Hallo,
Was muss nun der Vater an Unterhalt zahlen?
wie soll man das wissen, wenn man nicht weiß, was er verdient?
Das Gehalt ist sehr variabel, da Überstunden ausbezahlt
werden.
So verdient er z.B. je nach Arbeitsstunden 1400- 2600 Euro.
Wird dann von einem Wert ausgegangen oder ein
Durschnittberechnet?
Genau, dann wird ein Durchschnittswert - evtl. sogar aus den vergangenen 36 Monaten - aber auf jeden Fall der letzten 12 Monate gebildet.
Inwieweit aber die Überstunden alle angerechnet werden, hängt vom Beruf und der „Härte“ der Überstunden ab. Überstunden die über das übliche Maß hinausgehen und nicht regelmässig sind, werden meist nicht in voller Höhe mit einberechnet. Sie sind dann Überobligatorisch.
Angenommen die Mutter ist noch bis Oktober in Elternzeit und bekommt bis dahin Elterngeld. (Fiktiv 500 Euro)
Muss das Kind nun in einen Ganztagskindergarten? Oder könnte
die Mutter auch Teilzeit arbeiten?
Sie kann, im Regelfall bis zum 3. Geburtstag des Kindes Teilzeit arbeiten. Tut sie mehr arbeiten, wird ihr diesbezügliches Einkommen auch nicht angerechnet - es ist dann Überobligatorisch.
Wie soll man das wissen, wenn man nicht weiß, wie alt das Kind
ist?
Das Kind ist jetzt sieben Monate alt. Die Mutter wollte nur
ein Jahr in Elternzeit und dann wieder ins Berufsleben
einsteigen. Der Väter hätte dann weniger gearbeitet und somit
wäre die häusliche Betreuung für das Kind gewährleistet.
Die Mutter möchte auf jeden Fall wieder arbeiten, aber das
Kind nicht in einen Ganztageskindergarten stecken!
Lässt sich diese Vereinbarung nicht trotz der Trennung durchführen? Das Paar ist zwar getrennt, aber sie sind weiter Eltern.
Ich kenne mehr als einen Fall, wo es Regelungen in dieser Hinsicht gibt und zwar sogar von Scheidungseltern. Mal im Internet über Wechselmodell erkundigen. Das muss nicht zwangsläufig 50 : 50 durchgeführt werden.
Jede Mutter, die eine zu lange Auszeit vom Beruf nimmt sollte nämlich auch in ihre Berechnung mit einfließen lassen, dass sie später schwieriger in ihren Beruf zurückfindet und zusätzlich eine größere Lücke in ihre Rentenanwartschaften
Ändert das was am Unterhalt?
Auch hier spielen Alter des Kindes und Einkommen vom Vater und
der Mutter eine Rolle.
Muss der Vater nur fürs Kind oder auch für die Mama was
zahlen?
Das zu beantworten wäre Kaffeesatzlesen, ohne Zahlen. Der
Knackpunkt ist hier nämlich, ob er, nachdem er den
Kindesunterhalt bezahlt hat, überhaupt noch in der Lage ist
soviel Unterhalt zu bezahlen, dass die Mutter davon leben
kann.
Kann/ Muss er so was auch Anteilig bezahlen? Wie hoch ist der
Selbstbehalt für den Vater? Von irgendetwas muss er ja auch
noch leben.
Beim Kindesunterhalt ist sein Selbstbehalt z. Zt. 900 Euro. Das ist aber nicht vom Nettolohn, sondern er darf trennungsbedingte Mehrkosten (z.B. neue Möbel, Mietkaution usw.) auf Jahre verteilt vom Einkommen vorher absetzen. Desgleichen gelten Kosten für die Berufstätigkeit (z. B. Fahrtkosten)
Beim Betreuungsunterhalt (also „Mütterunterhalt“) ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen 1.000 Euro. Auch hier darf er natürlich von seinem Einkommen erst mindestens die obigen Kosten abziehen.
Dann darf er erstmal den Kindesunterhalt abziehen und dann bekommt die Mutter noch etwas, wenn etwas übrig bleibt.
Hier mal ein Rechenbeispiel:
Ich nehme jetzt mal (der Einfachheit halber) ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1.800 Euro an. Ziehe fiktive Arbeitskosten, Altschulden und Trennungsaufwand von insgesamt 150 Euro ab.
Also verbleibt ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 1.650,-- Euro.
Sein Einkommen ist in der Stufe 2. Da er aber nur zwei Unterhaltsberechtigte hat, rutscht er in Stufe 3 und muss somit einen Kindesunterhalt von 310 Euro abzüglich das halbe Kindergeld in Höhe von 82 Euro, also 228 Euro überweisen.
Von seinem relevanten (Rest-)Einkommen von 1.650 Euro werden jetzt die 228 Euro abgezogen. Für die Teilung mit der Mutter verbleiben ihm jetzt noch 1.422 Euro.
Er hat einen Selbstbehalt von 1.000 Euro gegenüber der Mutter. Somit müsste er in unserem fiktiven Beispiel 422 Euro Betreuungsunterhalt für die Mutter überweisen.
Wird zum Überleben, incl. Miete usw. nicht reichen.
Und wer berechnet so was? Mach das das Jugentamt?
Das Jugendamt macht Berechnungen für den Kindesunterhalt. Aber Achtung: Meine persönliche Statistik sieht so aus, dass nur etwa 30 % der mir bekannten Rechnungen wirklich richtig sind. Häufig wird sich zum Schaden der Väter verrechnet aber öfters auch mal zum Schaden der Kinder.
Sonderregelungen (wie z. B. überobligatorische Arbeiten; Verpflegungsmehraufwand für auswärtigen Arbeitseinsatz usw.) werden fast schon grundsätzlich von rechnenden Jugendämtern falsch berücksichtigt.
Sich, bevor man das akzeptiert was das Jugendamt rechnet, selber in die Materie einarbeitten und selber gegenrechnen. Diskrepanzen im Ergebnis dann mit dem Jugendamtsmitarbeiter und dem anderen Elternteil dann FRIEDLICH ausdiskutieren.
Gruß
Ingrid