Ja wie ist das nun mit Unterhalt?

Hallo,

habe eine theorethische Frage.

Ein Paar (unverheiratet) bekommt ein Baby. Während der Schwangergschaft ziehen die werdenden Eltern zusammen. Haben einen gemeinsammen Wohnsitz.

Ein halbes Jahr nach der Geburt trennen sich die Eltern.

Was muss nun der Vater an Unterhalt zahlen?

Angenommen die Mutter ist noch bis Oktober in Elternzeit und bekommt bis dahin Elterngeld. (Fiktiv 500 Euro)

Muss das Kind nun in einen Ganztagskindergarten? Oder könnte die Mutter auch Teilzeit arbeiten?

Ändert das was am Unterhalt?

Muss der Vater nur fürs Kind oder auch für die Mama was zahlen?

Kann mir jemand Seiten schicken, wo ich evtl. nachlesen könnte?

Vielen Dank,

Gruß

Hallo,

Was muss nun der Vater an Unterhalt zahlen?

wie soll man das wissen, wenn man nicht weiß, was er verdient?

Angenommen die Mutter ist noch bis Oktober in Elternzeit und
bekommt bis dahin Elterngeld. (Fiktiv 500 Euro)

Muss das Kind nun in einen Ganztagskindergarten? Oder könnte
die Mutter auch Teilzeit arbeiten?

Wie soll man das wissen, wenn man nicht weiß, wie alt das Kind ist?

Ändert das was am Unterhalt?

Auch hier spielen Alter des Kindes und Einkommen vom Vater und der Mutter eine Rolle.

Muss der Vater nur fürs Kind oder auch für die Mama was
zahlen?

Das zu beantworten wäre Kaffeesatzlesen, ohne Zahlen. Der Knackpunkt ist hier nämlich, ob er, nachdem er den Kindesunterhalt bezahlt hat, überhaupt noch in der Lage ist soviel Unterhalt zu bezahlen, dass die Mutter davon leben kann.

Grob über den Daumen gepeilt, müsste er mindestens ein Nettoeinkommen von 2.500 Euro haben, wenn die Mutter vom Unterhalt leben will. Rest siehe meine Fragen oben.

Kann mir jemand Seiten schicken, wo ich evtl. nachlesen
könnte?

Dafür ist in Deutschland die Düsseldorfer Tabelle http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf… zuständig. Modifiziert (also wieviel Arbeitswegekosten er abziehen darf und vieles mehr) wird es dann noch nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für den Wohnort des Kindes zuständigen Oberlandesgericht. Das kennen wir hier auch nicht.

Gruß
Ingrid

Kind ein halbes Jahr alt?
Hallo

Muss das Kind nun in einen Ganztagskindergarten? Oder könnte die Mutter auch Teilzeit arbeiten?

Ein halbes Jahr nach der Geburt trennen sich die Eltern.

Wenn das gerade eben passiert ist, das Kind also jetzt ca. 6 Monate alt ist, dann muss das Kind in keinen Kindergarten. Das ist erst, wenn das Kind 3 ist und einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat. Ich glaube, mit einem halben Jahr muss die Mutter überhaupt noch nicht arbeiten.

Die anderen Fragen kann man natürlich so nicht beantworten, aber das wurde ja schon geschrieben.

Viele Grüße

Hallo,

Was muss nun der Vater an Unterhalt zahlen?

wie soll man das wissen, wenn man nicht weiß, was er verdient?

Das Gehalt ist sehr variabel, da Überstunden ausbezahlt werden.
So verdient er z.B. je nach Arbeitsstunden 1400- 2600 Euro. Wird dann von einem Wert ausgegangen oder ein Durschnittberechnet?

Angenommen die Mutter ist noch bis Oktober in Elternzeit und
bekommt bis dahin Elterngeld. (Fiktiv 500 Euro)

Muss das Kind nun in einen Ganztagskindergarten? Oder könnte
die Mutter auch Teilzeit arbeiten?

Wie soll man das wissen, wenn man nicht weiß, wie alt das Kind
ist?

Das Kind ist jetzt sieben Monate alt. Die Mutter wollte nur ein Jahr in Elternzeit und dann wieder ins Berufsleben einsteigen. Der Väter hätte dann weniger gearbeitet und somit wäre die häusliche Betreuung für das Kind gewährleistet.
Die Mutter möchte auf jeden Fall wieder arbeiten, aber das Kind nicht in einen Ganztageskindergarten stecken!

Ändert das was am Unterhalt?

Auch hier spielen Alter des Kindes und Einkommen vom Vater und
der Mutter eine Rolle.

Muss der Vater nur fürs Kind oder auch für die Mama was
zahlen?

Das zu beantworten wäre Kaffeesatzlesen, ohne Zahlen. Der
Knackpunkt ist hier nämlich, ob er, nachdem er den
Kindesunterhalt bezahlt hat, überhaupt noch in der Lage ist
soviel Unterhalt zu bezahlen, dass die Mutter davon leben
kann.

Kann/ Muss er so was auch Anteilig bezahlen? Wie hoch ist der Selbstbehalt für den Vater? Von irgendetwas muss er ja auch noch leben.

Grob über den Daumen gepeilt, müsste er mindestens ein
Nettoeinkommen von 2.500 Euro haben, wenn die Mutter vom
Unterhalt leben will. Rest siehe meine Fragen oben.

Kann mir jemand Seiten schicken, wo ich evtl. nachlesen
könnte?

Dafür ist in Deutschland die Düsseldorfer Tabelle
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…
zuständig. Modifiziert (also wieviel Arbeitswegekosten er
abziehen darf und vieles mehr) wird es dann noch nach den
unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für den Wohnort des
Kindes zuständigen Oberlandesgericht. Das kennen wir hier auch

Und wer berechnet so was? Mach das das Jugentamt?

Vielen Dank,
Annna

Gruß
Ingrid

Das alles wird der jungen Mutter das zuständige Jugendamt sagen. Die Höhe des Kindesunterahlts wird dort nach der sog. Düsseldorfer Tabelle festgelegt.

Hallo,

Was muss nun der Vater an Unterhalt zahlen?

wie soll man das wissen, wenn man nicht weiß, was er verdient?

Das Gehalt ist sehr variabel, da Überstunden ausbezahlt
werden.
So verdient er z.B. je nach Arbeitsstunden 1400- 2600 Euro.
Wird dann von einem Wert ausgegangen oder ein
Durschnittberechnet?

Genau, dann wird ein Durchschnittswert - evtl. sogar aus den vergangenen 36 Monaten - aber auf jeden Fall der letzten 12 Monate gebildet.

Inwieweit aber die Überstunden alle angerechnet werden, hängt vom Beruf und der „Härte“ der Überstunden ab. Überstunden die über das übliche Maß hinausgehen und nicht regelmässig sind, werden meist nicht in voller Höhe mit einberechnet. Sie sind dann Überobligatorisch.

Angenommen die Mutter ist noch bis Oktober in Elternzeit und bekommt bis dahin Elterngeld. (Fiktiv 500 Euro)
Muss das Kind nun in einen Ganztagskindergarten? Oder könnte
die Mutter auch Teilzeit arbeiten?

Sie kann, im Regelfall bis zum 3. Geburtstag des Kindes Teilzeit arbeiten. Tut sie mehr arbeiten, wird ihr diesbezügliches Einkommen auch nicht angerechnet - es ist dann Überobligatorisch.

Wie soll man das wissen, wenn man nicht weiß, wie alt das Kind
ist?

Das Kind ist jetzt sieben Monate alt. Die Mutter wollte nur
ein Jahr in Elternzeit und dann wieder ins Berufsleben
einsteigen. Der Väter hätte dann weniger gearbeitet und somit
wäre die häusliche Betreuung für das Kind gewährleistet.
Die Mutter möchte auf jeden Fall wieder arbeiten, aber das
Kind nicht in einen Ganztageskindergarten stecken!

Lässt sich diese Vereinbarung nicht trotz der Trennung durchführen? Das Paar ist zwar getrennt, aber sie sind weiter Eltern.
Ich kenne mehr als einen Fall, wo es Regelungen in dieser Hinsicht gibt und zwar sogar von Scheidungseltern. Mal im Internet über Wechselmodell erkundigen. Das muss nicht zwangsläufig 50 : 50 durchgeführt werden.

Jede Mutter, die eine zu lange Auszeit vom Beruf nimmt sollte nämlich auch in ihre Berechnung mit einfließen lassen, dass sie später schwieriger in ihren Beruf zurückfindet und zusätzlich eine größere Lücke in ihre Rentenanwartschaften

Ändert das was am Unterhalt?

Auch hier spielen Alter des Kindes und Einkommen vom Vater und
der Mutter eine Rolle.

Muss der Vater nur fürs Kind oder auch für die Mama was
zahlen?

Das zu beantworten wäre Kaffeesatzlesen, ohne Zahlen. Der
Knackpunkt ist hier nämlich, ob er, nachdem er den
Kindesunterhalt bezahlt hat, überhaupt noch in der Lage ist
soviel Unterhalt zu bezahlen, dass die Mutter davon leben
kann.

Kann/ Muss er so was auch Anteilig bezahlen? Wie hoch ist der
Selbstbehalt für den Vater? Von irgendetwas muss er ja auch
noch leben.

Beim Kindesunterhalt ist sein Selbstbehalt z. Zt. 900 Euro. Das ist aber nicht vom Nettolohn, sondern er darf trennungsbedingte Mehrkosten (z.B. neue Möbel, Mietkaution usw.) auf Jahre verteilt vom Einkommen vorher absetzen. Desgleichen gelten Kosten für die Berufstätigkeit (z. B. Fahrtkosten)

Beim Betreuungsunterhalt (also „Mütterunterhalt“) ist der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen 1.000 Euro. Auch hier darf er natürlich von seinem Einkommen erst mindestens die obigen Kosten abziehen.

Dann darf er erstmal den Kindesunterhalt abziehen und dann bekommt die Mutter noch etwas, wenn etwas übrig bleibt.

Hier mal ein Rechenbeispiel:

Ich nehme jetzt mal (der Einfachheit halber) ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1.800 Euro an. Ziehe fiktive Arbeitskosten, Altschulden und Trennungsaufwand von insgesamt 150 Euro ab.
Also verbleibt ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 1.650,-- Euro.

Sein Einkommen ist in der Stufe 2. Da er aber nur zwei Unterhaltsberechtigte hat, rutscht er in Stufe 3 und muss somit einen Kindesunterhalt von 310 Euro abzüglich das halbe Kindergeld in Höhe von 82 Euro, also 228 Euro überweisen.

Von seinem relevanten (Rest-)Einkommen von 1.650 Euro werden jetzt die 228 Euro abgezogen. Für die Teilung mit der Mutter verbleiben ihm jetzt noch 1.422 Euro.

Er hat einen Selbstbehalt von 1.000 Euro gegenüber der Mutter. Somit müsste er in unserem fiktiven Beispiel 422 Euro Betreuungsunterhalt für die Mutter überweisen.

Wird zum Überleben, incl. Miete usw. nicht reichen.

Und wer berechnet so was? Mach das das Jugentamt?

Das Jugendamt macht Berechnungen für den Kindesunterhalt. Aber Achtung: Meine persönliche Statistik sieht so aus, dass nur etwa 30 % der mir bekannten Rechnungen wirklich richtig sind. Häufig wird sich zum Schaden der Väter verrechnet aber öfters auch mal zum Schaden der Kinder.

Sonderregelungen (wie z. B. überobligatorische Arbeiten; Verpflegungsmehraufwand für auswärtigen Arbeitseinsatz usw.) werden fast schon grundsätzlich von rechnenden Jugendämtern falsch berücksichtigt.

Sich, bevor man das akzeptiert was das Jugendamt rechnet, selber in die Materie einarbeitten und selber gegenrechnen. Diskrepanzen im Ergebnis dann mit dem Jugendamtsmitarbeiter und dem anderen Elternteil dann FRIEDLICH ausdiskutieren.

Gruß
Ingrid

Beim Kindesunterhalt ist sein Selbstbehalt z. Zt. 900 Euro.
Das ist aber nicht vom Nettolohn, sondern er darf
trennungsbedingte Mehrkosten (z.B. neue Möbel, Mietkaution
usw.) auf Jahre verteilt vom Einkommen vorher absetzen.
Desgleichen gelten Kosten für die Berufstätigkeit (z. B.
Fahrtkosten)

Beim Betreuungsunterhalt (also „Mütterunterhalt“) ist der
Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen 1.000 Euro. Auch hier
darf er natürlich von seinem Einkommen erst mindestens die
obigen Kosten abziehen.

Ich empfehle das lesen der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG’s
hier z.B. http://www.lgfreiburg.de/servlet/PB/show/1215802/Sue…

Grüße
Bröselchen