Ja wo gibts denn sowas...?

hallo,

war im copyshop, verlange nach langer zeit mal eine quittung und was seh ich? „incl. 7% MwSt“… häää? seit wann ist kopieren begünstigt? eine steueränderung verpasst? ein „kopierladenunternehmenssteuerbegünstigungsförderungsgesetz“ an mir vorbei gegangen?

uiiii… den steuerberater von dem will ich nicht haben!

der showbee

Hi showbee,

uiiii… den steuerberater von dem will ich nicht haben!

möglicherweise hat er keinen und denkt an § 12 Abs 2 Nr. 7c UStG, oder an Nr. 49 aus der Anlage 2 zum UStG?

Wenn der Kopierlädner selber Standard-Semesterliteratur vervielfältigt und verkauft (kann etwa bei Skripten oder vergriffenen Werken einzelner Profs, die diese trotzdem als Semesterliteratur fordern, u.U. legal sein), würde Nr. 49 sogar passen.

Dass er zwischen seiner Leistung und dem Verkauf von vervielfältigten Broschüren nicht so genau unterscheidet, wird ihm allerdings die Kalkulation ziemlich verhageln…

Schöne Grüße

MM

Wenn der Kopierlädner selber Standard-Semesterliteratur
vervielfältigt und verkauft (kann etwa bei Skripten oder
vergriffenen Werken einzelner Profs, die diese trotzdem als
Semesterliteratur fordern, u.U. legal sein), würde Nr. 49
sogar passen.

hallo MM,

nun ja, aber der § 12er bzw. Lieferung von Büchern ist ja wohl nur für den „skriptenfall“ möglich. wenn der kunde selber in den laden geht, ein paar kopien zieht, dann können in der rechnung wohl nicht 7% enthalten sein, oder? nachdem ich den bon gesehen habe, war mir klar warum der laden 1,5-2,5cent / seite günstiger ist als die konkurrenz weit und breit…

mfg vom

showbee

bon gesehen habe, war mir klar warum der laden 1,5-2,5cent /
seite günstiger ist als die konkurrenz weit und breit…

Ja, eine Weile lang schon. So wie die vielen Pizza- & Dönerbuden, die immer alles zum Mitnehmen verkauft haben und die Stehtische bloß hingestellt haben, um auf sich aufmerksam zu machen. Irgendwann wirds dann halt richtig teuer…

Wer weiß, vielleicht betrachtet der Mann ja seine Tätigkeit als künstlerische Darbietung?

In diesem Sinne

MM

schon immer 7 % USt

war im copyshop, verlange nach langer zeit mal eine quittung
und was seh ich? „incl. 7% MwSt“… häää? seit wann ist
kopieren begünstigt? eine steueränderung verpasst? ein
„kopierladenunternehmenssteuerbegünstigungsförderungsgesetz“
an mir vorbei gegangen?

Hallo Showbee,

ich weiß ja nicht, was Dich so erstaunt, aber bei mir steht auf den Quittungen immer 7 % drauf, wenn ich die Kopien selbst mache und das schon seit Jahren (mind. 1998, weiter zurück guck ich jetzt nicht!) und das ist auch bei verschiedenen Copyshops der Fall.

Bei allem anderen (Büromaterial, Papier oder Visitenkarten drucken) sind 16 % berechnet.

uiiii… den steuerberater von dem will ich nicht haben!

Die haben Kassen, die beide USt-Sätze gleichzeitig verhackstücken können. :wink:

Gruß Gudrun

Servus Gudrun,

die technische Durchführung ist das kleinste Problem daran, wenn man mal von den berühmten Aldi-Kassenbons absieht, die bis zur Einführung der Scannerkassen überhaupt keinen ordentlichen USt-Ausweis brachten („enthält mindestens 7% USt…“).

Wir sind aber am Rätseln, mit welcher Rechtsgrundlage überhaupt der ermässigte Steuersatz berechnet werden kann. Außer dem Verkauf „fertiger“ Druckwerke gibts wohl keine ermässigt besteuerte Lieferung oder Leistung, die dazu passen würde.

Wenn Du aber auch schon die 7% gesehen hast, scheint es irgendeine (richtige oder falsche, aber immerhin mehr oder weniger verbreitete) Meinung betreffend ermäßigte Besteuerung zu geben.

Schöne Grüße

MM

Wenn Du aber auch schon die 7% gesehen hast, scheint es
irgendeine (richtige oder falsche, aber immerhin mehr oder
weniger verbreitete) Meinung betreffend ermäßigte Besteuerung
zu geben.

hallo martin,

hmmm… dann werde ich mal in den nächsten tagen einen kleinen kommentar wälzen und schauen was sich findet. kurios ist es schon.

ich mag mich irgendwie nicht an den gedanken anfreunden, das ich im copyshop „meinen arsch“ kopiere und das ganze steuerbegünstigt sein soll…

für self-service sehe ich hier nirgends eine rechtsgrundlage und auch beim kopieren lassen von urheberrechtlich geschützten werken… ???

hmmm:

showbee

Hi showbee,

an das Urheberrecht hab ich auch schon gedacht:

Ob hier der materielle Träger Papier & Toner für den Fall, dass der Kopierladen seine Copyright-Umlage (wie heißt dieses GEMA-artige Konstrukt überhaupt?) brav abführt, in den Hintergrund tritt? So dass die Verschaffung/Weitergabe der Erlaubnis zur Vervielfältigung des geistigen Eigentums die Hauptleistung wäre und die Tatsache, dass das auf Papier stattfindet, bloß ein unwesentliches Merkmal?

Schöne Grüße

MM

hallo martin,

ja so soll es sein, aber hier kommen wir wieder zum zirkelschluss. der kopiermann muss fragen was ich kopiert habe: „haben se wat urheberrechtlichit kopiert?“ dann dürfte er (nach der theorie) 7% abkassieren. wenn ich aber nur meine hand, mein tagebuch oder mein uniaufzeichnungen kopiere, fallen diese nicht unter das Urheberrechtsgesetz und eigentlich ist § 12 7c nicht anwendbar.

also das selbe problem wie „zum hier essen oder mitnehmen?“

mfg vom

showbee

p.s. konsequenz: 7% nur auf lieferung von lebensmitteln, rest streichen!

Rückfrage
Hallo,

er (nach der theorie) 7% abkassieren. wenn ich aber nur meine
hand, mein tagebuch oder mein uniaufzeichnungen kopiere,
fallen diese nicht unter das Urheberrechtsgesetz

Warum denn das nicht?
Gruß
Axel

Hallo Axel,

auch wenn sie darunter fallen, bleiben sie bei dem Vorgang in der Hand desjenigen, der kopiert. Der Kopierlädner verschafft ihm kein Recht an den (eigenen) Mitschriften usw. Das Entgelt kann sich dann also bloß auf die Leistung „Kopieren“ beziehen, und die ist nicht ermäßigt umsatzbesteuert.

Schöne Grüße

MM

Hallo, zusammen,

es kommt -so glaube ich- darauf an, ob eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt:

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1992/XX920313.HTM

mfG
HGS

hallo hgs,

das hier keine lieferung vorliegt, dachte ich, wäre klar. immerhin liefert der steuerberater ja auch keine 50 seiten papier, wenn er einen jahresabschluss erstellt, sondern erbringt sonstige leistungen.

wenn ich in den copyshop von X gehe, er mir einen kopierer zuweist, ich dort selbstständig 50 seiten kopiere (eigene vorlage), dann an der kasse 50 x 2,5cent zahle, dann liegt hier m.E. die sonstige leistung vor (verschaffen der möglichkeit zum kopieren), da die lieferung von 50 seiten im verhältnis zur leistung hintansteht (w.o. beim StB).

insoweit kann die 7% USt also nur aus der „verschaffung von urheberrechtlich geschütztem“ erlangt werden.

hier habe ich zweifel, wenn ich eigene vorlagen mitbringe. stell man sich mal vor ich kopiere ein ganzes buch (urheberrechtlich geschützt) gegen den willen des autors (und ohne willen des eigentümers des buches und ohne wissen des copyshop-inhabers). es wäre doch wahnwitzig, diese leistung auch noch steuerlich zu belohnen.

auch wenn der copyshop-inhaber seine augen nicht überall haben kann, finde ich doch, dass 7% nur möglich sind, wenn der copyshop mir (bereits oben genannte) skripte kopiert (bsp. prof. von lehrstuhl X legt sein skript im shop ab, damit sich seine studis es kopieren können).

also, m.E. ein überwachungsproblem, wie auch die vielen „frittenbuden“ von „goldene M-öwe“ die natürlich nur außer-haus verkaufen.

mfg vom

showbee

Hallo,
bei jeder Kopie wird imho eine Kopierschutzabgabe gleich mit erhoben. Könnte man daraus was konstruieren?
Gruß
Axel

Hallo,

insoweit kann die 7% USt also nur aus der „verschaffung von
urheberrechtlich geschütztem“ erlangt werden.

Ich sehe immer noch nicht, warum ein Autor bei einer Kopie seiner Sache anders behandelt werden sollte als ein Nutzer derselben Sache.

stell man sich mal vor ich kopiere ein ganzes buch
(urheberrechtlich geschützt) gegen den willen des autors (und
ohne willen des eigentümers des buches und ohne wissen des
copyshop-inhabers).

Warum sollte das verboten sein? Soweit ich weiß, darf das jeder für sich selber machen, ein Lehrer für seine Schüler, ein Autor für sich selbst.
Wobei normalerweise der Kauf eines Buches billiger ist als eine komplette Kopie, wenn man die Zeit mit einrechnet.

es wäre doch wahnwitzig, diese leistung
auch noch steuerlich zu belohnen.

Wenn die Kopie erlaubt ist, warum sollte man sie als ‚Verbreitung von Kulturgut‘ nicht belohnen?

auch wenn der copyshop-inhaber seine augen nicht überall haben
kann, finde ich doch, dass 7% nur möglich sind, wenn der
copyshop mir (bereits oben genannte) skripte kopiert (bsp.
prof. von lehrstuhl X legt sein skript im shop ab, damit sich
seine studis es kopieren können).

Ein Prof. lässt entweder gleich drucken (ggf. als Buch) oder liefert das Ding als Datei. Wäre doch sonst ein wenig aufwändig. Das ist natürlich hier eigentlich o.T.
Worin sollte aber der Unterschied beim Kopieren bestehen? Ich sehe keinen Unterschied zu einer Kopie meines Tagebuches.

Gruß
Axel