Jacke aus Diskothek gestohlen einmal anders

Hallo,
mal angenommen wir haben folgenden Fall:
Person A geht in eine Discothek und gibt seine Jacke für ein kleines Entgeld, meinetwegen 1€, an der Garderobe ab. Personal nimmt die Jacke
entgegen, gibt dafür eine Nummer raus.
Nach einiger Zeit hat Person A keine Lust mehr am Tanzen und möchte seine Jacke wieder abholen.
Person A stellt sich an der Garderobe an, es ist sehr heiß und stickig, und es ist ein derartiges Chaos, dass die Person A selbst nach 2 Stunden Gedränge und Geschubse noch nicht an die Garderobe kommt. Andere Leute hingegen werden, aus welchen Gründen auch immer, vorgelassen und dürfen sogar in die abgetrennte Garderobe hinein und sich ihre Jacken selbst rausholen weil sie eventuell ihre Nummern verloren haben.
Aus Verzweiflung und Unmut geht Person A dann ohne nach Hause, in der Hoffnung dass man die Jacke ja wann anders noch abholen kann. Die Jacke dürfte ja eigentlich nicht wegkommen - die Nummer zum Auslösen hat ja noch Person A.
Soweit so gut. Am nächsten Morgen geht Person A zur Discothek und möchte seine Jacke wiederhaben. Diese ist aber nicht mehr anzufinden.
Die Discothek teilt Person A nun mit, dass die Party am Vortag von 2 Jugendlichen organisiert wurde, die eigentlich gar nichts mit der Discothek zu tun haben. Die beiden haben die Räumlichkeiten also gemietet. Person A lässt sich die Anschrift und Telefonnummer der beiden geben und ruft dort an. Person B am anderen Ende der Leitung sagt, dass jemand der seine Jacke bis halb fünf nicht abgeholt hat, Pech gehabt hat. (Um halb fünf wurde die Discothek geschlossen)
"Die Verantwortung endete bei uns um halb fünf, danach ist die Jacke „in den Besitz“ der Discothek übergegangen. (Mit anderen Worten sei die Disco nun für die Jacke zuständig und nicht mehr die 2 Personen die die Lokalität gemietet haben.)

Was wäre in einem solch fiktiven Fall zu tun?

Danke schomal

Kindergeburtstag
Hallo,

Person B am anderen Ende der Leitung sagt, dass jemand der
seine Jacke bis halb fünf nicht abgeholt hat, Pech gehabt hat.
(Um halb fünf wurde die Discothek geschlossen)
"Die Verantwortung endete bei uns um halb fünf, danach ist die
Jacke „in den Besitz“ der Discothek übergegangen.

Was wäre in einem solch fiktiven Fall zu tun?

Arm ausstrecken, auf Veranstalter ausrichten, dann den Zeigefinger ausstrecken und die nachstehende Lautfolge ausstoßen: „hahahahahahaha, und jetzt her mit der Kohle [gemeint ist hier der Schadenersatz für die verschwundene Jacke]“. Bei nicht konformem Verhalten, juristischen Beistand suchen.

Gruß
Christian

gehts eventuell etwas genauer? :smiley: was ist mit der discothek? Träge die eine Teilschuld?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

gehts eventuell etwas genauer? :smiley: was ist mit der discothek?
Träge die eine Teilschuld?

wofür? Daß sie Idioten ihre Räumlichkeiten überlassen hat?

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…

Gruß
Christian

nicht einverstanden
Hi,

och, ich könnte mir schon eine Mitschuld der Disco vorstellen. Dann nämlich, wenn der „Kunde“ den Eindruck haben musste, dass er den Verwahrvertrag mit der Disco abschliesst und nicht mit ein paar pubertierenden Jünglingen.

Kurzer Exkurs aus unserem Gewerbe: Die X-Bank möchte die Ausnutzung ihrer Räumlichkeiten optimieren und stellt ihre Geschäftsräume an bestimmten Tagen bzw. zu bestimmten Zeiten Y zur Verfügung. Y betreibt dort Anlageberatung und nimmt Kundengelder entgegen. Leider entwickelt sich das Ding nicht so wie angepriesen. Wenn die Anleger dann an die X-Bank schreiben (Stichwort Falschberatung) könnte die Bank zwar sagen :„ich weiss nicht, was Sie wollen, Sie waren zwar in unseren Räumen, aber mit uns haben Sie keinen Vertrag“ aber damit wird sie, wenn mich mein Rechtsempfinden nicht komplett im Stich lässt, nicht durchkommen. Es kommt aber auch entscheidend darauf an, was auf den Unterlagen steht.

Das führt mich zu der fiktiven Rückfrage an den Fragesteller: Was stand denn auf der Garderobenmarke ? Hingen da ggf. AGB aus ?

Gruss Hans-Jürgen
***

1 „Gefällt mir“

Auf eine Mitschuld kommt es aber nur an, wenn überhaupt dem Grunde nach eine Haftung besteht. Das kann man hier bestimmt konstruieren, aber eine Art abstrakter Mitschuld aus allgemeinen Erwägungen ist rechtsdogmatisch nicht möglich.

Levay

2 „Gefällt mir“

Hi,

och, ich könnte mir schon eine Mitschuld der Disco vorstellen.
Dann nämlich, wenn der „Kunde“ den Eindruck haben musste, dass
er den Verwahrvertrag mit der Disco abschliesst und nicht mit
ein paar pubertierenden Jünglingen.

Hi,
also der Eindruck ist schon der, dass der Aufbewahrungsvertrag mit den „Jünglingen“ abgeschlossen wurde.
Demnach würde ja der §688 des BGB komplett gelten, oder?

Es geht der Person A ja in erster Linie auch um den Ersatz der Jacke und nicht wer zu welchen Anteilen die Schuld trägt. Die Frage hat sich für mich also geklärt.
Vielen Dank an alle! :smile:

Viele Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

och, ich könnte mir schon eine Mitschuld der Disco vorstellen.
Dann nämlich, wenn der „Kunde“ den Eindruck haben musste, dass
er den Verwahrvertrag mit der Disco abschliesst und nicht mit
ein paar pubertierenden Jünglingen.

zwei Dinge sprechen gegen eine solche Argumentation:
Zunächst einmal besteht der Verwahrungsvertrag mit demjenigen, mit dem er abgeschlossen wurde. Ob der sich dann hintenrum in Haftungsfragen an Dritte wenden kann oder nicht, betrifft nicht das Verhältnis zwischen Verwahrer und Eigentümer.

Wenn die Veranstalter selber den Eindruck vermittelten, die Disco hätte mit der Veranstaltung zu tun, kann das darüber hinaus nicht dazu führen, daß die Disco für die Garderobe in der Haftung ist.

Kurzer Exkurs aus unserem Gewerbe: Die X-Bank möchte die
Ausnutzung ihrer Räumlichkeiten optimieren und stellt ihre
Geschäftsräume an bestimmten Tagen bzw. zu bestimmten Zeiten Y
zur Verfügung. Y betreibt dort Anlageberatung und nimmt
Kundengelder entgegen. Leider entwickelt sich das Ding nicht
so wie angepriesen. Wenn die Anleger dann an die X-Bank
schreiben (Stichwort Falschberatung) könnte die Bank zwar
sagen :„ich weiss nicht, was Sie wollen, Sie waren zwar in
unseren Räumen, aber mit uns haben Sie keinen Vertrag“ aber
damit wird sie, wenn mich mein Rechtsempfinden nicht komplett
im Stich lässt, nicht durchkommen.

Oha, das hätte aber Folgen. So würden nicht zuletzt Vermietung und Verpachtung zu einem unkalkulierbaren Risiko - man denke nur an Warenhäuser, Betreiber von Einkaufszentren oder die Deutsche Bahn mit ihren Bahnhöfen.

Gruß
Christian

2 „Gefällt mir“

Wenn die Veranstalter selber den Eindruck vermittelten, die
Disco hätte mit der Veranstaltung zu tun, kann das darüber
hinaus nicht dazu führen, daß die Disco für die Garderobe in
der Haftung ist.

Genau das ist der Punkt, über den man m.E. nachdenken könnte, nämlich über Anscheins- oder Duldungsvollmacht.

Levay

jepp, und genau das habe ich auch gemeint, konnte es aber nicht so formvollendet ausdrücken.

Gruss Hans-Jürgen
***