hi levay,
nicht so rechtspositivistisch herr kollege stud. iur.! was machst du dir einen kopf über dinge die dich nichts angehen? schreib doch nicht mehr in w-w-w! antworte doch nur noch auf postings die tatsaechliche rechtsdiskussionen sind.
vorweg meine meinung (ich schreibe vorrangig im steuerrechts-brett mit selben „problem“):
die meisten dieser postings/fragen würden nie zu einem steuerberater/rechtsanwalt gehen und eben diese frage stellen. meist ist der weg übers forum schneller und einfacher als via google und unzaehligen websites wo man die selben infos auch herbekommt!
wenn tatsaechlich probleme derart gewaltig sind, das rechtliche (umfassende) beratung angezeigt ist, wird das von den meisten antwortenden usern auch so geschrieben (jedenfalls im brett steuern so). auch wollen die meisten user nur einen kleinen tip (wie seht ihr das? macht es sinn? etc.), eine umfassende rechtsberatung wollen die meisten nicht und bekommen sie auch nicht.
insoweit kommen wir zum knackpunkt: anwendungsbereich des RBerG. ich will nicht auf die diskussion eingehen, woher das gesetz (recht?) stammt und gegen wen es eingesetzt wurde. hierzu nur ein verweis auf das bundesverfassungsgericht (1 BvR 737/00 vom 29.7.2004) aber es besteht nun mal. nun zum ansatz:
Art. 1 § 1 des Gesetzes spricht von: „Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung […] darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.“
hmmm. nun subsumiere mal!
besorgung fremder rechtsangelegenheiten?
rechtsberatung?
geschäftsmäßig?
fraglich! oder hast du einen ungeliebten subsumtionsautomat in der tasche? ich würde hier keines der tatbestandsmerkmale zweifelsfrei erkennen. allerhöchstens an der geschäftsmäßigkeit (wenn man es im lichte der dauerhaftigkeit sieht) wird man nicht unbedingt zweifeln. dies zumindest bei den dauer-antwortern wie auch mir.
aber zurück zum sinn (telelogische auslegung). das gesetz ist „ständerecht“ und soll die „pfründe“ der professionellen rechtsberater sichern und natürlich auch die qualität der beratung.
wie bereits oben festgestellt gehen die „antwortereien“ hier im forum aber nicht gegen die gebührenansprüche der RAe & Co. die meisten „fällchen“ würden nie beim RA landen und wenn es doch beratungswürdige-fälle sind, ist die antwort und der hinweis auf die tief im sachverhalt steckende problematik doch eher noch werbung für die anwaltschaft, wenn man auf deren dienste verweist, da eine bearbeitung im forum nicht möglich ist (urkundeneinsicht, gespräche etc.).
insoweit mach dich nicht lächerlich, überdenk mal alles in ruhe! nicht alles wird so heiss gegessen wie es gekocht wird.
die kammern (ob StB / RA / WP) haben besseres zu tun, die kümmern sich um die tatsächlichen problemkinder (RAe die pleite sind, notare die fremdgelder einsacken, hausfrauen die bilanzen erstellen etc.), aber nicht um foren und meinungsaustausch.
dieser meine senf musste sein!
schönen abend dennoch an alle diskussionswütigen:
der showbee