anbieten, das ist Weltall, Welt, auch Himmel, Menschheit. Sic transit gloria mundi! So vergeht der Ruhm der Welt! - Sic transit gloria terrae klingt in meinen Ohren seltsam. Auch „terra iuris“ fände ich etwas eigenartig, das ist aber nur meine ganz subjektive Meinung.
Grüße, Peter